Er habe "immer eine Unterhose an", sagte der St. Galler Anwalt A.F. einst. Doch dann veröffentlichte der Blick wenige Stunden nach der Berufungsverhandlung ein durch ein Fenster aufgenommenes Nacktbild – mutmasslich geschossen von einem ehemaligen Mitarbeiter – und präsentierte es als "Beweis" für Imfelds Unglaubwürdigkeit. Das war kein Zufall, sondern ein gezielter, publizistischer Angriff. Und dennoch steht fest: Imfeld wurde in zwei Instanzen von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Justiz…
