Manfred Genditzki, ein 63-jähriger Mann, wurde nach 13 Jahren und sechs Monaten Haft vom Vorwurf des Mordes an Lieselotte Kortüm, einer 87-jährigen Rentnerin, freigesprochen. Der Freispruch erfolgte nicht wegen mangelnder Beweise, sondern aufgrund erwiesener Unschuld. Dieses Urteil markiert das Ende eines langen Justizirrtums, bei dem Genditzki zuvor zweimal zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, unter der Annahme, er habe Kortüm im Oktober 2008 in ihrer Badewanne ertränkt.