«Eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt bis zum 25. Geburtstag ist möglich»

Wie geht die Schweiz mit jugendlichen Beschuldigten um, wie im Fall der 14-jährigen Schülerin aus dem Kanton Aargau, der vorgeworfen wird, ihre Schulkameraden erstochen zu haben? Patrik Killer ist Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege und damit quasi der «oberste Strafverfolger» im Jugendstrafrecht. INSIDE JUSTIZ konnte mit ihm über den Fall im Kanton Aargau sprechen..

Herr Killer, ein 14-jähriges Mädchen, dass mutmasslich ein anderes Mädchen mit Messerstichen tötet – wie häufig ist solche Mädchengewalt?
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich persönlich je einen Fall hatte, wo ein Mädchen beschuldigt worden war, ein Tötungsdelikt begangen zu haben. Der Fall erscheint mir also durchaus ein aussergewöhnlicher Fall zu sein.

Es mag viele noch mehr schockieren, dass gerade ein Mädchen eine solche Tat begangen haben soll.
Es ist so, Gewaltdelikte werden in der Regel von männlichen Jugendlichen begangen. Ohne in der Statistik nachgeschaut zu haben, würde ich aus meiner eigenen Erfahrung vielleicht etwa 10 bis 15 Prozent der Gewaltdelikte bei Mädchen verorten, den Rest bei Burschen. Gewalt ist hauptsächlich ein männliches Phänomen, das kann oder muss man klar so benennen.

Die mutmassliche Täterin im Aargau soll 14-jährig sein. Ist sie damit in der Schweiz schon strafmündig?
In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit ab dem 10. Geburtstag, das heisst, gegen eine Jugendliche wird ab dann ein Strafverfahren eröffnet, wenn sie einer solchen Tat beschuldigt wird. Die Schweiz unterscheidet sich da übrigens von den umliegenden Ländern, wo sich Jugendliche vor dem 14. Geburtstag nicht strafbar machen können.

Welche Strafe muss eine 14-Jährige maximal gewärtigen für eine Tötung?
Bei unter 15-Jährigen ist die Maximalstrafe 10 Tage persönliche Leistung. Aber: Das Schweizerische Jugendstrafrecht hat Schutz und Erziehung zum Ziel. Bei einer 14-jährigen Beschuldigten steht also nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die Frage, was sie braucht, um auf einen guten, bzw. prosozialen Weg zu kommen. Deshalb werden Schutzmassnahmen in den Vordergrund gestellt. Eine solche kann aber beispielsweise sein, dass eine jugendliche Täterin bis zu ihrem 25. Altersjahr in einer geschlossenen Schutzeinrichtung untergebracht wird.

Das ist dann aber keine Strafe mehr, sondern eine Massnahme?
Wir unterscheiden im Jugendstrafrecht unter dem Titel Sanktionen zwischen Strafen und Schutzmassnahmen. Eine Unterbringung in einer geschlossenen Institution ist eine Schutzmassnahme. Es ist zu bemerken, dass es für ein 14-jähriges Mädchen sehr einschneidend ist, wenn es bis zum 25. Geburtstag in einer geschlossenen Unterbringung verbleiben muss. Das wird von den Betroffenen selbst durchaus auch wie eine empfindliche Strafe wahrgenommen.

Werden solche Massnahmen vom Gericht verhängt, wie im Erwachsenenstrafrecht?
Über eine definitive Unterbringung entscheidet ein Jugendgericht, das ist richtig. Die Jugendanwaltschaft entscheidet hingegen über die vorsorgliche Unterbringung, also z.B. ob eine Beschuldigte während einer laufenden Strafuntersuchung vorübergehend in einer geschlossenen Institution untergebracht wird. Für eine definitive Unterbringung wird ein Urteil eines Jugendgerichts benötigt.

Gibt es im Jugendstrafrecht auch eine Untersuchungshaft?
Ja, wenn die entsprechenden Haftgründe vorliegen. Eine Jugendanwaltschaft wird überlegen müssen, wo sie eine Beschuldigte unterbringt und welche Institution am geeignetsten ist. Von Gesetzes wegen darf eine 14-jährige Beschuldigte auch nicht in einem Gefängnis mit Erwachsenen zusammen untergebracht werden. Im Kanton Zürich haben wir für Jungs z.B. in der Durchgangsstation Winterthur ein entsprechendes Zimmer.

Das heisst, es gibt in der Schweiz kein Untersuchungsgefängnis für Jugendliche?
Ich kann das am Beispiel Zürich aufzeigen: Im Gefängnis Limmattal in Dietikon gibt es eine Jugendabteilung. Dort werden in der Regel männliche Jugendliche ab 15 Jahren eingewiesen. Die Mädchen haben wir im Kanton Zürich im Gefängnis in Dielsdorf, getrennt von den erwachsenen Inhaftierten. Im Jugendheim Platanenhof, als Beispiel, gibt es eine geschlossene Beobachtungsstation, die womöglich für eine 14-jährige geeignet sein könnte.

Gibt es eigentlich mehr solche Gewaltdelikte von Jugendlichen als früher?
Das würde ich nicht sagen. Gewaltdelikte sind in den vergangenen Jahren immer Wellenbewegungen ausgesetzt gewesen. Ohne jetzt die genauen Statistiken nachzuschlagen, würde ich aus der Praxis aktuell eher von einer Nivellierung auf hohem Niveau sprechen.

Messerdelikte werden oft mit migrantischen Milieus verbunden. Stimmt das auch bei Jugendlichen?
Wir arbeiten so, dass wir bei allen Jugendlichen, die einer schweren Straftat beschuldigt werden, die persönlichen Verhältnisse abklären. Beim kulturellen Hintergrund gibt es Bereiche, die wir genauer unter die Lupe nehmen und die Risikofaktoren sein können. Ich spreche bei dieser Thematik bei migrierten Familien eher von «Stolpersteinen», die sich ergeben können. Etwa, wenn eine Familie in der Schweiz Fuss fassen will, aber vielleicht noch in Traditionen aus dem Ursprungsland verhaftet ist und die Kinder an einem anderen Ort stehen als die Eltern. Das kann in einer Familie Spannungsfelder ergeben, welche Kinder, die schon in der Schweiz zur Welt gekommen sind, nicht haben. Auch da habe ich aber mehr Jungs als Mädchen vor Augen.

Letzte Woche wurde im Parlament eine Verschärfung des Jugendstrafrechts diskutiert. Was sagen Sie als Praktiker und als Präsident der Jugendstrafrechtspflege dazu?
Wir als Praktiker können mit dem heutigen Jugendstrafrecht gut arbeiten und die Ziele erreichen. Dadurch, dass bei uns die Strafmündigkeit schon mit 10 Jahren beginnt, ist unser Jugendstrafrecht heute schon härter als das der umliegenden Länder. Wir haben mit dem heutigen Jugendstrafrecht durchaus schon alle nötigen Werkzeuge, um geeignete und mit den beispielsweise teilweise langjährigen geschlossenen Unterbringungen entsprechende teils einschneidende Sanktionen zu ergreifen. Der Ruf nach einer Verschärfung erscheint zu kurz gegriffen, vielmehr müssten wir uns als Gesellschaft fragen, wo früher angesetzt werden könnte, damit es überhaupt zu weniger Gewaltdelinquenz kommt. Eine Verschärfung der Strafen wird auf jeden Fall nicht zu weniger Straftaten führen.

Oftmals heisst es ja, die milden Strafen seien ein Hohn für die Opfer?
Dazu gibt es zwei Fragen: Die erste ist: Können wir den Opfer gegenüber überhaupt je gerecht werden? Die andere Frage ist, was wir mit dem Jugendstrafrecht erreichen wollen? Das Jugendstrafrecht sieht den Fokus primär darin, Jugendliche wieder auf den „richtigen“, auf einen prosozialen Weg zu bringen. Dafür setzen wir auf Ausbildung, Therapien, deliktorientiere Trainings, offene und geschlossene Unterbringungen in Institutionen usw. Im Zentrum steht immer die Frage, was ein Jugendlicher für eine positive Entwicklung braucht, und das leiten wir dann in die Wege. Und wie gesagt: Wenn eine 14-Jährige sich bis zu 11 Jahre lang, also bis zu ihrem 25. Geburtstag, in einer geschlossenen Institution aufhalten und mit ihrer Tat auseinandersetzen muss, dann ist das doch eine sehr einschneidende Sanktion. Als Praktiker glauben wir deshalb nicht, dass eine Verschärfung nützen würde. Im Gegenteil könnte mit einer Verschärfung unsere international Beachtung findende Errungenschaft des Jugendstrafrechts auf dem Spiel stehen.

Titelbild: Patrik Killer ist Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege, dem Verband der Schweizer Jugendanwälte und weiterer Experten in der Strafverfolgung Jugendlicher. Hintergrund: Hier in der Nähe des Schützenhauses Berikon muss es am Sonntag zu dem verhängnisvollen Streit gekommen sein. (Bildquellen: Florian Märki/Google Maps; Patrik Killer).

Grosse Anteilnahme über die Landesgrenzen hinaus

Der tragische Tod der 15-jährigen Schülerin aus Rudolfstetten/AG bewegt dieMenschen über die Landesgrenzen hinaus. Bereits am Montag berichtet beispielsweise auch die deutsche BILD-Zeitung über das «Drama in der Schweiz».

In der Schweiz berichtete der Regionalsender TELE M1 bereits am Sonntagabend und dann ausführlich in der Nachrichtensendung am Montag.

Der BLICK berichtete am Montagabend  über Gespräche, die er mit Angehörigen des Opfers und mit ihrem Vater führen konnte. Die Menschen in Rudolfstetten, wo die Familien beider Mädchen wohnen sollen, seien entsetzt über das Vorgefallene.

Auch 20MINUTEN.CH berichtet am Montag aus der betroffenen Gemeinde und konnte mit einer der Ersthelferinnen sprechen, welche die mutmassliche Täterin versorgte, bis die Ambulanz eintraf. Das Mädchen sei schockiert gewesen, habe von einem Streit mit ihrer Freundin erzählt und sei besorgt gewesen, sie würde sterben.

Der TAGES-ANZEIGER berichtet, dass die Schülerinnen und Schüler am Montag von einem Careteam betreut worden seien und auch in anderen Schulhäusern der Region über die Tat gesprochen worden sei.

Im SCHWEIZER FERNSEHEN berichtete die Sendung SCHWEIZ AKTUELL über den Fall. Die Kantonspolizei Aargau bestätigte, dass sich die beiden Mädchen am Sonntag getroffen hätten. Über das Motiv für die Tat konnte Sprecher Bernhard Graser noch keine Auskunft geben.

Die AARGAUER ZEITUNG erinnert daran, dass die Kreisschule Mutschellen schon früher wegen Gewaltvorfällen in den Medien zu reden gab und zitiert einen Artikel der WELTWOCHE aus dem Jahr 2023, in dem die Rede davon war, dass die Polizei an der Schule Pausenaufsicht spielen würde, weil im Schulhaus «gedealt, beschimpft und Gewalt angewendet» werde.

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