Freispruch mit Nebenwirkungen

Er habe "immer eine Unterhose an", sagte der St. Galler Anwalt A.F. einst. Doch dann veröffentlichte der Blick wenige Stunden nach der Berufungsverhandlung ein durch ein Fenster aufgenommenes Nacktbild – mutmasslich geschossen von einem ehemaligen Mitarbeiter – und präsentierte es als "Beweis" für Imfelds Unglaubwürdigkeit. Das war kein Zufall, sondern ein gezielter, publizistischer Angriff. Und dennoch steht fest: Imfeld wurde in zwei Instanzen von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Justiz…