Die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli, 32-jährig und einzige Mitte-Frau im Waadtländer Politikbetrieb, wurde letzte Woche entmachtet. Von den restlichen Regierungsmitgliedern (1 Grüner, 2 SP, 3 FDP) wurde ihr die Finanzverwaltung weggenommen. Per 1. Juni soll diese von der Regierungspräsidentin Christelle Luisier (FDP) geführt werden. Die Grundlage für die Desavouierung erscheint dünn.
Die Vorwürfe gegen Dittli, wie sie seit Freitag in den Medien erhoben worden waren, wiegen schwer: So soll die Regierungsrätin der Mitte-Partei veranlasst haben, dass rechtskräftig ergangene Steuereinschätzungen aufgehoben werden und ihre Beamten angewiesen haben, Diskussionen aus der Regierung zur Neugestaltung der Steuergesetzgebung mit externen Interessenvertretern zu diskutieren. Was einer Amtsgeheimnisverletzung gleich käme.
Am letzten Freitag wurden diese Vorwürfe an einer Medienkonferenz in Lausanne vorgetragen. Zugegen waren der externe Gutachter, alt SP-Ständerat und Anwalt Jean Studer sowie die vollständige Regierung, inklusive der nicht nur Beschuldigten, sondern auch bereits sanktionierten Staatsrätin Dittli. Der TAGES-ANZEIGER sprach in der Folge von einer «Demütigung der Valérie Dittli», die Tagesschau des westschweizer Fernsehen von einer elektrisierten Stimmung.
Wie neutral kann ein parteigebundener Gutachter sein?
Tatsächlich wirft ein vertiefender Blick in die Akten einige Fragen auf. Das beginnt mit der Auswahl des externen Gutachters, der die kolportierten Vorwürfe abklären sollte. Die Wahl der Regierung fiel auf den Anwalt, ehemaligen SP-Ständerat und Neuenburger Staatsrat Jean Studer. Einen Politiker also.
Dazu muss einem bewusst sein, dass die Wahl Dittlis in die Waadtländer Regierung im Jahr 2022 eine Trendwende bedeutete: Links-grün verlor damals nach elf Jahren die Mehrheit, Dittli wurde insbesondere vom bürgerlichen Ticket getragen und schaffte es überraschend, die amtierende SP-Bildungsdirektorin Cesla Amarelle zu verdrängen. Wie klug es in dieser Situation ist, ausgerechnet einen langgedienten SP-Politiker als externen Gutachter einzusetzen? – Die bürgerliche Waadtländer Regierungsmehrheit hat es aber offenbar zugelassen.
Wie schwierig es dem Polit-Schwergewicht Studer fällt, politische Fragen von seiner Gutachter-Rolle zu trennen, zeigte sich im Interview von SCHWEIZ AKTUELL auf SRF. Dort kommentiert er freimütig, dass die Waadtländer Regierung richtig gehandelt habe, indem sie rasch reagierte. Der bezahlte Gutachter lobt also die Regierung dafür, dass sie getan hat, was er in seinem Gutachten empfohlen hatte. Im WESTSCHWEIZER FERNSEHEN RTS straft er die Unschuldsvermutung Lügen, indem er den Verdacht, Dittli habe womöglich Straftaten begangen, als Fakt hinstellt. Der Gutachter als Richter – in Personalunion.
Verfahrensrechtlich schwierig
In der Sachverhaltsermittlung ist der Bericht von Studer eher bescheiden. Das mag den kurzen Fristen geschuldet sein: Gemäss dem öffentlich einsehbaren Bericht hat Studer den Auftrag für sein Gutachten am 14. Januar 2025 erhalten, unterschrieben hat er den fertiggestellten Bericht bereits mit Datum vom 27. Februar 2025. Bei diesem engen Zeitrahmen blieb so einiges auf der Strecke, das bei einer sorgfältigen Aufarbeitung eigentlich zum guten Ton gehören müsste – beispielsweise das rechtliche Gehör.
So veröffentlicht der Kanton Waadt am letzten Freitag zusammen mit dem Schlussbericht von Studer eine Stellungnahme von Valérie Dittli zu den Vorwürfen im Bericht. Datiert ist Dittlis Schreiben vom 3. März 2025, und «persönlich und vertraulich» adressiert an Jean Studer. Dittli bezieht sich darin auf frühere Aussagen von ihr, die sie gegenüber Studer bereits am 27. Februar gemacht haben will und die keinen Eingang in seinen Bericht gefunden hätten.
Veröffentlicht ist auch ein Schreiben der Leiterin der kantonalen Steuerverwaltung, Marinette Kellenberger-Décaillet, datiert vom 4. März 2025. Offensichtlich handelt es sich auch bei ihr um eine Stellungnahme zu dem Bericht von Studer, den sie, so ihr Schreiben, am 28. Februar 2025 erhalten habe.
Anonyme Aussagen
Auffällig auch: Gemäss dem Gutachten wurde von Studer eine Anzahl Personen angehört, die alle vom Amtsgeheimnis entbunden worden waren. Wer diese Personen waren, wird in dem veröffentlichen Bericht ausgelassen, zudem wurde den Auskunftspersonen gemäss Bericht überhaupt Anonymität zugesichert. Den beiden Beschuldigten, primär Staatsrätin Dittli, aber auch der Leiterin der Steuerverwaltung, Kellenberger, wurde offenbar nicht das Recht eingeräumt, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen – ein Recht, das z.B. in einem Strafverfahren jeder beschuldigten Person zusteht. Dabei müsste auch Studer bewusst sein, wie systemimmanent es ist, dass bei einer solchen Untersuchung jede Auskunftsperson primär das Interesse verfolgt, sich selbst weisszuwaschen und die Schuld auf andere zu lenken.
Auf jeden Fall wird aus dem Bericht nicht ersichtlich, wie Gutachter Studer zu seinen Schlussfolgerungen kommt. Da werden keine Aussagen der Auskunftspersonen zitiert, da wird an keiner Stelle die Glaubwürdigkeit von Aussagen dieser Personen bewertet oder gegen andere, widersprechende Aussagen abgewogen. Dafür wird sofort ohne jede Herleitung ein Sachverhalt festgestellt. Die verwiesenen Quellen führen teilweise ins Leere – beispielsweise der Link auf das Organigramm der Finanzdirektion aus Fussnote 33 – teilweise mutmasslich zu Akten, die der Öffentlichkeit für eine Einordnung nicht zur Verfügung stehen – auch nicht anonymisiert.
Studer schreibt dazu in den Vorbemerkungen zwar, der Bericht könne «keine umfassende Analyse der Situation liefern», stelle «kein Rechtsgutachten» und nicht «den Abschluss einer behördlichen Untersuchung» dar. Nur: Angesichts dieser eingeräumten Zurückhaltung erhob Studer anlässlich der Medienkonferenz am Freitag dann doch deutliche Vorwürfe an die Adresse insbesondere von Dittli.
Rechtsgültige Steuererklärungen aufgehoben?
Einer dieser Vorwürfe lautet, Finanzdirektorin Dittli habe die Steuerverwaltung beauftragt, rechtsgültig erfolgte Steuerveranlagungen aufzuheben. Damit habe sie ihre Kompetenzen rechtswidrig überschritten, denn als Direktorin könne sie lediglich allgemeine Weisung erteilen, aber keine im Einzelfall.
Basis für diese Anschuldigung Studers ist gemäss Randnummer 114 seiner Untersuchung eine E-Mail vom 19. Juni 2024, die an eine Abteilung der Steuerverwaltung gerichtet gewesen sein soll. Von wem die E-Mail konkret stammte, wird im Bericht nicht genannt, obwohl das natürlich für die Einordnung äussert relevant wäre.
Im Wortlaut heisst es dort:
«In response to your email, here is the summary of what has been required by the CDFA: […]. Temporary stop taxations for taxpayers benefiting from the shield and cancellation of taxations already made on the PF 2022 to allow a transitional solution gui respecting the principle of êgalitè de treatment».
Zum Verständnis: Mit CFDA ist die Vorsteherin des Finanzdepartements gemeint, also Staatsrätin Dittli. Mit «Shield» ist eine Regelung gemeint für Situationen, in denen Steuerpflichtige über ein so hohes Vermögen verfügen, dass daraus eine Vermögenssteuer fällig wird, die ihr deklariertes Jahreseinkommen übersteigt. Mit anderen Worten: Diese Steuerpflichten erzielen weniger Einkommen als dass sie in der Lage wären, damit die Steuern zu bezahlen und müssten deshalb ihr Vermögen veräussern – was besonders dann stossend ist, wenn dieses Vermögen beispielsweise in Form von Produktionsmitteln in einem Unternehmen gebunden ist und das Unternehmen dann liquidiert werden müsste, um die Steuern bezahlen zu können.
Was ist belegt, was nicht?
Aber zurück zum Gutachten: Sofern die E-Mail, was der Bericht nicht belegt, tatsächlich eine Anweisung von Staatsrätin Dittli wiedergeben sollte, handelt es sich nicht um die Anweisung, die Steuererklärung von X, Y oder Z sei zu annullieren, sondern klarerweise um eine ganze Gruppe von Steuerpflichtigen. Aber auch das Wort «require» ist auslegungsbedürftig: Der englische Begriff kann sowohl mit «erfordern, fordern, verlangen» wie auch mit «wünschen» oder «benötigen» übersetzt werden.
Gleichwohl kommt Gutachter Studer in Randnummer 117 direkt zum Schluss:
«Der Antrag auf Aufhebung von Veranlagungen der CDFA bei der D-DGF bezieht sich nicht auf die Überwachung der Anwendung des Gesetzes, sondern auf dessen direkte Anwendung. Er betrifft eine spezifische Situation, nämlich Steuerpflichtige, die vom Schutzschild profitieren und für die bereits eine Veranlagung für die Steuerperiode 2022 vorgenommen wurde. Ein solches Ersuchen überschreitet die Art. 150 Abs. 2 StG VD geschaffenen Aufsichtskompetenzen. Sie ist daher nicht rechtmäßig.»
Eine pointierte Aussage für einen Bericht, der gemäss eigenen Vorbemerkungen «kein Rechtsgutachten» sein will und in Windeseile erstellt worden war.
Verletztes Amtsgeheimnis
Ähnliche Anschuldigungen erhebt Studer auch in Bezug auf ein verletztes Amtsgeheimnis. Dittli soll Angestellte der Steuerverwaltung angewiesen haben, Informationen aus Sitzungen der Regierung zur Ausgestaltung der Vermögenssteuertarife mit den Initianten einer Steuerinitiative diskutiert zu haben. Allerdings formuliert Studer hier vorsichtiger: «Ausserdem würde sich in dem Fall, dass die berichteten Tatsachen wahr sind, die Frage nach Anwendung von Artikel 320 StGB stellen, der die Verletzung des Amtsgeheimnisses unter Strafe stellt», schreibt er in dem Bericht. Auch dieser Vorwurf tönt in den Medienaussagen Studers deutlich pointierter
Auch zu diesem Punkt hat Gutachter Studer keine Stellungnahme von Dittli einfliessen lassen und auch nicht auf die Unschuldsvermutung verwiesen.
Unbestritten: Kein Vertrauensverhältnis
Schliesslich kommt Studer zum Schluss, dass zwischen Finanzdirektorin Dittli und der Chefin des Steueramts, Kellenberger, ganz offensichtlich keinerlei Vertrauen bestand und über viele Monate Zwist herrschte. Tatsächlich erscheint wenigstens dieser Punkt erwiesen. Es ist schon schwer nachvollziehbar, wie die untersuchten Punkte überhaupt zu einer derartigen Eskalation der Situation führen konnten, die offenbar sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so sehr belasteten, dass sie sich krankschreiben lassen mussten.
Aus dem Bericht wird sehr klar, dass in einer funktionalen Verwaltungs- und Departementsstruktur und -kultur eigentlich alle aufgeworfenen Fragen intern hätten zu lösen sein müssen. Und wären einzelne Fragen umstritten geblieben, hätte ein Regierungsbeschluss Klarheit schaffen können. Dass politische Vorgesetzte mit einem Amtschef oder einer Amtschefin «nicht können», kommt immer wieder einmal vor und wird dadurch gelöst, dass die Person, die mit der neuen Vorgesetzten nicht zurecht kommt, ihren Posten verlässt.
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Was wirklich hinter den Kulissen der Waadtländer Regierung abgeht, darüber kann nur spekuliert werden. Klar ist nur eines: Es ist der Staatsrat selbst, der eine veritable Regierungskrise heraufbeschworen hat und dabei ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu verspielen. Es mag sein, dass die heute 32-jährige Mitte-Politikerin Valérie Dittli mit ihrem Amt überfordert ist. Ebenso möglich istaber auch, dass ihre 30 Jahre ältere Steueramtschefin schlicht nicht verstehen wollte, dass Dittli die Chefin ist – Alter, Erfahrung, Wissen hin oder her.
Eine Regierung, die funktioniert, löst ein solches Problem, indem sie die junge Kollegin unterstützt. Wenn eine Chefbeamtin mit der politischen Vorgesetzten nicht kann, muss sie weg. So einfach. Das ergibt sich schlicht aus der Urnenwahl und der demokratischen Legitimation, über die Regierungsmitglieder verfügen. Gleichzeitig wird kein kluges Regierungsmitglied eine Chefbeamtin leichtfertig in die Wüste schicken, weil es weiss, wie wichtig Know-how und Erfahrung dieser grauen Eminenzen sind. Dass die Waadtländer Regierung Dittli in dieser Situation nicht stützt, sondern ihr den Dolch in den Rücken stösst, spricht nicht für eine funktionierende Regierung, sondern mehr für eine Schlangengrube.
Das gilt sogar für den Fall, dass Dittli wissentlich und willentlich das Amtsgeheimnis verletzt haben sollte. Sogar wenn es so gewesen sein sollte: In diesem Falle stellt man als Kollegialbehörde die junge Kollegin ordentlich in den Senkel, damit das nicht wieder passiert. Eine politische Hinrichtung aber, wie sie der Waadtländer Staatsrat am Freitag zelebriert hat, geht gar nicht und fällt auf die übrigen Staatsräte zurück. Ihre Körpersprache an der Medienkonferenz sprach Bände.
Titelbild: Screenshot RTS
