Schluss mit «Planted Chicken»

Darf ein veganes Fleischersatzprodukt aus Erbsenprotein als «Planted Chicken» oder «Planted Pork» verkauft werden? Nein, entschied heute das Bundesgericht mit 4:1 Stimme in einem öffentlich verhandelten Fall. Es stiess damit ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts um, das die betroffene Firma «Planted Foods» in Kempthal noch geschützt hatte.

Der Fall begann damit, dass das Kantonale Labor Zürich dem Lebensmittelhersteller im Jahr 2021 verbot, seine Produkte als planted und einem Fleischzusatz zu bezeichnen wie Planted Poulet oder Planted Schweinefleisch. Planted Foods zog die Verfügung der Behörde weiter und obsiegte vor dem Verwaltungsgericht Zürich. Die Zürcher Richter folgten in Urteil VB.2022.00270 dabei der Argumentation des Unternehmens, das eine Studie vorlegen konnte, welche aufzeigte, dass 93 Prozent der Befragten (bei einer Stichprobe von 777 Personen) ohne Weiteres erkannten, dass es sich bei der kritisierten Beschriftung um ein pflanzliches Nachahmungsprodukt handelte.

So widersprach das Verwaltungsgericht dem Kantonalen Labor Zürich noch explizit: «Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung ist nicht im Grundsatz zu beanstanden und mit Blick auf Art. 1 lit. d LMG unter Umständen gar geboten, dass Fleischersatzprodukte gewisse Assoziationen zu jenen Produkten tierischer Herkunft hervorrufen, als deren Äquivalent sie gedacht sind, solange klar gekennzeichnet ist, dass es sich dabei nicht um ein Fleischerzeugnis handelt.»

Beschwerde von Baume-Schneiders Departement des Innern

Gegen diesen Entscheid der Zürcher Richter erhob nun das Eidgenössische Departement des Innern Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses verwies in seiner Mehrheit auf die letzte Revision des Lebensmittelgesetzes im Jahr 2017, das damals mit dem Europäischen Recht synchronisiert wurde. Eine Mehrheit der Lausanner Richter befand, dass im Lebensmittelgesetz Begriffe wie Poulet oder Schwein klar für Fleischprodukte definiert seien und damit nicht für vegane Ersatzprodukte verwendet werden dürften.

Die Beschwerdegegnerin verwies primär darauf, dass mit der gewählten Bezeichnung der Verwendungszweck angegeben werden soll: Die Produktbezeichnung «Planted Chicken» würde nach dieser Argumentation dem Konsumenten anzeigen, dass das Produkt wie Pouletfleisch verwendet werden könne.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Bezeichnungen wie Filet, Steak oder Schnitzel blieben ja möglich und damit könne der Verwendungszweck ausreichend ausgelobt werden, nur die Bezeichnung einer Tierart (Poulet, Schwein, Kalb, Rind) könne für vegane oder vegetarische Ersatzprodukte nicht verwendet werden.

Leidenschaftliche Debatte

Eine Leser-Abstimmung auf dem Online-Portal von SRF zeigte eine fast unentschiedene Haltung im Publikum: Knapp 50% begrüssten den Entscheid des Bundesgerichts als einen Schritt gegen Mogelpackungen, ein etwas kleinerer Anteil der Leserschaft, aber ebenfalls über 40 Prozent, waren der Ansicht, die Konsumenten seien schlau genug, um zu verstehen, dass es sich bei «Planted Chicken» eben um eine vegane Variante und kein echtes Pouletfleisch handle. In den Leserkommentaren zeigt sich anschliessend, dass die fleischlose Ernährung zwar ein hochemotionales Thema, der Streit über die Deklaration aber eher ein Stellvertreter-Krieg ist.

Der Verband der fleischverarbeitenden Industrie, Proviande, begrüsste in einer Stellungnahme den Entscheid des Bundesgerichts, ebenso das Eidgenössische Departement des Innern. Die schriftliche Urteilsbegründung für das Urteil 2C_26/2023 liegt noch nicht vor, dafür aber eine Medienmitteilung des Bundesgerichts.

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Klar, die Debatte um tierische Ersatzprodukte wird unter verschiedenen Aspekten sehr emotional geführt. Und manche Aspekte dieser Debatte mögen das auch rechtfertigen: Wenn Studierendenverbände etwa verlangen, dass in der Mensa nur noch fleischlose Gerichte angeboten werden dürften, mag das tatsächlich Grundrechte der persönlichen Freiheit beschlagen. Auch die Frage, warum man sich als Veganer definieren kann und dann tierische Ersatzprodukte zu sich nimmt wie «Planted Burger», hat schon an manchem Tisch zu leidenschaftlichen Debatten geführt.

Was aber nie zu Debatten geführt hatte, waren die Bezeichnungen. Dass ein Produkt mit der Bezeichnung «Planted Chicken» für tierfreies, aber in Konsistenz, Geschmack und Verwendung einem Poulet nachempfundenes Produkt steht, dürfte in der heutigen Zeit allen klar sein, die nicht völlig verpeilt sind – und die von der Firma Planted Food vorgelegte Studie belegt das auch. Dass jemand, der «Planted Chicken» nicht versteht, sich ein solches Produkt kaum je in den Einkaufskorb legen würde, ebenso.

Das Verfahren gegen das noch junge Unternehmen in Kempthal wurde denn auch nicht von erzürnten Konsumentenschützern losgetreten, welche sich durch die Produktbezeichnung getäuscht sahen. Sondern durch Schreibtisch-Beamte, die ein Nicht-Problem zu einem Problem gemacht haben. Das Verwaltungsgericht Zürich hatte noch die Grösse, diesen Unsinn zurückzuweisen. Den Bundesrichtern ging diese ab.

(Titelbild: Was darf noch verwendet werden, was nicht mehr? Montage Inside Justiz, Basis: eatplanted.ch)

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