Crans-Montana sorgt für heftigen Streit unter Juristen

Frag’ zwei Juristen, und Du bekommst drei Meinungen. Was die Redewendung gegenüber Juristen behauptet, bewahrheitet sich beim Brandfall von Crans-Montana. Das Ereignis spaltet die Juristen in der Schweiz. In so ziemlichen allen Fragen und bis hoch zu den Strafrechts-Lehrstühlen.

Der Graben geht querbeet. Da sind einerseits die Scharfmacher. Zuvorderst die Anwälte der Opferfamilien. Seit Beginn der Untersuchungen kritisieren sie alles und jedes. Teilweise mit Forderungen, die so absurd sind, dass sich manch’ einer fragen mag, ob diese Juristen noch ernstgenommen werden können.

Eine von ihnen ist Annamaria Bernardini de Pace. Sie fordert in der Zeitung IL GIORNALE für die Opfer Entschädigungen «von mindestens CHF 50 Milliarden». Das entspreche einer Entschädigung von CHF 322 Mio. pro Opfer. Der Brand ist für sie ein Massaker beziehungsweise ein Massenmord. – Das geht dann sogar einigen der emotionalen Italiener zu weit: «Sie hat wohl noch nicht mitbekommen, dass wir nicht mehr in Lira rechnen», schreibt einer in einem Kommentar.

Aber auch andere Opferanwälte teilen wacker aus. Einer von ihnen ist Sébastien Fanti. In der Westschweizer Tagesschau «19:30» forderte er am 5. Januar 2026, das Barbesitzerpaar seien in Untersuchungshaft zu versetzen, wegen Fluchtgefahr. Roman Jordan, ein anderer Opferanwalt, kritisiert in derselben Sendung, dass auf der Gemeinde keine Hausdurchsuchung durchgeführt worden sei, um Akten zu beschlagnahmen.

Ein Romand gegen sämtliche Deutschweizer

Sekundiert werden sie vom Lausanner Rechtsprofessors Alain Macaluso, seines Zeichens Direktor des Zentrums für Strafrecht an der Universität Lausanne und Rechtsanwalt im Nebenamt. Macaluso ist der Meinung, man hätte das Barbesitzer-Ehepaar schon in den ersten Stunden festnehmen müssen, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. «Es ist entscheidend, dieses Risiko in den ersten Stunden auszuschliessen. Das Recht gibt die Möglichkeit, die Leute während 24, 48 Stunden festzunehmen. Die vorläufige Festnahme ist im Gesetz vorgesehen.»

Es gebe Massnahmen, die sofort unternommen werden müssten, z.B. eine Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme der Mobiltelefone. Das würde bei jedem mutmasslichen Kokainhändler sofort gemacht. Auch mit dem vorgeworfenen Straftaten ist Macaluso nicht zufrieden: Für steht im Raum, dass die Tötungen, Körperverletzung und die Auslösung einer Feuersbrunst nicht fahrlässig, sondern eventualvorsätzlich erfolgten. – Was einiges ändert: Für eine fahrlässige Tatbegehung geht der Strafrahmen bis drei Jahre Freiheitsstrafe, für eine eventualvorsätzliche beginnt er bei fünf und geht bis zu 20 Jahren.

Zur Begründung bezieht sich Macaluso auf das Video, in dem man eine Stimme eine Warnung aussprechen hört: «Achtung, nicht zu nahe an die Decke», als die Serviceangestellten mit denselben Funkensprüh-Kerzen hantierten wie in der Brandnacht. «Das zeigt», so Macaluso, «dass man sich der enormen Gefahr voll bewusst war. Wenn man das mit dem Risiko, dass ein Brand tatsächlich eintritt abwägt, ist klar, dass wir nicht mehr über Fahrlässigkeit sprechen, sondern über Eventualvorsatz, möglicherweise über Mord oder vorsätzliche schwere Körperverletzung.» Macaluso doppelt später nach. In einem ganzseitigen Interview in der NZZ vom 14. Januar 2026 (online hier) wirft er der Walliser Staatsanwaltschaft erneut eine Reihen von Versäumnissen vor. Von Mord spricht er jetzt zwar nicht mehr, aber den Eventualvorsatz bringt er erneut ins Spiel. Andere Medien nehmen die Kritik Macalusos dankend auf und fordern gratismutig, die Walliser Behörden müssten das Verfahren abtreten.

Auf der anderen Seite des heiligen Grals stehen die deutschschweizer Schwergewichte des Strafrechts.

Beispielsweise Marcel Niggli, Professor Dr. für Strafrecht an der Uni Fribourg, Mitherausgeber des Basler Kommentars zum Strafrecht, DER Bibel für alle Strafrechtler. Er könne nicht nachvollziehen, sagt er am 8. Januar 2026 in einem Interview von Michel Venetz im WALLISER BOTEN (online nicht recherchierbar), warum eine derartige Hetzjagd gegen die Staatsanwaltschaft betrieben werde. «Vorbehalte gegenüber der Walliser Justiz sind nicht nachvollziehbar», wird Niggli schon im Titel zitiert. Und wird auch der eigenen Zunft gegenüber ziemlich deutlich: «Plötzlich sind alle Strafrechtsexperten geworden. Und lustigerweise sind selbst unter den Juristen plötzlich alle Strafrechtler geworden, also selbst jene, die von Strafrecht keine Ahnung haben.»

Auch in der Frage nach der geforderten Untersuchungshaft hat Niggli eine klare Haltung: «Da frage ich mich: «Entschuldigung, wen sollte man denn in Untersuchungshaft setzen? Also, was habt ihr denn, was wisst ihr genau, was die Staatsanwaltschaft nicht weiss?» Die Art und Weise, wie öffentlich diskutiert wird, ist schon sehr irritierend. Auch wie über den Kanton Wallis diskutiert wird: «Da kennt ja jeder jeden.» Ich komme aus dem Kanton Zug. Da kennt auch jeder jeden.»

Ins selbe Horn bläst seit Anbeginn auch Nigglis Zürcher Kollege, Strafrechtsprofessor (und SP-Ständerat) Daniel Jositsch. Die Forderung von Macaluso, statt nur Fahrlässigkeit auch Eventualvorsatz zu prüfen, quitiert er auf WATSON.CH kurz und knapp: «Unsinn».

Riesige Tragödie – aber nur mittelschwere Delikte

Und Jositsch warnte schon früh. Erstmals bereits am 5. Januar 2026, und in den Zeitungen der CH-MEDIA-Gruppe. Das war zwei Tage, nachdem die Walliser Staatsanwaltschaft bekannt gegeben hatte, dass sie gegen das Betreiber-Ehepaar der Bar eine Strafuntersuchung eröffnet habe. Aus strafrechtlicher Sicht handle es sich bei den im Raum stehenden Vorwürfen nur um mittelschwere Delikte, sagte Jositsch in dem Artikel von Christoph Bernet.

Bei solchen mittelschweren Delikten seien die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft kaum je erfüllt. Und ging sogar noch einen Schritt weiter: «Bei tragischen Ereignissen dieser Tragweite besteht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörden unter Druck von Medien und Öffentlichkeit, rasch einen Schuldigen zu finden, juristisch nicht haltbare Schritte unternehmen» Siehe da: Wenige Tage nach dem Interview, und nachdem sich die Staatsanwaltschaft zunehmendem Druck ausgesetzt sieht, beantragt sie für Jacques Moretti doch noch Untersuchungshaft – oder eine weniger einschneidende Massnahme, um eine Flucht zu verhindern. Der Zwangsmassnahmenrichter erkennt jedoch wenige Tage später, dass eine Kaution ausreiche.

In Bezug auf die frühzeitig eingeleitete Strafuntersuchung wurde Jositsch sogar noch deutlicher: «Das Tempo erstaunt mich doch sehr. Nur rund 48 Stunden nach dem Ereignis sollen in einer weitgehend ausgebrannten Lokalität bereits ausreichend Hinweise gesammelt worden sein, die einen hinreichenden Verdacht auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst durch die Barbetreiber belegen.»

Rechtsstaatlichkeit wahren statt Druck nachgeben

Und Jositsch rückt von seinen Aussagen auch einen Monat später nicht ab. Nachdem die NZZ die Walliser Staatsanwaltschaft in einer für das Blatt eher untypischen Kampagne wochenlang weidwund geschrieben und kein gutes Haar an ihr gelassen hatte, rückt Daniel Gerny am 5. Februar einiges zurecht. «Strafrechtler nehmen die Walliser Staatsanwaltschaft in Schutz» titelt er. Und sprach erneut mit Jositsch, dieses Mal auch über den Vorwurf der Kollusion – dass Moretti und Co also Beweismittel hätten vernichten oder sich absprechen können. Eine solche Kollusionsgefahr hätte kaum bestanden, denn der Tatort – die abgebrannte Bar – sei jafür alle Beteiligten gesperrt, kontert Jositsch die Kritik von Macaluso und Co. Und: Hausdurchsuchungen oder Handybeschlagnahmungen könnten nicht einfach so mal rasch durchgeführt werden. Sie seien ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte und dürften nur in gut begründeten Fällen angeordnet werden.

Ein weiterer Zürcher Strafrechtsprofessor, Felix Bommer, pflichtet bei. Zum Beispiel in der Frage der nicht (oder erst später) beschlagnahmten Handys oder bei den gelöschten Facebook-Bildern. Diese seien ja weiterhin vorhanden, auch wenn das Facebook-Konto nicht mehr online sei, sagt Bommer.

In der RUNDSCHAU des SCHWEIZER FERNSEHEN kommt ein weiteres Schwergewicht der Strafrechtsszene zu Wort: Konrad Jeker. Der Solothurner Anwalt, Betreiber des Blogs STRAFPROZESS.CH, Autor und Strafrechtsdozent an der Universität St. Gallen äussert sich zurückhaltend und beklagt zunächst, dass die Staatsanwaltschaft unter dem Dauerbeschuss gar nicht mehr in der Lage sei, das Verfahren in aller Ruhe zu führen. Auch Jeker verweist darauf, dass das Ausmass der Tragödie zwar enorm sei, aber dass das noch nicht bedeuten müsse, dass eine besonders schwere Straftat vorliege. Fahrlässigkeitsdelikte seien in der Regel Bagatelldelikte, die mit bedingten Geldstrafen geahndet würden.

Für eine scharfe Kritik an der Walliser Staatsanwaltschaft sieht auch er keine Gründe.

Titelbild: 

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