Eine Steuerpflichtige wehrte sich im Nachsteuerverfahren erfolglos gegen die Anrechnung einer geldwerten Leistung. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid den Standpunkt der Steuerverwaltung wieder vollumfänglich geschützt. Bemerkenswert an diesem Entscheid ist jedoch nicht der Fall an sich, sondern die Haltung des Bundesgerichts zu Noven.