Der Fall Stefan Bischof – wie die Fachhochschule OST einen Konflikt verlor

Was als überschaubares Problem in einer Projektgruppe begann, entwickelte sich an der Ostschweizer Fachhochschule (OST) zu einem institutionellen Desaster. Der Fall des Masterstudenten Stefan Bischof ist heute geprägt von abgebrochenen Gesprächsversuchen, verweigerter Mediation, juristischer Eskalation und einem Vertrauensverlust, der auf beiden Seiten kaum mehr zu reparieren ist. Er zeigt exemplarisch, wie Führung versagt, wenn Kommunikation durch Machtausübung ersetzt wird – und wie sich eine Institution in einem Konflikt selbst blockiert.

Im Frühjahr 2025 kommt es im Modul WPP1 zu Spannungen innerhalb einer Projektgruppe. Nichts Ungewöhnliches im Hochschulalltag. Stefan Bischof reagiert nicht mit Eskalation, sondern sucht Hilfe. In einer E-Mail vom 20. März 2025 bittet er die Studiengangleitung explizit um Unterstützung und Mediation. Zwei Tage später antwortet Prof. Dr. Dietmar Kremmel HSG, Studiengangleiter am Institut für Strategie und Marketing (ISM): Man werde niemanden aus der Gruppe herauslösen, vielmehr solle eine konstruktive Lösung gesucht werden.

Kehrtwende

Diese Zusicherung ist dokumentiert. Umso einschneidender ist die Kehrtwende wenige Wochen später. Am 13. Mai 2025 erhält Bischof eine Abmahnung per E-Mail – nicht vertraulich, sondern in Kopie an die gesamte Projektgruppe. Darin werden ihm «reputationsschädigende Aussagen» und «Drohungen» vorgeworfen. Für den Studenten ist klar: Aus dem erbetenen Schutzraum wird eine öffentliche Blossstellung. Später wird er diesen Moment so beschreiben: „Ein Hilferuf wurde zur öffentlichen Demütigung.“

Der Vorgang markiert den Bruch. Denn statt den Konflikt zu moderieren, verschiebt die Hochschule ihn auf eine disziplinarische Ebene – ohne formelles Verfahren, ohne Anhörung, ohne Begründung. Besonders schwer wiegt, dass der Hochschule zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, dass Bischof gesundheitlich belastet ist und in konflikthaften Situationen erhöhte Unterstützung benötigt. Die Akten sprechen von ärztlichen Attesten, Hinweisen auf Retraumatisierung und wiederholten Bitten um strukturierte Kommunikation.

Am 19. Mai 2025 kommt es zu einem Telefonat zwischen Bischof und Prof. Kremmel. Dieses Gespräch wird zum juristischen Dreh- und Angelpunkt. Bischof hält fest, ihm sei sinngemäss gesagt worden: „Falls Sie mit dem Entscheid nicht zufrieden sind, kenne ich noch ganz andere Massnahmen.“ Eine Aussage, die – ausgesprochen in einem hierarchischen Verhältnis – zumindest erklärungsbedürftig ist. Später wird sie Teil einer Strafanzeige wegen Nötigung.

Eskalation

Was folgt, ist keine Deeskalation, sondern weitere Eskalation durch Verwaltungshandeln. Am 19. Juni 2025 erhält Bischof eine sogenannte «Bestätigung Einzelarbeit». Formal wird sie nicht als Verfügung bezeichnet. Inhaltlich ist sie genau das: eine verbindliche Anordnung mit unmittelbaren Auswirkungen auf Leistungsnachweise, Modulziele und Studienverlauf. Besonders brisant: Das Schreiben enthält den Hinweis, es gebe «kein ordentliches Rechtsmittel». Für Verwaltungsjuristen ist klar, dass eine solche Formulierung geeignet ist, Betroffene vom Rechtsweg abzuhalten.

Als Bischof Akteneinsicht verlangt, erhält er die lapidare Antwort, es gebe «keine relevanten Akten». Gleichzeitig tauchen im Rekursverfahren interne Stellungnahmen auf, in denen er als «nicht tragbar» bezeichnet wird. Die Begründung: Die Gruppe hätte ohne seinen Ausschluss das Modul nicht bestehen können. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Das Modul WPP1 wird mit der Note 5.25 abgeschlossen – gut bis sehr gut. Der faktische Gegenbeweis liegt schwarz auf weiss vor.

Parallel verschlechtert sich Bischofs gesundheitlicher Zustand. Am 4. Juli 2025 diagnostiziert seine Ärztin eine Retraumatisierung (ICD-10 F43.1), ausgelöst nicht durch den ursprünglichen Gruppenkonflikt, sondern durch das Verwaltungshandeln der Hochschule. Genannt werden Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und Ohnmachtsanfälle. Dennoch werden keine Schutz- oder Entlastungsmassnahmen ergriffen.

Nicht zielführend

Der Versuch, aus der Eskalationsspirale auszusteigen, scheitert. Eine externe Mediatorin der OST-Meldestelle schlägt einen neutral moderierten runden Tisch vor. Doch am 11. Dezember 2025 teilt sie schriftlich mit, man erachte den Fall «nicht als Situation für die Meldestelle», da bereits mehrere Verfahren initiiert worden seien. Wörtlich heisst es: «Die Meldestelle ist u. a. dazu da, Verfahren zu verhindern.» Gleichzeitig lehnt die Hochschule den runden Tisch als «nicht zielführend» ab – wegen zu vieler «Baustellen».

Damit ist klar: Gespräche sollen nicht mehr geführt werden, solange Verfahren laufen. Und Verfahren laufen, weil Gespräche gescheitert sind. Ein klassischer institutioneller Zirkelschluss.

Kommunikatives Versagen

Gerade hier fällt die Leadership-Rolle von Prof. Dr. Dietmar Kremmel ins Gewicht. Als Studiengangleiter und Professor für Strategie und Marketing wäre er prädestiniert gewesen, moderierend einzugreifen, Verantwortung zu übernehmen und einen Konflikt zu führen. Stattdessen dokumentieren die Akten widersprüchliche Zusicherungen, Drohkulissen und ein Ausweichen auf formale Machtinstrumente. Führung wird nicht als Verantwortung verstanden, sondern als Durchsetzung.

Auch kommunikativ versagt die Hochschule. Auf detaillierte Fragen von Inside-Justiz reagiert die Medienstelle ausweichend, summarisch und ohne Substanz. Konkrete Fragen nach rechtlichen Grundlagen, Kosten für externe Anwälte oder nach der Ablehnung der Mediation bleiben unbeantwortet. Die Antwort erweckt den Eindruck, als wolle man Zeit gewinnen und Kontrolle behalten. Transparenz sieht anders aus.

Die juristische Eskalation ist die logische Folge. Bischof reicht Strafanzeige gegen mehrere OST-Mitarbeitende ein. Die Anklagekammer lehnt das Ermächtigungsverfahren ab. Juristisch ist das nachvollziehbar – das Verfahren dient dem Schutz staatlicher Institutionen vor missbräuchlichen Anzeigen. Politisch und systemisch bleibt jedoch ein schaler Nachgeschmack: Die Vorwürfe werden nicht materiell geprüft, sondern an der formellen Hürde abgefangen.

Weitere Eskalation

Bischof reagiert mit weiterer Eskalation. Er verfasst eine rund 400-seitige Beschwerde ans Bundesgericht. Hier zeigt sich die Kehrseite der Medaille: Auch der Betroffene verliert zunehmend die Übersicht, verengt sich in einem Tunnelblick, der Institutionen, Justiz und ihn selbst überfordert. Aus dem Wunsch nach Klärung wird ein Kampf ums Prinzip. Aus einem Konfliktfall ein juristischer Marathon, den niemand mehr kontrolliert.

Am Ende stehen viele Verlierer. Ein Student, gesundheitlich angeschlagen und im Rechtsstreit gefangen. Eine Hochschule, die sich hinter Verfahren, Amtsgeheimnis und Kommunikationsfloskeln verschanzt. Führungspersonen, die ihre Rolle nicht wahrgenommen haben. Und eine Justiz, die mit einem Fall belastet wird, der durch frühzeitige Mediation vermutlich hätte gelöst werden können.

Der Fall Stefan Bischof ist kein Beweis für böse Absichten. Er ist ein Beleg für institutionelles Versagen. Er zeigt, dass Hochschulen hervorragende Verkäufer von Kursen in Kommunikation, Mediation und Leadership sein können – ohne diese Kompetenzen im eigenen Haus anzuwenden. Und er wirft eine unbequeme Frage auf: Was geschieht mit Studierenden, die nicht in die Norm passen, mehr Aufmerksamkeit brauchen – und genau daran scheitern, wenn Institutionen Führung durch Macht ersetzen?

Die OST wird diesen Fall nicht einfach aussitzen können. Denn unabhängig vom Ausgang der Verfahren bleibt die Dokumentation bestehen. Und mit ihr der Eindruck, dass hier nicht ein Student gescheitert ist – sondern eine Institution an ihren eigenen Ansprüchen.

Stefan Bischof, Student an der OST

Zeitschiene – Eskalation eines Konflikts

  • 20 März 2025
    Stefan Bischof wendet sich per E-Mail an die Studiengangleitung und bittet ausdrücklich um Unterstützung und Mediation bei Spannungen in der Projektgruppe des Moduls WPP1.
  • 22. März 2025
    Studiengangleiter Prof. Dr. Dietmar Kremmel sichert schriftlich zu, dass niemand aus der Gruppe herausgelöst werde und eine konstruktive Lösung gesucht werde.
  • 1. April 2025
    Gespräch mit dem Projektcoach. Es wird erwogen, ein anderes Gruppenmitglied individuell zu bewerten, nicht aber Stefan Bischof.
  • 24. April 2025
    Gespräch mit der Studiengangleitung. Drei Optionen werden diskutiert: Verbleib in der Gruppe, Modulverschiebung oder Wechsel der Hochschule. Bischof entscheidet sich klar für den Verbleib.
  • 2. Mai 2025
    Prof. Kremmel bestätigt schriftlich, dass auch aus Sicht der Studiengangleitung der Verbleib in der Gruppe die bevorzugte Lösung sei.
  • 13. Mai 2025
    Unerwartete Kehrtwende: Bischof erhält eine Abmahnung per E-Mail, die gleichzeitig an die gesamte Projektgruppe versendet wird. Ihm werden „reputationsschädigende Aussagen“ und „Drohungen“ vorgeworfen.
  • 19. Mai 2025
    Telefonat mit Prof. Kremmel. Bischof verlangt Akteneinsicht. Antwort: „Es gibt keine relevanten Akten.“ Zudem fällt die Aussage: „Falls Sie nicht zufrieden sind, kenne ich noch ganz andere Massnahmen.“
  • 3./4. Juni 2025
    Bischof beantragt mehrfach eine formelle Verfügung über seinen Ausschluss und weist auf die Rechtswidrigkeit des Vorgehens hin. Die Hochschule agiert widersprüchlich: Ausschluss von Terminen, anschliessend kurzfristige Wiedereinladungen.
  • 19. Juni 2025
    Zustellung der „Bestätigung Einzelarbeit“. Der Entscheid wird als nicht anfechtbar dargestellt, entfaltet jedoch faktische Rechtswirkungen.
  • 3. Juli 2025
    Bischof reicht mit anwaltlicher Unterstützung fristgerecht Rekurs gegen die Einzelarbeitsanordnung ein.
  • 4. Juli 2025
    Ärztliches Attest: Diagnose einer Retraumatisierung (ICD-10 F43.1), ausgelöst durch das Verwaltungshandeln der Hochschule.
  • Sommer 2025
    Stellungnahmen der OST im Rekursverfahren stellen Bischof als „nicht tragbar“ dar. Gleichzeitig schliesst die Projektgruppe das Modul WPP1 mit der Note 5.25 ab.
  • Herbst 2025
    Einreichung einer Aufsichtsbeschwerde beim Amt für Hochschulen und später bei der Regierung des Kantons St. Gallen.
  • Dezember 2025
    Ein von der Meldestelle vorgeschlagener neutral moderierter runder Tisch wird von der OST abgelehnt. Begründung: zu viele laufende Verfahren.
  • Bischof reicht eine umfangreiche Beschwerde (rund 400 Seiten) beim Bundesgericht ein.

Führung lehren,
Führung verweigern

Der Fall Stefan Bischof ist kein Einzelfall. Er ist ein Warnsignal.

Was sich an der Ostschweizer Fachhochschule abgespielt hat, ist nicht primär ein juristisches Problem und auch kein persönliches Drama, das man mit Empathie allein lösen könnte. Es ist ein institutionelles Versagen – und damit ein politisches Thema. Denn wer öffentliche Bildung anbietet, unterliegt nicht nur fachlichen, sondern auch rechtsstaatlichen und ethischen Anforderungen.

Der Konflikt begann banal: Spannungen in einer Projektgruppe, ein Student, der um Hilfe bat, eine Leitung, die Unterstützung zusicherte. Das alles gehört zum Hochschulalltag. Doch statt diesen Konflikt frühzeitig zu moderieren, liess die OST ihn eskalieren. Gesprächsangebote wurden blockiert, Mediation abgelehnt, Kommunikation verengt. Am Ende standen Abmahnungen, formlose Anordnungen und juristische Verfahren.

Das eigentliche Problem liegt dabei nicht in einzelnen Fehlentscheidungen, sondern in der Haltung dahinter. Führung wurde nicht als Verantwortung verstanden, sondern als Durchsetzung. Wer Fragen stellte, wurde zum Störfaktor. Wer auf Rechte pochte, zum Risiko. Genau hier versagte die Hochschule.

Besonders irritierend ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die OST verkauft Weiterbildungen in Kommunikation, Mediation, Leadership und Krisenmanagement. Sie bildet Führungskräfte aus, die in Unternehmen und Verwaltungen Konflikte lösen sollen. Doch im eigenen Haus scheiterte sie an genau diesen Grundkompetenzen. Das ist nicht nur ironisch – es ist ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Auch die Rolle der Justiz hinterlässt Fragen. Das Ermächtigungsverfahren schützt staatliche Institutionen wirksam vor Strafverfolgung. Juristisch ist das erklärbar. Politisch aber führt es dazu, dass Vorwürfe gar nicht erst materiell geprüft werden. Für Betroffene entsteht der Eindruck eines geschlossenen Systems, das sich selbst schützt. Vertrauen entsteht so nicht.

Dass Stefan Bischof seinerseits eskalierte, Verfahren stapelte und schliesslich mit einer 400-seitigen Beschwerde ans Bundesgericht zog, ist Teil dieser Tragik. Doch wer daraus den Schluss zieht, der Student habe „übertrieben“, greift zu kurz. Institutionen tragen mehr Verantwortung als Individuen. Sie verfügen über Macht, Ressourcen und Handlungsspielraum. Wenn sie deeskalieren könnten – aber nicht wollen oder nicht können –, dann ist das ein strukturelles Problem.

Der Fall zeigt, wie dringend Reformen nötig sind. Öffentliche Hochschulen brauchen unabhängige Ombudsstellen, die nicht Teil der internen Hierarchie sind. Sie brauchen klare Verfahren, transparente Kommunikation und eine Aufsicht, die nicht erst reagiert, wenn der Konflikt vor Gericht landet. Und sie brauchen Führungspersonen, die Konflikte führen – nicht aussitzen oder verwalten.      Roger Huber

Wo Leadership konkret versagte

Der Fall Stefan Bischof ist nicht nur ein rechtliches oder kommunikatives Problem, sondern vor allem ein Leadership-Versagen. Besonders deutlich wird dies an der Rolle von Prof. Dr. Dietmar Kremmel (Bild), Studiengangleiter und Professor am Institut für Strategie und Marketing (ISM) der OST.

„Für Führungskräfte von morgen – mehr als nur Fachspezialisten.“ So lässt sich Prof. Dr. oec. HSG Dietmar Kremmel, Studiengangsleiter Master of Science in Business Administration in einem Voralberger Medium zitieren. Doch Führung zeigt sich nicht im Normalbetrieb, sondern im Konflikt. Gerade dort hätte es Aufgabe der Studiengangleitung sein müssen, Verantwortung zu übernehmen, Klarheit zu schaffen und einen belastbaren Prozess zu führen. Die Akten zeigen jedoch das Gegenteil: widersprüchliche Zusicherungen, fehlende Verbindlichkeit und ein schrittweiser Rückzug aus der Verantwortung.

Zunächst wird Bischof schriftlich zugesichert, dass niemand aus der Gruppe ausgeschlossen werde und eine konstruktive Lösung gesucht werde. Wenige Wochen später folgt eine Abmahnung, die ohne vorgängige Anhörung und ohne Verfahren an die gesamte Projektgruppe verschickt wird. Führung wird hier nicht als Schutzfunktion verstanden, sondern als hierarchische Durchsetzung.

Besonders problematisch ist das dokumentierte Kommunikationsverhalten. Statt Transparenz zu schaffen, wird auf formlose Anordnungen ausgewichen. Statt Konflikte zu moderieren, werden sie delegiert oder juristisch neutralisiert. Die Aussage „Falls Sie nicht zufrieden sind, kenne ich noch ganz andere Massnahmen“ – so sie gefallen ist – steht exemplarisch für ein Führungsverständnis, das Druck an die Stelle von Dialog setzt.

Dabei wäre gerade Prof. Kremmel aufgrund seiner fachlichen Ausrichtung prädestiniert gewesen, einen anderen Weg zu gehen. Als Professor für Strategie und Marketing, als Führungsperson in einem Hochschulkontext, der sich mit Leadership, Kommunikation und Konfliktmanagement schmückt, hätte er eine deeskalierende Vorbildrolle einnehmen müssen. Stattdessen dokumentiert der Fall eine Führung, die sich zunehmend hinter formalen Machtinstrumenten versteckt.

Leadership-Versagen zeigt sich auch darin, dass keine klare Trennung zwischen Konfliktpartei, Entscheidinstanz und Kommunikationsstelle vorgenommen wurde. Zuständigkeiten verschwimmen, Verantwortlichkeiten werden nicht übernommen. Am Ende bleibt der Eindruck einer Leitung, die Konflikte nicht führt, sondern verwaltet – und damit eskaliert.

Der Fall wirft damit eine unbequeme Frage auf: Wie glaubwürdig sind Weiterbildungsangebote in Leadership und Krisenmanagement, wenn sie im eigenen Haus in einer realen Krise nicht angewendet werden?

Problematische Rolle der St. Galler Anklagekammer

Ein zentraler Punkt der Eskalation ist die Entscheidung der Anklagekammer des Kantons St. Gallen, das Ermächtigungsverfahren gegen Mitarbeitende der OST nicht zu eröffnen. Diese Entscheidung ist juristisch erklärbar – politisch und systemisch jedoch problematisch.

Das Ermächtigungsverfahren dient dem Schutz staatlicher Organe und ihrer Mitarbeitenden vor leichtfertigen oder missbräuchlichen Strafanzeigen. Bevor ein Strafverfahren wegen Amtsdelikten eröffnet werden kann, muss eine vorgängige Bewilligung eingeholt werden. Die Hürde ist bewusst hoch angesetzt.

Im Fall Bischof führte dieses Verfahren jedoch dazu, dass keine materielle Prüfung der Vorwürfe stattfand. Fragen zur möglichen Nötigung, zur Verweigerung der Akteneinsicht oder zur rechtlichen Qualität der Einzelarbeitsanordnung wurden nicht inhaltlich geklärt, sondern formell abgeblockt. Juristisch ist das zulässig – rechtsstaatlich bleibt es unbefriedigend.

Das Verfahren verlagert den Konflikt damit vollständig ins Verwaltungsrecht und entzieht ihn einer strafrechtlichen Klärung. Für Betroffene entsteht der Eindruck, dass staatliche Institutionen sich selbst schützen – unabhängig davon, ob Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Gerade in Fällen, in denen Machtasymmetrien bestehen, kann dies das Vertrauen in die Justiz untergraben.

Hinzu kommt: Die Ablehnung der Ermächtigung bedeutet keinen Freispruch, sondern lediglich, dass der Fall nicht strafrechtlich untersucht wird. Dennoch wird sie in der öffentlichen Wahrnehmung häufig als Entlastung der Institution interpretiert. Für den Betroffenen bleibt damit ein Gefühl der Nicht-Gehör-Findung.

Der Fall Bischof zeigt exemplarisch die Grenzen des Ermächtigungsverfahrens auf. Es schützt Institutionen effektiv – bietet Betroffenen aber kaum eine Möglichkeit, ihr Anliegen inhaltlich prüfen zu lassen. Die Folge ist eine weitere Eskalation: Wer sich nicht gehört fühlt, greift zu umfangreichen Rechtsmitteln, bis hin zur Beschwerde ans Bundesgericht.

Damit wird deutlich: Das Ermächtigungsverfahren mag juristisch korrekt sein. Ob es in Fällen struktureller Konflikte zwischen Individuen und Institutionen noch zeitgemäss ist, bleibt eine offene – und politisch brisante – Frage.

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5 thoughts on “Der Fall Stefan Bischof – wie die Fachhochschule OST einen Konflikt verlor

  1. Ja, sicher ein interessanter Fall. Und einer, der hohe Anforderungen an eine Berichterstattung stellt (wie ich mir erlaube als pensionierter Journalist und Lokalredaktor anzumerken). Ich vermiss in diesem Sinn in diesem Text die Sicht der Fachhochschule. Um den Qualitätsvorgaben des Presserates zu genügen, wäre es von wegen journalistischer Fairness für den Autor zwingend, ein Stellungnahme von dieser Seite einzuholen – oder anzumerken, dass die OST eben bewusst keine Aussagen machen wollte. Die Duplizierung des Textes wirkt auch nicht wirklich professionell, ist aber ein Versehen, das einfach zu korrigieren wäre.

    1. Hallo Reto, besten Dank für den Hinweis bezüglich des Doppels. Der Fehler ist korrigiert, das hätte nicht passieren dürfen. Es ist aber schön, dass (wenn auch pensioniert) jemand vom Tagblatt mal bei uns reinschaut. Wir haben ab und zu Geschichten mit St. Galler Beteiligung, die entweder zu komplex oder vielleicht auch zu heikel für ein St. Galler Medium sind. Man kennt sich ja in St. Gallen …

      Noch kurz zu deinen anderen Gedanken. Die Geschichte wurde diversen anderen Medien angeboten, doch keine dieser Medien, die wohl alle irgendwie mit der OST verbunden sind, wollte sie aufgreifen. Was eigentlich schade ist, denn es ist eine gute lokale Geschichte. Vielleicht hätte das St. Galler Tagblatt diese Story zu einer anderen Zeit (deiner?) auch aufgegriffen. Aber das sind nur Annahmen. Dass du den Verdacht hast, wir hätten die OST nicht mehrmals mit diesem Fall konfrontiert, da solltest du mich besser kennen. Schliesslich haben wir als Medium ja eigentlich immer nur mit Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern zu tun, die uns sehr genau auf die Finger schauen (und sich auch sofort melden, wenn etwas nicht stimmen würde). Ausser einer Anzeige des Vergewaltigungsrichters aus Chur, die eingestellt wurde, scheinen wir immer sehr sauber gearbeitet zu haben. Auch wenn ich tatsächlich häufig ein Schreiben einer imposanten Kanzlei auf dem Tisch habe, deren Mitarbeiter leider selten wirklich sauber mit den Materien umgehen können. Auch eine ehemalige Politikerin, die Teil eines Falles ist, versucht schon länger, ihre Beteiligung mit sanften Drohungen zu kaschieren. Natürlich war auch der Kommunikationsbeauftragte der OST nicht zufrieden, dass wir seine Stellungnahmen nicht wortwörtlich publiziert haben. Wir haben ihm dann den Weg über die Kommentarspalte oder eine Gegendarstellung offengelassen. Bis jetzt kam nichts dazu. Ich werde sie anfügen, damit du siehst, dass meine Einschätzung korrekt ist. Natürlich habe ich in dieser Geschichte mehrfach mit der OST Kontakt aufgenommen. Obwohl der Medienservice gut war, blieben die Antworten vage, ausweichend oder gingen gar nicht erst auf meine Fragen ein. Das kennst du ja sicher noch aus deiner Zeit.

      Meine erste Anfrage beinhaltete folgende Fragen:

      – Bestätigen Sie, dass am 19. Mai 2025 im Gespräch mit Herrn Bischof die Aussage fiel: „Falls Sie nicht zufrieden sind, kenne ich noch ganz andere Massnahmen“?
      – Wie erklären Sie den Versand der Abmahnung vom 13. Mai 2025 an die gesamte Projektgruppe? War Ihnen bewusst, dass dies gegen datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Grundsätze verstossen könnte?
      – Wurde Herrn Bischof die Akteneinsicht verweigert, obwohl er diese mehrfach beantragt hatte?
      – Warum wurde ihm zunächst Unterstützung zugesichert (22. März 2025), später aber der Ausschluss zur Einzelarbeit verfügt?
      – Sehen Sie aus heutiger Sicht Fehler im Vorgehen oder in der Kommunikation?
      – Wurden Sie intern zu Ihrem Verhalten befragt oder disziplinarisch überprüft?
      – Nutzen Sie für Ihre rechtliche Vertretung im laufenden Verfahren den internen Rechtsdienst der OST oder eine externe Anwaltskanzlei?
      – Falls externe anwaltliche Unterstützung beigezogen wurde: Wird diese von der Hochschule bezahlt oder tragen Sie die Kosten selbst?
      – Wie beurteilen Sie persönlich die Frage, ob Hochschulangehörige – als öffentlich Angestellte – in einem Verfahren, das sich aus ihrem dienstlichen Handeln ergibt, auf Kosten der Öffentlichkeit anwaltlich vertreten werden sollen?

      Die Anfrage wurde dann folgendermassen beantwortet:

      Vorab:
      Wegen den laufenden Verfahren und aus Datenschutzgründen im Interesse aller betroffenen Studierenden und Mitarbeitenden können wir nur eingeschränkt Auskunft über Details geben. Wir weisen weiter darauf hin, dass die OST rechtlich dazu verpflichtet ist, ihre Mitarbeitenden bei juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, die sich aus dienstlichen Aufträgen ergeben.

      Zu Ihren Fragen:

      Wir bedauern, dass die Lösungsfindung mit dem Studenten bisher trotz zahlreicher Gespräche und Lösungsangebote nicht erfolgreich war und halten weiterhin die Türe für Gespräche offen. Erst kürzlich verlief ein Gespräch des Studiengangs mit dem Studenten leider ohne weitere Fortschritte. Weil die OST nicht nur gegenüber dem Studenten, sondern auch gegenüber seinen Mitstudierenden sowie den Mitarbeitenden im Studiengang eine Fürsorgepflicht hat, musste aufgrund der Unstimmigkeiten in der Studierendengruppe eine Lösung gesucht werden. Die derzeit für den Studenten aufgegleiste Weiterführung des Studiums in Form einer Einzelarbeit ist aus unserer Sicht für alle Beteiligten die richtige Lösung. Das insbesondere auch deshalb, weil der Student zur Auflösung der auch aus seiner Sicht schwierigen Situation in seiner Studierendengruppe ursprünglich selbst eine Einzelbewertung beantragt hat. Der Studiengang hat diesem Wunsch nach klärenden Gesprächen mit den Gruppenmitgliedern mit dem Entscheid für eine Einzelarbeit entsprochen.
      Weiterhin erachtet es die OST als wichtiges Ziel, eine für alle akzeptable Lösung zu finden, welche die Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss für alle involvierten Studierenden erhält und gleichzeitig Rücksicht auf die Gesundheit aller Beteiligten nimmt.
      Die Kolleginnen und Kollegen im Studiengang haben sich sehr engagiert, um die Situation zu entschärfen und den Studenten sowie die gesamte Studiengruppe zu informieren, welche Möglichkeiten bestehen, um das Studium weiterzuführen und auch erfolgreich abzuschliessen.
      Die Unterlagen für eine Akteneinsicht werden derzeit vorbereitet.

      Eine Antwort die leider kaum auf meine Fragen einging.

      Dennoch habe ich vor der Publikation der Ost nochmals Fragen gestellt, die dann von der OST folgendermassen beantwortet wurden:

      Vielen Dank für die Geduld. Anbei unsere Antworten.

      IJ: Weshalb wurde ein moderiertes Gespräch unter neutraler Leitung – das ausdrücklich auf Deeskalation zielte – von der OST abgelehnt?

      OST: Dem Studenten wurden in den letzten Monaten immer wieder Gespräche mit einer übergeordneten Ansprechperson im Departement ermöglicht, die organisatorisch nicht mit der Studiengangsleitung verknüpft ist. Bei diesen Gesprächen wurde dem Studenten Raum gegeben, seine Punkte zu äussern, um anschliessend Lösungen zu suchen. Bezogen auf den kürzlichen Kontakt mit der Meldestelle wurde festgestellt, dass es sich nicht um einen Fall für die Meldestelle handelt. Daher erfolgte von Seiten der Meldestelle auch keine Einladung zu einem runden Tisch.

      IJ: Wie lässt sich diese Haltung mit der öffentlich kommunizierten Gesprächsbereitschaft vereinbaren?

      OST: Die Co-Studiengangsleitungen, die involvierten Studierenden und die Mitarbeitenden im Departement haben bei zahlreichen Gesprächen Lösungen mit dem Studenten gesucht. Zuletzt wurde die Einzelarbeit, die der Student selbst beantragt hatte, vom Studiengang ermöglicht. Dagegen geht der Student nun vor und fordert gleichzeitig eine neue neutrale Ansprechperson. Tatsächlich hat er unterdessen mit Beschwerden/Verfahren/Anzeigen dafür gesorgt, dass es im gesamten Studiengang keine aus seiner Sicht unbefangene Person mehr geben kann. Eine Anzeige führt jedoch nicht automatisch zu Befangenheit, sondern erst, wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen und Ermittlungen aufgenommen werden.
      Uns ist unklar, mit welchem Ziel der Student laufend neue Rechtsmittel beansprucht. Der Student könnte, Stand heute, sein Studium ohne weitere Hürden erfolgreich abschliessen. Gleichzeitig können seine Mitstudierenden ihr Studium unbeeinflusst von vergangenen Ereignissen abschliessen. Die OST nimmt damit ihre Pflicht wahr, allen Studierenden gleichermassen intakte Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss zu erhalten.

      IJ: Gilt die aktuelle Kommunikationsstrategie der OST („No Communication Policy“) nur für Herrn Bischof oder grundsätzlich für alle laufenden Konfliktfälle mit Studierenden?

      OST: Abgesehen vom erwähnten Fall gibt es derzeit keine laufenden Konfliktfälle. In unseren Antworten sind wir verpflichtet, die Rechte des Studenten sowie unserer Mitarbeitenden und Studierenden zu schützen. Das limitiert unsere Möglichkeiten, detailliert Stellung zu nehmen.

      IJ: Sieht die OST keinen Widerspruch darin, dass sie nach aussen Kurse und Studiengänge zu Kommunikation, Mediation und Konfliktlösung anbietet, intern jedoch auf Gesprächsverweigerung setzt?

      OST: Wie zu Frage 2 erwähnt, haben zahlreiche Gespräche zur Lösungsfindung stattgefunden. Die aktuelle Lösung erhält für alle Studierenden die Chance, ihr Studium erfolgreich abzuschliessen und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf die Gesundheit aller Mitarbeitenden und Studierenden.

      Gemäss Bischoff sind diese Antworten entweder unvollständig, irreführend oder sachlich falsch, was gemäss dem Schriftverkehr, der Inside Justiz vorliegt, nachvollziehbar ist.

      Sein Kommentar dazu:

      1. Einzelarbeit – eine nachträgliche Umdeutung

      Ich habe nie eine Einzelarbeit gefordert.
      Mein ursprüngliches Anliegen war eine individuelle Bewertung innerhalb der Gruppenarbeit – ein in der Hochschulpraxis gängiges Instrument, insbesondere bei ungleichen Beiträgen.

      Dieses Anliegen wurde von der Studiengangleitung strikt abgelehnt mit der bemerkenswerten Begründung, eine individuelle Bewertung sei nur für „Drittbrettfahrer“ vorgesehen. Stattdessen wurde in einem gemeinsamen Gespräch ausdrücklich vereinbart, ein durch die Studiengangsleitung moderiertes Klärungsgespräch durchzuführen.

      Nur kurze Zeit später geschah das Gegenteil:
      Entgegen dieser Vereinbarung wurde eine Abmahnung ausgesprochen und eine Einzelarbeit angeordnet – genau das, was zuvor weder verlangt noch akzeptiert worden war. Diese Kehrtwende wurde weder begründet noch transparent erklärt.

      2. „Viele Gespräche“ – eine Legende

      Die Behauptung, es habe zahlreiche Gespräche gegeben, ist nicht haltbar.

      Das einzige sachlich sinnvolle Gespräch fand am 24. April 2025 statt. Die dort getroffenen Abmachungen wurden von der OST später nicht eingehalten.
      Das nächste Gespräch erfolgte erst am 30. Oktober 2025 mit der Departementsleitung Lehre – also über sechs Monate später.
      Dieses Gespräch war nicht neutral moderiert, obwohl der Konflikt längst eskaliert war.
      Statt einer Klärung wurde mir dort sogar Erpressung unterstellt, ohne nachvollziehbare Grundlage.
      Vor diesem Hintergrund war die Forderung nach einem neutral moderierten Gespräch keine Eskalation, sondern ein Mindeststandard. Dass selbst dieser Vorschlag – von der Ombudsstelle angeregt – abgelehnt wurde, spricht für sich.

      3. „Schutz der Studierenden“ – eine leere Formel

      Die OST erklärt öffentlich, sie wolle die Studierenden schützen.
      Gleichzeitig wurden jedoch ärztliche Empfehlungen vollständig ignoriert, obwohl sie bekannt waren.

      Wer medizinische Einschätzungen bewusst ausblendet, schützt nicht –
      er nimmt gesundheitliche Schäden billigend in Kauf.
      Der Verweis auf den „Schutz aller Beteiligten“ wirkt vor diesem Hintergrund eher wie eine Schutzbehauptung.

      4. Verantwortung des Rektorats – nicht wahrgenommen

      Gemäss dem Personalgesetz des Kantons St. Gallen (Art. 75ff, PersG) wäre das Rektorat verpflichtet gewesen, bei schwerwiegenden Vorwürfen tätig zu werden: durch interne Abklärungen, Schutzmassnahmen oder – falls angezeigt – auch durch die Prüfung von Strafanzeigen.

      Stattdessen wurde die Verantwortung faktisch auf den Studierenden abgewälzt, der gezwungen war, selbst rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist ein bemerkenswerter Rollenwechsel:
      Nicht die Institution schützt – der Betroffene muss sich selbst schützen.

      PS: Wir haben mehrere Kommentare zu diesem Fall erhalten, in denen sich die Autoren sehr negativ zu Bischof geäussert und ihn beschuldigt haben, der Verantwortliche für diesen Konflikt zu sein. Diese Schreiber hatten genaue Kenntnisse des Falles, die aber kein Student haben konnte, und gaben sich als Mitstudenten von Bischof aus, die es aber wohl nicht gibt. Wir haben diese Personen dennoch angeschrieben, um das zu klären, aber bis heute keine Antwort erhalten. Wer Böses denkt …

      1. Lieber Roger

        danke für die ausführliche Antwort. Sorry, dass ich Dir unterstellt habe, unjournalistisch vorgegangen zu sein. Ich hätte das nicht als Kritik, sondern als Frage formulieren können… Ich hätte Deine mehrmaligen Anläufe, Antworten von der OST zu kriegen, in einem Satz unten am Text angezeigt. Dass die nicht Stellung nehmen wollen, sagt dem geübten Zeitungsleser ja auch schon etwas.

        Ich weiss nicht, wieso kein anderes Medium die Geschichte aufgenommen hat. Ich weiss auch nicht, wie das gelaufen ist. Ich denke mir aber, dass gerade das ST.GALLER TAGBLATT seine Gründe hatte. Weil: In der Ära Stefan Schmid hatte die Ostschweiz-Redaktion eigentlich nie Hemmungen, in kritischen Fällen zu berichten – über die HSG, über die Berufsschule St.Gallen, über die Fachhochschule. Man hat dem Tagblatt sogar teilweise vorgeworfen, solche Fälle mit der Lupe zu suchen und dann hochzujubeln. Der Ostschweiz-Redaktion des Tagblatt (oder anderen Medien) jetzt als Grund „Nähe zur OST“ vorzuwerfen, ohne die Gründe fürs jeweilige Nichteinsteigen zu kennen, gehört vielleicht in die gleiche Kategorie wie meine vorschnelle Kritik an Dir… 😉

        Ich mag mich an eine Zeit erinnern, als Bildungsinstitutionen wie die HSG medial von „Die Ostschweiz“ und „St.Galler Tagblatt“ nie hinterfragt, dafür von der „Ostschweizer Arbeiter-Zeitung“ dauerhinterfragt wurden. „Zu meiner Zeit“ war die Tendenz solche Fälle aufzugreifen. Allerdings haben wir auch manchmal nach einer Anfangsrecherche verzichtet. Aus den verschiedensten Gründen. Es kam in einem Fall, den ich mitverantwortet habe, sogar vor, dass das zum Schutz des Kritikers geschah.

  2. Vielleicht ist es die Institution, welche versagt hat. Aus meiner über 30-jährigen Erfahrung in einer ähnlichen Position wie Prof. Kremmel, aber an der HWV Olten und später dann HWV Basel, FHBB und letztlich FHNW wie auch als Unterrichtsassistent an der HSG vermute ich, es hapert vor allem am Verständnis für die Funktion als Lehrer, Ausbilder, Unterstützer und Partner in der Ausbildung und Entwicklung von Studierenden. Als Institutsleiter hat Kremmel auch die Macht, das ganze Verfahren in eine bestimmte Richtung zu lenken, vor allem, wenn die oberen Stellen sich die Finger nicht verbrennen lassen wollen. Als Ausbilder vermittelt man nicht unbedingt nur Wissen, sondern man hilft den Studierenden auch, ihren individuellen Weg in höhere Funktionen in der Arbeitswelt zu finden. Ein Mittel dazu sind Projektgruppen, welche sich zwar selber organisieren, in denen aber auch Probleme auftreten können. Dann geht es darum, die Studierenden zu befähigen, mit unterschiedlichen Persönlichkeiten umzugehen, die man nicht selber gewählt hat, mit denen zusammen aber Projekte zu entwickeln sind. Genau diese Situationen findet man auch in der Wirtschaftswelt wo Personen aus unterschiedlichen Funktionen und Departement zusammengeführt werden. Damit geht die Verantwortung des Verantwortlichen des Projektgruppenunterricht weit über das rein Fachliche hinaus in die Persönlichkeitsentwicklung. Wenn Studierende Hilfe suchen, ist das so oder so ein Alarmzeichen. Da muss schon einiges vorgefallen sein, bevor dieser Hilferuf kam. Damit stellt sich auch die Frage, wie dieser Projektgruppenunterricht angelegt worden ist, welche Anforderungen gestellt wurden und wie die Studierenden in diesen Unterricht eingeführt wurden. Damit tauchen viele weitere Fragen auf, die weit über die in diesem Bericht gestellten institutionellen hinausgehen.

    1. Vielen Dank für Ihren Beitrag und die differenzierte Einordnung. Gerne möchte ich dazu Folgendes ergänzen: Ich absolviere das Studium berufsbegleitend und konnte bereits jahrelange Berufserfahrung sammeln, insbesondere in der Projektleitung sowie in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Persönlichkeiten und Anspruchsgruppen.

      Der ursprüngliche Konflikt ging nicht von mir aus, sondern von einem anderen Gruppenmitglied. In der weiteren Entwicklung kam es jedoch zu einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr, in deren Folge ich als Verursacher dargestellt und entsprechend sanktioniert wurde.

      Der Bericht von Inside-Justiz bildet aus meiner Sicht den tatsächlichen Verlauf in seinen wesentlichen Punkten zutreffend ab. Angesichts der Komplexität des Falls ist nachvollziehbar, dass sich der Beitrag auf zentrale Aspekte beschränken musste. Ich gehe jedoch davon aus, dass nach Vorliegen der gerichtlichen und aufsichtsrechtlichen Urteile auch weitergehende Hintergründe und Zusammenhänge detaillierter aufgearbeitet werden.

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