Sechs Wochen nach der Tat kommen neue Details zum Berikoner Tötungsdelikt ans Licht. Der BLICK will Einblick in die Ermittlungsakten erhalten haben und hat auch mit der Mutter der Getöteten gesprochen. Die Tageszeitung berichtet unter der Schlagzeile «Ich wollte jemanden umbringen» auf mehreren Seiten ausführlich über den Tathergang, Motiv und die Reaktionen der Angehörigen.
Was man schon wusste: Die Tat fand am Sonntagnachmittag im Wald nahe dem Wohnort der Mädchen statt – am Muttertag. Die beiden waren gemeinsam spazieren, als Annina B. mit einer Stichwaffe tödliche Verletzungen zufügte. Wie der BLICK jetzt berichtet, soll es sich bei der Tatwaffe um ein Küchenmesser aus der Migros gehandelt haben, mit dem die Täterin dem Opfer mehrfach in den Rücken stach. «Ich habe zugestochen», sagte Annina B. laut BLICK.CH (hinter Bezahlschranke) noch im Spital, in das die Täterin verbracht wurde, weil sie sich bei der Auseinandersetzung selbst auch Schnittwunden zugefügt hatte.
In einer Befragung am Montag nach der Tat soll sie ausgesagt haben, sie habe aus Wut gehandelt, vor allem Wut auf sich selbst. «Weil ich alles falsch gemacht habe.» Sie hätte viele enttäuscht, zum Beispiel ihre Familie – wegen ihrer schlechten Noten. Und: Als sie zustach, habe sie «an nichts» gedacht, ihre Freundin sei von der Attacke überrascht gewesen. Mehrfach habe sie auch gesagt, so der BLICK weiter, dass sie sich in der Vergangenheit auch schon selbst habe verletzen wollen und dafür das Messer gekauft hatte.
Der Vorwurf der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau laute auf vorsätzliche Tötung, eventuell Mord. Das Schweizer Jugendstrafrecht sieht für Personen unter 15 Jahren jedoch keine schweren Sanktionen vor. Der Täterin drohen deshalb als eigentliche Strafe nicht mehr als vierzehn Tage Arbeitseinsatz. Zusätzlich möglich sind hingegen Massnahmen, z.B. die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, wie der Patrik Killer schon unmittelbar nach der Tat in einem Interview mit INSIDE JUSTIZ erklärt hatte. Killer ist selbst Jugendanwalt beim Kanton Zürich und untersucht Fälle in der Stadt Zürich, zudem ist er Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege. Eine solche Massnahme könne bis zum 25. Altersjahr andauern, also für die 14-jährige Täterin allenfalls für die nächsten elf Jahre.
Psychische Belastung und Hinweise im Vorfeld
Wie der BLICK weiter berichtet, gibt es Hinweise auf eine länger bestehende psychische Belastung bei der mutmasslichen Täterin. In ihrem Zimmer seien Zeichnungen gefunden worden, auf denen einem Mädchen die Kehle durchgeschnitten wurde. Laut BLICK erklärte Annina dazu, sie habe ihre Wut gezeichnet. Sie habe niemandem von ihrem seelischen Zustand erzählt, nicht mehr zur Schule gehen und ihr Leben so nicht mehr weiterführen wollen. «Ich wollte jemanden umbringen. Ich habe keinen Ausweg mehr gefunden.»
«Es tut so weh, ich kann nicht schweigen»
Einen zentralen Teil des BLICK-Dossiers bildet das Gespräch mit der Mutter des Opfers. Sie schildert die letzten Stunden mit ihrer Tochter, die ihr am Muttertag ein Konfitürenglas mit «50 Gründen, warum ich dich liebe» geschenkt hatte. Wenige Stunden später war das Mädchen tot. «Es tut so weh, dass meine Tochter weg ist», erzählt die Mutter und kritisiert auch das Schweizer Jugendstrafrecht scharf, das ganz auf Resozialisierung und nicht auf Sühne ausgerichtet ist: «Der Fall wird behandelt, als wäre meine Tochter nichts wert. Für uns war sie alles.»
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau hat auf eine Anfrage von INSIDE-JUSTIZ zur Berichterstattung aus dem BLICK keine der Aussagen der Zeitung dementiert.
Titelbild: U.a. mit diesem Bild des Opfers berichteten die portugiesischen Medien von Beginn an. In vielen Zeitungen ist wenig Verständnis für das Schweizer Jugendstrafrecht zu spüren.
Was über die Tat von Berikon bekannt ist
Tatzeitpunkt war der Muttertag, Sonntag, 11. Mai 2025. Der Tatort lag in einem Waldstück in Berikon AG, etwa 600 Meter vom Wohnhaus von Mandy entfernt. Mandy, 15 Jahre alt, war die Freundin der Täterin Annina B., 14 Jahre alt und Schülerin der 8. Klasse. Annina stach mit einem Küchenmesser auf Mandy ein. Anschliessend bat sie Passanten um Hilfe, weil sie sich bei dem Tötungsdelikt Angriff selbst verletzt hatte. Einen Streit zwischen den Mädchen soll es vor der Tat soll gegeben haben. Die Täterin legte noch am Sonntag im Spital ein Geständnis ab.
Die Jugendanwaltschaft führt gemäss BLICK eine Untersuchung wegen vorsätzlicher Tötung. Die Täterin befinde sich in einer geschlossenen psychiatrischen Betreuung.
Die Tötung von Mandy (†15) sorgt auch im Ausland für Schlagzeilen
Der Tötungsfall von Berikon AG hat nicht nur die Schweiz erschüttert. Die Tat sorgte auch international für Beachtung, insbesondere in Portugal, wo das Opfer beerdigt wurde und woher die Eltern stammen. So berichtete unter anderem die Zeitung CORREIO DA MANHÃ unter der Schlagzeile «Assassinato entre amigas choca a Suíça» («Mord unter Freundinnen erschüttert die Schweiz»).
Rahmenbedingungen
Thematisiert wurden nicht nur die Tat selbst, sondern auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz: Dass eine 14-Jährige nach einer tödlichen Gewalttat nicht strafrechtlich belangt werden kann, wurde in Leserkommentaren portugiesischer Onlineportale als unverständlich bezeichnet. In sozialen Netzwerken wurde der Vergleich mit portugiesischem Jugendstrafrecht gezogen, das in schwerwiegenden Fällen mit geschlossenen Einrichtungen ab dem 16. Lebensjahr operiert – unter teils anderem gesellschaftlichem Strafverständnis.
Die portugiesische Nachrichtenseite PUBLICO.PT thematisierte die Tat unter dem Aspekt der psychischen Gesundheit und Jugendgewalt, wobei sie sich auf die Berichterstattung aus der Schweiz stützte. Überschrift «Adolescente suíça mata amiga com faca: sofrimento psicológico sob suspeita» («Schweizer Jugendliche tötet Freundin mit Messer: Psychisches Leiden unter Verdacht»)
Die Tatsache, dass Mandy ihrer Mutter am selben Tag ein Geschenk mit «50 Gründen, warum ich dich lieb» überreichte, wurde von mehreren portugiesischen Portalen emotional hervorgehoben. Auch Mandys Gedenkstätte in Berikon mit Blumen, Briefen und Teddybären wurde in Bildstrecken gezeigt.
Deutschland und Österreich: Echo in sozialen Medien
Obwohl es bisher keine ausführliche Berichterstattung in grossen deutschen oder österreichischen Tageszeitungen gibt, findet der Fall in sozialen Medien und Foren Beachtung. Auf Plattformen wie Reddit, und Facebook wurde insbesondere das Schweizer Jugendstrafrecht kontrovers diskutiert. Einzelne Beiträge auf österreichischen Newsseiten wie OE24.at oder Heute.at verlinkten auf Blick-Berichte und griffen dabei vor allem das Motiv auf.
Ein auf X vielbeachteter deutschsprachiger Post (über 50’000 Interaktionen) lautete: «Wenn eine 14-Jährige eine Freundin ersticht und dafür nicht bestraft wird – ist das noch Gerechtigkeit? Oder nur noch Systemschutz?» Die Diskussion wurde dort rasch politisiert, unter anderem mit Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts und mehr Schulpsychologie in der Prävention.
Wiederkehrendes Thema
Die Tötung unter Jugendlichen ist ein wiederkehrendes Motiv in internationalen Medien, insbesondere in Grossbritannien, den USA und Japan, wo Fälle von «child-on-child homicide» regelmässig hohe Wellen schlagen. Der Fall Berikon reiht sich – aus Sicht vieler Medien – in eine internationale Debatte um Mental Health, Gewaltprävention und Strafmündigkeit Minderjähriger ein.
In Online-Diskursen wird auch auf Parallelen zu früheren Fällen verwiesen, etwa zum Mordfall «Slender Man» in den USA oder zum tragischen Fall eines 12-jährigen Mädchens Luise in Deutschland, das 2023 von zwei Mitschülerinnen getötet wurde.
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