Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» ein. Das hat sie am 2. Mai bekanntgegeben. Belege für ihren Verbund führt die Behörde nicht an. Die Entscheidung folgt nicht nur kurz vor der Einsetzung einer neuen Regierung am 6. Mai, sondern auch kurz nachdem Meinungsumfragen zeigen, dass die «Alternative für Deutschland» aktuell die höchsten Zustimmungswerte aller Parteien hat.
Die neue Hochstufung vom «Verdachtsfall» zur «gesichert rechtsextremen Bestrebung» wird «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei» verfügt, schreibt der Verfassungsschutz in einer Mitteilung am Freitag. Wörtlich: «Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip.» Dabei seien neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundepartei insbesondere die Äusserungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet, so der Verfassungsschutz.
Geheimbericht
Welche konkreten Programmpunkte des AfD-Parteiprogramms aber beispielsweise die Einstufung begründeten, bleibt unklar. In der Vergangenheit hatten politisch unabhängige Verfassungsrechtler wie beispielsweise Professor Markus Ogorek der Universität zu Köln eben dieses Parteiprogramm als verfassungsrechtlich «weitgehend unauffällig» bezeichnet.
Auch welche konkreten Verlautbarungen und warum als rechtsextrem eingestuft würden, bleibt unklar und geheim. Das über 1100-Seiten starke Gutachten, das der Einstufung zugrunde liegt, «sei nicht für die Publikation vorgesehen», berichten deutsche Medien mit Verweis auf die Bundesinnenministerin, die an einem Medientermin am Morgen um 1100 Uhr betonte, sie habe keinen Einfluss auf die Arbeit des Bundesverfassungsschutzes genommen.
«Ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständis»
Etwas konkreter schreibt das BfV dann immerhin noch: «Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmässige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.» Die Verfassungsschutz-Vizepräsidentinnen Sinan Selen und Silke Willems lassen sich zudem mit dem Satz zitieren: «Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.»
AfD-Kritik an Ausländerpolitik verfassungsfeindlich
Dieses ausgrenzende Volksverständnis sei Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt würden, schreibt der Verfassungsschutz weiter: «Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äusserungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschali-sierenden Verwendung von Begriffen wie «Messermigranten» oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.
Dieser letzte Punkt zeigt indes die Problematik der Einschätzung des Verfassungsschutzes. Tatsächlich macht die AfD mehr wie jeder andere Partei immer wieder Politik mit den Messer- oder Autoattentaten muslimischer Einwanderer und Asylbewerber. Und tatsächlich würde die Partei wohl nicht einmal selbst bestreiten, dass sie diese Kritik durchaus polemisch vorträgt. Darüber, ob sich die AfD mit dieser scharfen Kritik an der Einwanderungspolitik aber tatsächlich ausserhalb der Verfassung bewegt und die Menschenwürde verletzt, dürfte noch längst nicht das letzte Wort gesprochen sein. Die AfD hat denn auch schon angekündigt, sich juristisch zur Wehr setzen zu wollen.
Wie breit abgestützt war dieser Akt im politischen Berlin?
Viele Beobachter in Deutschland dürften über die heutige Veröffentlichung des Verfassungsschutzes einigermassen überrascht gewesen sein. Dass der Verfassungsschutz, der zum Bundesinnenministerium gehört, so kurz vor dem Regierungswechsel von nächster Woche noch zu einem derart brisanten Urteil kommt, wirft Fragen auf.
Zur Einordnung: Das Innenministerium wird aktuell und wohl nur noch bis nächste Woche von der SPD-Ministerin Nancy Faeser geführt, die mit dem Start der neuen grossen Koalition von CDU/CSU und SPD ab nächster Woche ihren Ministerposten verlieren und aus der Regierung wird austreten müssen.
Faeser hatte in ihrer Regierungszeit immer wieder mit flotten Sprüchen von sich reden gemacht, die von Verfassungsrechtlern als höchst problematisch eingestuft worden waren. Etwa, als sie forderte, es brauche einen starken Staat, den all’ diejenigen zu spüren bekommen sollten, die den Staat «verhöhnten». Für viele eine verfassungsfeindliche Aussage, denn auch das «Verhöhnen des Staates» sei in Deutschland von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt.
Die Frage, die sich deshalb allenthalben stellt: War die heutige Veröffentlichung von Faesers Bundesamt mit der Führung der neuen «GroKo» abgestimmt und abgesprochen? Falls ja, was verspricht sich die neue Regierung von dem Schritt? Wollte sie, dass die brisante Angelegenheit noch von Faeser über die Bühne gebracht wird, damit dieser Kelch am neuen CDU-Innenminister Alexander Dobrindt vorbei geht und dieser in der zweifellos folgenden Auseinandersetzung die Verantwortung von sich weisen kann, weil das Geschäft «vor seiner Zeit» über die Bühne ging?
Soll mit der Neueinstufung als «gesichert rechtsextrem» neuer Wind in ein allfälliges Verbotsverfahren gegen die AfD kommen? Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die AfD erstmals in der Geschichte in den Meinungsumfragen zur stärksten politischen Kraft wird? Ein Ansinnen notabene, das viele unabhängige Juristen als wenig aussichtsreich beurteilen. – Oder handelte es sich um einen unkoordinierten Alleingang von Faeser und ihrer Verfassungsschützerinnen, die zum Abschluss der ampelgeführten Regierung noch einmal eine Bombe platzen lassen wollten, bevor dann ab nächster Woche womöglich ein anderer Wind weht und die Einschätzung der Verfassungsschützer unter Dobrindt womöglich anders ausfallen würde?
Klar erscheint nur eines: Die neue Bundesregierung dürfte nächste Woche schon reichlich fulminant starten.
Titelbild: Wider die Meinungs- und Satirefreiheit: Der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner (links), der Bamberger Staatsanwalt Alexander Baum.
Immer wieder umstrittener Verfassungsschutz

Der deutsche Verfassungsschutz ist seit Jahren immer wieder in politische Debatten verstrickt. Wie auch die deutschen Staatsanwaltschaften arbeitet der Inlandsgeheimdienst nicht politisch unabhängig, sondern untersteht der politischen Führung des Bundesinnenministeriums. Welche Folgen es haben kann, wenn die Ermittlungsergebnisse des Bundesverfassungsschutz nicht ins politische Konzept passen, musste der frühere Verfassungsschutzpräsident und Jurist Hans-Georg Maassen erfahren.
Maassen war im November 2018 von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Er hatte nach den Ausschreitungen in Chemnitz 2018 die medial verbreitete und von Kanzlerin Merkel übernommene Darstellung hinterfragt, dass es in Chemnitz zu «Hetzjagden» gegen ausländisch gelesene Menschen gekommen sei. Maassen sagte aus, dem Verfassungsschutz lägen keine belastbaren Informationen darüber vor, dass es solche Hetzjagden tatsächlich gegeben habe und ein Internetvideo dazu authentisch sei (Mehr dazu in Wikipedia.) Verschiedene Politiker forderten darauf Maassens Rücktritt, falls er keine Beweise für seine Behauptungen vorbringen könne – was schon deshalb einigermassen absurd wirkt, weiss doch jeder Jurist, dass sich Nicht-Tatsachen eben nicht beweisen lassen.
