Das Statthalteramt Bezirk Zürich bestrafte mittels Strafbefehl einen Unternehmensjuristen wegen der Verletzung der Auskunftspflicht nach dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz. Der Vorwurf: Die TX Group AG habe auf sein Auskunftsbegehren unvollständig oder falsch geantwortet – ein Verstoss gegen Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Der verantwortliche Konzernjurist wird zu einer Busse von 600 Franken und 430 Franken Verfahrenskosten verurteilt. Kein Eintrag ins Strafregister –…