Die ASU ist eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwal-tung. In Steuerstrafsachen kommt sie zum Einsatz und darf Zwangs-mittel wie Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchführen. Da-bei wird billigend in Kauf genommen, dass die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK kaum gegeben ist. Ein Steuerpflichtiger, der in die Fänge der ASU gerät, sollte anneh-men können, dass sein Verfahren objektiv sowie sachlich angemes-sen geführt wird. Tatsächlich ist das Verfahren aber längst zu seinem Nachteil vorgespurt.…