Eine Berner Richterin hat der Weltwoche und dem Medienblog Zackbum.ch auf Antrag des Anwalts von Prof. Bernhard C. Schär verboten, über ein laufendes Verfahren zu berichten. Der an der Universität Lausanne lehrende Historiker, der für seine postkolonialen Theorien bekannt ist, sah sich durch mehrere kritische Artikel in seiner Persönlichkeit verletzt. Die Beiträge – unter anderem von René Zeyer – hatten Schärs Gutachten zu den Zürcher „Mohrenkopf“-Inschriften als ideologisch gefärbt und…