Obhutsentzug auf Zuruf: Wie im Kanton Aargau ein KESB-Pikett fatale Fakten schafft

Ein 14-jähriges Mädchen wird von den Behörden im Bezirk Zofingen ihren Eltern entzogen und bei den Grosseltern mütterlicherseits fremdplatziert. Und das, obwohl zwischen Eltern und Grosseltern seit Jahren ein immer wieder aufschwelender Konflikt herrscht.  Und der Grossvater aktenkundig gewalttätig gegen die Mutter des Mädchens war. Ein Lehrbuchbeispiel, wie eine Kindesschutzbehörde zusammen mit einer voreingenommenen Polizeipatrouille aus Unfähigkeit und Unvermögen einen Konflikt komplett falsch angeht und damit die Probleme eskaliert, statt eindämmt.

Natürlich, die Ausgangslage war nicht ohne Probleme. Zwischen den Eltern von Flavia* und den Grosseltern mütterlicherseits herrscht immer wieder Streit. Gemäss einer Gefährdungsmeldung hatte der Grossvater im Jahr 2025 einen Selbstmordversuch unternommen, war in psychischer Behandlung. INSIDE JUSTIZ liegt ein Video vor, auf dem zu sehen ist, wie er gegenüber seiner Tochter Magdalena*, der Mutter von Flavia*, gewalttätig wird. Zum Schutz der involvierten Personen haben wir ihnen andere Namen gegeben.

4. April 2026., Karsamstag. Der Streit zwischen den Grosseltern ist wieder einmal Thema in der Familie. Mit am Tisch sitzen die 14-jährige Flavia*, ihr 9-jähriger Bruder Massimo* und die kleine Andrea*, dreijährig. Dazu die Eltern, Vater Roman* und Magdalena*, die Mutter. Sowie die Grosseltern väterlicherseits und der Onkel der Kids. Flavia* sei äusserst aggressiv gewesen, berichtet später eine Person aus dieser Runde gegenüber INSIDE JUSTIZ, sie habe dem Vater «Arschloch» ausgeteilt und der Mutter «dumme Kuh».

Die Eltern vermuten, so erzählen es Personen, die mit am Tisch sassen, dass Flavia hinter ihrem Rücken mit den verstrittenen Grosseltern paktiert. Sie haben Anlass zur Vermutung, dass Flavia ihrem Grossvater hinterrücks alles zuspielt, wenn die Eltern mit ihr darüber sprechen, warum sie Flavia nicht mehr zu den Grosseltern lassen möchten. Es geht um gewaltsame Ausbrüche des Grossvaters, seine psychische Situation. Der Grossvater liege mit vielen über Kreuz, heisst es im Laufe dieser Recherche immer wieder. – Mit beiden Kindern gebe es Rechtshändel, die vor Gericht ausgetragen würden. Auch bei den Grosseltern zuhause musste schon zwei Mal die Polizei ausrückten, weil es zu Handgreiflichkeiten kam zwischen Magdalena, der Mutter, und ihren Eltern, den Grosseltern von Flavia.

Dürfen Eltern noch das Handy ihrer Kinder kontrollieren?

Die Eltern wollen auf Flavias Handy nachschauen, ob ihre Vermutung stimmt. Vater Roman verlangt von ihr das Handy heraus, als sie es nicht freiwillig hergibt, nimmt er es ihr ab. Dafür hält er sie mit der einen Hand am Arm, mit der anderen behändigt er das Mobiltelefon. Die Mutter sieht es durch, löscht die Kontaktkoordinaten der Grosseltern, damit das Mädchen keinen Kontakt mehr mit ihnen aufnehmen kann., anschliessend erhält Flavia das Handy zurück. Sie verzieht sich auf die Toilette und schliesst sich ein. Die Details dieses Ablaufs werden für den weiteren Verlauf dieser Geschichte grosse Relevanz erhalten.

Eine Stunde später klingelt es an der Türe. Ein Polizist und eine Polizistin der Regionalpolizei Zofingen sind gekommen. Alarmiert von Flavias Grossmutter mütterlicherseits. Flavia werde von den Eltern geschlagen, hatte die Grossmutter behauptet – gemäss dem Polizeiprotokoll vom 5. April 2026, das INSIDE JUSTIZ vorliegt.

Ein Protokoll, das – wie das Vorgehen der Polizistin und des Polizisten vor Ort überhaupt- viele Fragen aufwirft. Die Polizistin verschwindet mit Flavia vor der Haustüre, spricht dort lange mit ihr. Mit den Erwachsenen spricht niemand. Einvernommen wird nur das angebliche Opfer der Gewalt. Der beschuldigte Vater, dessen Bruder, die Grosseltern väterlicherseits und die Ehefrau und Mutter von Flavia werden nicht befragt. Das erklären sie alle bei unseren Recherchen.

 

Auszug aus dem Polizei-Protokoll vom 5. April 2026: Die Polizei schliesst auf eine akute Kindeswohlgefährdung. Die anwesenden Augenzeugen befragte sie allerdings nich, die Aussagen basieren einzig auf den Behauptungen des pubertierenden Mädchens.

Die Falschbehauptungen im Polizeiprotokoll

Gleichwohl steht im Polizeiprotokoll: «Die Eltern wurden im Haus befragt.» Darunter ein Kapitel «Aussagen der Eltern», wo unter anderem zu lesen ist: «Der Vater erkläre, dass er Flavia keinen Kontakt zu den Grosseltern erlauben werde, konnte hierfür jedoch keine nachvollziehbare Begründung liefern.» Auf Nachfrage von INSIDE JUSTIZ erklärt der Vater, es sei richtig, dass seine Frau und er mit der Polizei geredet hätten. Fragen seien aber nicht gestellt worden, und schon gar keine Nachfrage dazu, warum die Tochter keinen Kontakt zu den Grosseltern haben dürfe.» Auch zu den Vorwürfen von Flavia werden sie nicht angehört.

Diese sagte gemäss Polizeiprotokoll aus, ihr Vater habe ihre Mutter wiederholt geschlagen. Dies habe sie mehrfach miterlebt, auch während Schwangerschaften der Mutter. Das bestreiten hingegen beide Eltern. Sie räumen ein, dass sie im Jahr 2021 einen Streit hatten und die Mutter in der Folge die Polizei gerufen hatte. Grund des Streits war schon damals das Verhältnis der Mutter zu ihren Grosseltern mütterlicherseits, die den Ehemann, Roman, stets abgelehnt hatten. Was Madgalena in einen Loyalitätskonflikt zwischen Ehemann und eigenen Eltern zwang, der ihre Ehe stark belastete. Sie habe damals eine Vase nach ihrem Mann geworfen und ihn geohrfeigt, erzählt sie, daraufhin habe er ihr ebenfalls eine Ohrfeige verpasst. Die Kinder seien bei diesem Streit nicht anwesend gewesen. Seither sei so etwas nie mehr vorgefallen. Später wird Massimo, der Bruder von Flavia, aussagen, die Eltern hätten die Kinder jederzeit korrekt behandelt, weder er noch seine Schwester seien je von den Eltern geschlagen worden.

Nur: Von der Polizeipatrouille wurde der Bruder ebenso wenig befragt wie die anderen Anwesenden.

Viele Behauptungen, wenig Fakten

Flavia behauptet in ihrer Aussage gegenüber dem Polizisten nicht, geschlagen worden zu sein. Es wird auch festgehalten, dass keine Verletzungen festgestellt worden seien. «Flavia weinte während nahezu des gesamten Gesprächs», ist hingegen im Protokoll vermerkt. Sie erzählt, die Eltern seien massiv verschuldet, die Mutter verstecke aus Angst vor dem Vater diverse finanzielle Probleme. «Sie erklärte, sie habe Angst vor ihren Eltern und wolle bei den Grosseltern mütterlicherseits wohnen. Dort fühle sie sich sicher und ernst genommen.»

Wovor sie denn konkret Angst habe, fragt die Polizei gemäss Protokoll nicht nach.

Zum Vater heisst es im Protokoll der Polizei bei der Frage: «Ist die Person gewaltausübend? Ja.» «Ist die Person Wiederholungsaggressor/in? Ja.» «Übt die Person psychische Gewalt aus? Ja.» Und weiter: «Beschreibung Psychische Gewalt: Kontrollierendes verhalten (sic!), versucht die Tochter gegen die Grosseltern (Mutterseits (sic!)) aufzuhetzen.»

Wie kommt die Polizei-Patrouille zu diesen rechtlichen Würdigungen? Gilt es für die Regionalpolizei Zofingen als «psychische Gewalt», wenn die Eltern einer pubertierenden Tochter ihr das Handy abnehmen? Oder kommen sie damit eher ihrer Fürsorgepflicht als Eltern nach? Und wie kommt der Polizist, ohne den Vater einvernommen zu haben, zur Schlussfolgerung, der Vater versuche, die Tochter gegen die Grosseltern aufzuhetzen? Könnte es vielleicht auch einfach sein, dass er sein Kind vor dem negativen Einfluss schützen möchte eines Grossvaters, der seinerseits aktenkundig gewalttätig ist?

 

Protokoll des «Telefonspielis»: Patrouille informiert Tageschef, Tageschef spricht mit KESB-Pikett. Frau Rutschmann entscheidet, ohne mit einer der Direktbetroffenen gsprochen zu haben. Und woher hatte sie Fallkenntnisse? Die angekündigte Kontaktaufnahme durch die KESB fand gemäss Aussagen der Eltern nicht statt.

Chef der Regionalpolizei will sich nicht äussern

Zu dem fragwürdigen Polizeiprotokoll hat und dem Einsatz allgemein hat INSIDE-JUSTIZ Reto Tresch, dem Leiter der Regionalpolizei Zofingen, eine Reihe von Fragen gestellt – siehe Kasten. Tresch schreibt INSIDE-JUSTIZ zurück: «Ich habe Ihre Ausführungen zum Vorfall von häuslicher Gewalt am 4. April 2026, bei dem eine Patrouille der Regionalpolizei Zofingen intervenierte, zur Kenntnis genommen. Da das Verfahren noch läuft, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung zu den polizeilichen Massnahmen sowie zur Rapportierung von Herrn N.H. (Name des Polizisten, der das Protokoll schrieb, die Red.), der nicht mehr für die Regionalpolizei Zofingen tätig ist, nehmen.» Für weitere Auskünfte verweist Tresch an die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, und auf Nachfrage an die KESB. – Es ist das übliche Versteckspiel von Justizbehörden, die nie gelernt haben, zu Fehlleistungen zu stehen.

Erwachsene zeichnen ein ganz anderes Bild

INSIDE JUSTIZ tat, was die Polizei unterliess und sprach mit den damals anwesenden erwachsenen Personen – mit einer Ausnahme. Nicht sprechen durfte INSIDE-JUSTIZ mit der Mutter von Flavia. Über sie wurde von Gerichtspräsidentin Irene Rössler vom Bezirksgericht Kulm unter Strafandrohung ein weitgehendes Verbot verhängt, mit den Medien über den Fall zu sprechen. Erwirkt hatte das der Grossvater – und Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten gegen die eigene Tochter eingereicht, nachdem Magdalena die vielen kritischen Fragen zu diesem Fall auf ihren Social Media Plattformen thematisiert und dort in ihrer Ohnmacht frei Schnauze ihre Sicht der Dinge geschildert hatte.

Die Personen ohne gerichtliches Sprechverbot sagen hingegen übereinstimmend aus, dass es keine Gewalt der Eltern gegen Flavia gab, sondern Versuche der Mutter, der Tochter den Konflikt mit den Grosseltern zu erklären und warum sie, die Eltern, wünschten, dass auch Flavia keinen Kontakt mehr mit den Grosseltern pflege. Dass der Grossvater grosse psychische Probleme habe.

Natürlich, die anwesenden Erwachsenen sind allesamt Familienmitglieder des Vaters von Flavia. Es ist nicht auszuschliessen, dass sie ihre Geschichte vor unseren Recherchegesprächen abgesprochen haben. Das macht das Versäumnis der Polizei indes nur noch schlimmer. Denn hätten die beiden Polizisten am 4. April alle Familienmitglieder ordentlich und getrennt voneinander befragt, wie es sich gehört, hätte die Möglichkeit von Absprachen nicht bestanden.

Die Aussagen der Augenzeugen finden also keinen Eingang ins Protokoll, weil die Polizisten ihre Aussagen schlicht nicht hören wollen. Der Grossvater väterlicherseits erinnert sich, dass sich die Polizistin äusserst aggressiv verhalten hätte. Als er aufstehen wollte, habe sie ihn angefaucht, er habe sitzenzubleiben, «in meinem eigenen Haus», erzählt er.

Das mysteriöse Pikett?

Flavia äussert gegenüber der Polizei, sie wolle bei ihren Grosseltern wohnen. Die Eltern lehnen das ab. Wenn Flavia sich so unwohl fühle, dass sie nicht zuhause bleiben wolle, dann solle sie vorübergehend an einem neutralen Ort leben, etwa in einem Heim. Die Polizei erklärt, das müsse das Pikett der KESB entscheiden.

An dieser Stelle müsste die Geschichte eigentlich zu Ende sein. Nämlich mit der Feststellung durch den KESB-Pikettdienst, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fremdplatzierung der pubertierenden Tochter nicht gegeben seien und sie bei ihrer Familie bleibe. Eventualiter damit verbunden, dass die Eltern die nächsten Tage zu einem Gespräch empfangen werden, um mit ihnen zu besprechen, welche Unterstützung sie benötigen, um die pubertierende Tochter in dem Loyalitätskonflikt zu unterstützen und eine Ablösung von den problematischen Grosseltern herbeizuführen.

Tatsächlich passiert das Gegenteil. Das KESB-Pikett, gemäss Polizeiprotokoll eine «Frau Rutschmann», ordnet an, dass die Polizei die Tochter zu den Grosseltern verbringen soll – «bis nächsten Dienstag». Im Polizeiprotokoll steht dazu: «Der Tageschef wurde über den Sachverhalt informiert. Dieser nahm telefonisch Rücksprache mit dem Pikettdienst der KESB (Frau Rutschmann, Familiengericht Baden, hatte Fallkenntnisse) auf.» (sic!)

Ferndiagnose führt zu fatalem Entscheid

Bei «Frau Rutschmann» müsste es sich um die Badener «Fachrichterin» Petra Rutschmann vom dortigen Familiengericht gehandelt haben. Wie sie als Badener Richterin Fallkenntnisse über einen Zofinger Fall gehabt haben soll, wie das polizeiliche Protokoll behauptet, ist eines der vielen Mysterien dieses Falles. Zwar lag zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung bereits eine Gefährdungsmeldung durch die Grossmutter mütterlicherseits vor, welche sich gegen die Eltern von Flavia richtete. Die Gefährdungsmeldung datierte vom 1. April, also drei Tage vor dem Vorfall mit Polizeieinsatz. Bei der KESB eingetroffen sein dürfte sie damit frühestens am 2. April – Gründonnerstag – und bis zu Zeitpunkt des Polizeieinsatzes am Karsamstag war es laut Akten von Seiten der KESB noch zu keinerlei Abklärungen gekommen.

Bis heute ist deshalb die Frage offen, auf welcher Rechtsbasis die Pikett-Familienrichterin die Fremdplatzierung anordnete. Für eine solche müsste nach Art. 310 Abs. 1 ZGB eine akute Kindswohlgefährdung vorliegen, die anders nicht abgewendet werden kann. Wie das die «Fachrichterin» aus Baden aus der Distanz einschätzen konnte, nachdem sie lediglich über eine Drittperson (den anonymen «Tageschef») über die Vorgänge vor Ort informiert und mit keiner der involvierten Personen direkt gesprochen hatte?

Mehrere Fachpersonen, die sich den Fall auf Bitte von INSIDE JUSTIZ angeschaut haben, kommen zu einem fatalen Schluss: Das pubertierende Mädchen in dieser Konfliktlage und bei dem bestehenden Loyalitätskonflikt bei den Grosseltern unterzubringen, sei der grösste Fehler in dem Fall gewesen. Die Verantwortung dafür trägt Fachrichterin Petra Rutschmann mit ihrer Ferndiagnose.

Rutschmann konnte von INSIDE JUSTIZ nicht kontaktiert werden. E-Mail-Adressen der Richterinnen und Richter der KESB werden im Kanton Aargau geheim gehalten. Auf eine Anfrage von INSIDE JUSTIZ über die Kanzlei des Regionalgerichts Baden erfolgte keinerlei Reaktion.

Auch eine schriftliche oder gar begründete Verfügung für die Fremdplatzierung haben die Eltern von Flavia bis heute nicht erhalten. Seit diesem 4. April 2026 hatten die Eltern keinen persönlichen Umgang mehr mit ihrer Tochter.

*Alle Namen der betroffenen Personen, die mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, wurden aus Persönlichkeitsschutzgründen geändert.

Lesen Sie morgen bei uns: Wie das Familiengericht Zofingen mit blindem Aktionismus alles noch viel schlimmer macht.

Titelbild: Symbolbild Envato Elements

Zum Verständnis:
Im Aargau ist die KESB ein Gericht

In den meisten Kantonen der Schweiz ist die KESB eine Behörde – wie es der Begriff auch sagt: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die eidgenössischen Räte hatten es bei der letzten grossen Reform des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts den Kantonen überlassen, wie sie die Behörden im Rahmen der Bundesgesetzgebung konkret ausgestalten wollen.

Der Kanton Aargau entschied, seine Kindesschutzbehörden als Familiengerichte auszugestalten, die als eigene Abteilung an den Bezirksgerichten angehängt sind. Er hatte damit einen Sonderweg beschritten und damit argumentiert, dass damit Familienrecht und Kindesschutz bei der gleichen Behörde lägen.

Tatsächlich führte die Einführung der KESB zum Teil zu absurden Abgrenzungsfragen: Trennt sich ein Konkubinatspaar mit Kind, ist z.B. die KESB zuständig, wenn lediglich die Betreuung und Obhut strittig sind. Wird aber auch noch um Unterhalt gestritten, geht der Fall ans Gericht, das im gleichen Zug über Betreuung und Obhut entscheidet. Derlei absurde Aufteilungen wollte der Aargau verhindern.

Viele Praktiker kritisieren aber auch die Aargauer Lösung allerdings, weil damit jedes Familienproblem «verrechtlicht» wird. Wo Beratung, Unterstützung und koordinierte Hilfe einer Gemeinde gebraucht würden, wird der Fall im Aargau sofort zu einem formellen Gerichtsverfahren mit all seinen Nachteilen: Lange Rechtsmittelwege, hohe Kosten für die Beteiligten, intransparente Entscheidungen und vieles mehr.

Die Aargauer FDP kritisierte deshalb 2021 die KESB als «Fehlkonstrukt» mit bürokratischen Verfahren und realitätsfernen Entscheiden, zudem sei oft die Kompetenzabgrenzung zwischen Sozialbehörden und Familiengerichten schwierig. Auch viele Gemeindevertreter sind unzufrieden und beklagen sich – offen oder hinter vorgehaltener Hand – dass die Gerichte sündhaft treure Massnahmen anordnen, auf deren Kosten am Ende die Gemeinde sitzenbleibe.Letztere Kritik kommt allerdings auch aus Kantonen, welche die KESB als Verwaltungseinheit konzipiert haben.

Diese Fragen von INSIDE JUSTIZ lässt Polizeichef Reto Tresch unbeantwortet

1.)

Im Kurzsachverhalt schreibt Pol H.N., «Das Verhalten der Eltern, die instabile Wohn- und Finanzsituation sowie der emotionale Zustand von Flavia liessen auf eine akute Kindeswohlgefährdung schliessen.» Gemäss dem weiteren Protokoll resp. uns gegenüber gemachten Aussagen wurde in der Sache aber lediglich die Tochter Flavia einvernommen. Von den fünf anwesenden Erwachsenen Personen, die bei den vorgeworfenen Taten alle Augenzeugen waren, wurde niemand einvernommen. Dazu unsere ersten Fragen:

– Wie kommt es, dass der protokollführende Polizist aufgrund lediglich einer einvernommenen Person zu der oben festgehaltenen Einschätzung kommt und andere anwesende Augenzeugen nicht zur Sache befragt?

– Aufgrund welcher nicht transparent ausgewiesener Ermittlungen kommt der Polizeirapport zum Schluss, dass eine «instabile Finanzsituation» bestehe?

– Ist es bei der Regionalpolizei Zofingen üblich, dass Polizeirapporte sich nicht auf die Feststellung von Tatsachen konzentriert, sondern gleich eine rechtliche Einordnung mitliefern – und das, ohne mit allen Involvierten gesprochen zu haben? In welchen Unterlagen oder Schulungen wird Polizisten diese Vorgehensweise gelehrt?

 

2.)

Auf Seite 5 des Polizeirapports heisst es über die Kindsmutter «Teilweise nicht nachvollziehbares / aufgebrachtes verhalten (sic!) gegenüber der Polizei und der Tochter. Wieder werden nicht Tatsachen beschrieben, sondern Schlussfolgerungen protokolliert.

– Ist es übliche Praxis beim Erfassen von Polizeirapporten der Regionalpolizei Zofingen, dass nicht Verhalten protokolliert, sondern subjektive Einschätzungen der Polizeiangehörigen protokolliert werden? Oder ist das vorliegende Protokoll als unglücklich bzw. nicht den verlangen Qualitätsstandards entsprechend zu bezeichnen?

Weiter hält der Polizeirapport fest, die Mutter sei gewaltausübend und Wiederholungsaggressor/in? Dass die Mutter Opfer von Gewalt sei, wird verneint. In unseren Recherchen sind wir hingegen auf ein Video gestossen, dass zeigt, wie der Vater von Flavias Mutter auf diese losgeht. Auch in den früheren polizeibekannten Vorfällen, insbesondere mit deren Eltern und einmal mit dem Mann, war die Mutter von Flavia gemäss unseren Recherchen sehr wohl Opfer von Gewalt.

– Wie kommt der protokollierende Polizist zur Aussage, die Mutter sei gewaltausübend? Worauf bezieht sich diese Feststellung – auf die aktuelle Polizeiintervention oder auf frühere? Warum wird das im Protokoll nicht klar ausgewiesen?

 

3.)

Das Protokoll hält weiter fest, die Mutter übe psychische Gewalt aus und nennt «psychisch unter Druck setzen, den Kontakt mit den Grosseltern verbieten, Handy der Tochter einziehen». Und weiter: «Benutzt Tochter als Druckmittel».

– Auf welcher Definition von psychischer Gewalt beruht die rechtliche Würdigung in diesem Protokoll?

– Was soll unter «Benutzt Tochter als Druckmittel» zu verstehen sein?

– Und wieder: Warum werden diese subjektiven Einschätzungen als Tatsachen dargestellt und protokolliert, ohne dass die Person, welcher dieser Vorhalt gemacht wird, zu den Vorwürfen überhaupt angehört wird und für die rechtliche Würdigung einseitig auf die Aussagen des mutmasslichen Opfers abgestützt? Das gilt insbesondere, nachdem es sich bei dem mutmasslichen Opfer um ein Mädchen in der Pubertät handelt und es notorisch ist, dass Aussagen von Jugendlichen in diesem Alter nicht immer zum Nennwert genommen werden können – wie der Fall des Zürcher Mädchens im Kanton Zürich, das seine Eltern aufgrund falscher Anschuldigungen für fast zwei Jahre in Haft gebracht hatte, doch eben erst wieder bewiesen hat?

– Interpretieren wir das Protokoll richtig, dass also Eltern, die das Handy eines pubertierenden Teenagers einziehen, damit nach Auffassung der Regionalpolizei Zofingen per se psychische Gewalt ausüben?

 

4.)

Zur Tochter Flavia hält das Polizeiprotokoll fest, sie sei Opfer von Gewalt, stellt aber keinen Strafantrag und das Protokoll hält fest, dass kein Delikt vorliege. Unsere Frage:

– Wie kann eine Person Opfer von Gewalt sein, ohne dass ein Delikt vorliegt? Nach welcher Definition oder Rechtsprechung kann häusliche Gewalt bejaht, ein Delikt aber gleichzeitig verneint werden?

 

5.)

Zur Person des Vaters hält der Polizeirapport fest: «Kontrollierendes verhalten (sic), versucht die Tochter gegen die Grosseltern (Mutterseits, sic!) aufzuhetzen. Auch hier die Frage:

– Warum protokolliert der Polizist eine rechtliche Würdigung, statt die Fakten aufzunehmen?

– Warum wird die Person, welcher diese Vorwürfe gemacht werden, zu seiner Sicht der Dinge nicht befragt, sondern einseitig die Schilderungen der Tochter zu Fakten erhoben?

– Entspricht dieses Vorgehen dem üblichen Vorgehen der Regionalpolizei Zofingen oder erachten Sie das Protokoll in diesem Punkt als verunglückt?

– Beim Vater wird die Frage nach sozialen Problemen bejaht und diese als «finanzielle Probleme» angeführt. Aufgrund welcher Ermittlungen kommt das Polizeiprotokoll zu dieser Wertung?

 

6.)

Unter ergänzende Informationen auf Seite 8 wird der Grossvater von Flavia angeführt. Beim Punkt «Ist die Person gewaltausübend» steht im Polizei-Protokoll: «Nein». Bei der Kindsmutter wurden demgegenüber frühere polizeibekannte Vorfälle angeführt, bei denen gemäss unseren Recherchen vom Grossvater Gewalt ausging und das auch so protokolliert wurde. Unsere Fragen:

– Warum wird bei der Kindsmutter auf frühere Gewaltvorfälle verwiesen, beim Grossvater wird dies hingegen unterlassen?

 

7.)

Auf Seite 9 des Protokolls wird auf Aussagen der Eltern von Flavia Bezug genommen, die aber nicht konkret zu den Vorwürfen von Flavia befragt wurden, sondern von sich aus einem der beiden Polizisten gegenüber Aussagen zur Situation machten. In einer Aussage heisst es, «Der Vater erkläre, das er Flavia keinen Kontakt zu den Grosseltern erlauben werde, konnte hierfür jedoch keine nachvollziehbare Begründung liefern.» Dazu unsere Frage:

– Wir erachten die Aussage, «konnte hierfür jedoch keine nachvollziehbare Begründung liefern» als eine juristische Würdigung, die erfolgt, ohne den Sachverhalt überhaupt korrekt aufzunehmen. Ihre Stellungnahme?

– Gemäss Aussagen des Vaters wurde ihm von der Polizistin, deren Verhalten in unseren Recherchen von mehreren Zeugen als als aggressiv und unanständig geschildert wurde, keine einzige Frage gestellt, um eine «nachvollziehbare Begründung» zu liefern. Warum wird im Protokoll dann trotzdem diese Behauptung aufgestellt?

– Entspricht diese Art des Protokollierens eines Einsatzes bei häuslicher Gewalt den Gepflogenheiten der Regionalpolizei Zofingen oder handelt es sich hier um einen Fall eines verunglückten Protokolls?

Auf Seite 10 beschreibt die Patrouille ihre Einschätzung «betreffend Kindeswohl» und beurteilt die Erziehungsfähigkeit der Eltern als derzeit deutlich eingeschränkt. Dazu unsere Frage:

– Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird in aller Regel von Gutachtern nach mehreren Gesprächen beurteilt. Auf welcher Grundlage können die Patrouillen der Regionalpolizei Zofingen solche Beurteilungen unmittelbar bei einem Augenschein vor Ort vornehmen, ohne dass ihnen die Hintergründe eines Konfliktes bekannt ist?

– Welche Ausbildung haben die Polizisten G. und H. der Regionalpolizei Zofingen, um aufgrund einer ausschliesslich einseitig erfolgten Befragung in einem seit vielen Jahren schwelenden Familienkonflikt eine solche Beurteilung äussern zu können?

– Sind Einschätzungen der Regionalpolizei Zofingen, wie sie hier vorgenommen wurden, den Regeln der bei Ihnen angewandten Polizeiarbeit oder beurteilen Sie diesen Einsatz als verunglückt und ausserhalb der eigentlichen Normen?

 

8.)

Der Protokollraster des vorliegenden Polizeiprotokolls erscheint uns in verschiedenen Punkten fragwürdig. Das Raster verlangt nach definitiven rechtlichen Würdigungen («War die Person gewalttätig?»), die gemäss unseren Recherchen nur schwer vor Ort rechtssicher erhoben werden können und die diensthabenden Polizisten nachgerade dazu animieren, rechtliche Würdigungen vorzunehmen, statt Sachverhalte zu dokumentieren. Unsere Fragen:

– Stammt das Raster des hier verwendeten Polizeiprotokolls von der Regionalpolizei Zofingen selbst oder wurde das übernommen? Falls ja, von wem?

– Was ist Ihre Stellungnahme zu unserem Vorbehalt gegenüber dem Protokollraster?

 

9.)

In der Summe haben alle bei unseren Recherchen befragten Augenzeugen den Polizeieinsatz als aggressiv, voreingenommen und in keinster Weise objektiv wahrgenommen. Ihre Stellungnahme?

3 thoughts on “Obhutsentzug auf Zuruf: Wie im Kanton Aargau ein KESB-Pikett fatale Fakten schafft”

  1. Das ist schrecklich…wie kann man so etwa in der eigenen familie machen wie passiert so etwas in der schweiz????? Alle nur am kaffee trinken anstatt richtig arbeit zu machen. Ich habe schon immer gewusst sie sind faul ohne ende diese behörden.

    HALLO???
    Wer kann da helfen?

  2. Die Beistände in Oftringen wie auch in Aarburg sind nicht zu gebrauchen! Sie finden keine geschulten Fachleute und stellen einfach unprofessionelle Mitarbeiter ein.

  3. Verwundert mich bei der Regio leider nicht wirklich. Wir hatten in den letzten Jahren 2x das vergnügen da sie benötigt wurden und jedes mal musste ich mir an den Kopf fassen. Da auch diesen Beruf immer weniger ausüben wollen, müssen sie halt auch vermehrt nehmen was kommt.

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