Die Strafzumessung im Bünder Vergewaltigungsfall überzeugt auch in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht, findet Lorenzo Winter in seinem Kommentar zu dem 139-seitigen Urteil.
Die Strafzumessung im Bünder Vergewaltigungsfall überzeugt auch in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht, findet Lorenzo Winter in seinem Kommentar zu dem 139-seitigen Urteil.