Geht doch: Bevormundung aufgehoben

Die Churer Heimmitarbeiterin Daniela Rothenberger hat es geschafft: Sie konnte die Beistandschaft, welche die KESB Nordbünden im Februar gegen sie errichtet hatte, abwenden. Das berichtet BLICK.CH heute. Die KESB Nordbünden hatte sich instrumentaliseren lassen.

Der Fall hatte im Februar 2020 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt (www.inside-justiz.ch hatte berichtet). Der BLICK berichtete über den Umgang des Churer Altersheim Tertianum, das seiner Mitarbeiterin Daniela Rothenberger nach 21 Jahren den Lohn von 500 Franken auf 100 Franken heruntergekürzt hatte – für ein 30 Prozent Pensum. Begründung: Man sei mit der Leistung nicht mehr zufrieden gewesen. Hintergrund: Daniela Rothenberger hat eine leichte geistige Beeinträchtigung. Das Tertianum, bei dem sie arbeitet, erhielt aber vom Churer Sozialamt jeden Monat 264 Franken für die Arbeitseingliederung von Rothenberger.

Rothenberger wehrte sich via BLICK, welcher das Altersheim zur Rede stellte. Hektische Betriebsamkeit stellte sich ein. Die Heimleitung des Tertianums wandte sich kurzerhand an die KESB Nordbünden. Rothenberger sollte mittels Beistandsschaft gefügig gemacht werden.

Die KESB Nordbünden liess sich instrumentalisieren. Ohne den Sachverhalt sauber abzuklären und auch nur das rechtliche Gehör zu gewähren, erstellte sie superprovisorisch eine Beistandschaft. Der BLICK berichtete erneut, von einer Anzeige gegen die KESB wegen Amtsmissbrauch war gar die Rede.

Unter dem Druck der öffentlichen Aufmerksamkeit krebste zunächst das Tertinanum zurück, entschuldigte sich und erhöhte den Lohn wieder – rückwirkend.

Jetzt wurde auch die Beistandschaft aufgehoben. Der BLICK, dem gemäss eigener Aussage der Entscheid vorliegt, zitiert daraus, die KESB habe damals Rotehnberger bevormundet, „weil sie sich an die Zeitung gewandt hatte und die Konsequenzen eines Berichts nicht abschätzen konnte. Als der Artikel dann dennoch erschienen war, sei es ihr aber ‚gut gegangen‘. Entsprechend sei die Beistandschaft ’nicht mehr‘ notwendig.“

Fazit: Die KESB Nordbünden zeigt ein erschreckendes Verständnis von Meinungsäusserungsfreiheit. Sie hat sich in dem Fall zum willfährigen Ausführungsgehilfe einer Heimleitung gemacht. Und statt einzuräumen, einen Fehler gemacht zu haben, redet sie sich damit heraus, die nie notwendige Massnahme sei jetzt nicht mehr nötig.