Frau Pilloud, lassen Sie sich beraten!

Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud ist heute wieder einmal Thema in verschiedenen Zeitungen. Mit einigen Aussagen, die aus kommunikativer und juristischer Sicht bemerkenswert sind.

Offenbar hatte Pilloud dem WALLISER BOTEN (hinter Bezahlschranke) am Mittwochnachmittag ein halbstündiges Interview gewährt. Hintergrund waren neue Befangenheitsvorwürfe der NZZ, (hinter Bezahlschranke), die auch von anderen Medien aufgegriffen worden waren, als bekannt wurde, dass Pilloud die Schirmherrschaft übernommen hatte für die Generalversammlung der Weinbruderschaft «Ordre de la Channe». Problem: Mitglied in der Bruderschaft ist auch der unter immer grösserem Beschuss stehende Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud. Er trägt zumindest eine Mitverantwortung dafür, dass die Brandschutzkontrollen in Crans-Montana seit Jahren vernachlässigt worden waren, und hatte die Öffentlichkeit dazu mehrfach brandschwarz angelogen. Sodass viele erwarten, dass auch seine Rolle in dem Strafverfahren früher oder später zum Thema werden muss.

Die Schirmherrschaft der Generalstaatsanwältin erscheint aber auch unabhängig von dem Befangenheitsrisiko unterreflektiert. Dass bei Grossanlässen wie dem bevorstehenden der Wein eher in grösseren Mengen fliessen wird, dürfte notorisch sein. Man stelle sich jetzt nur einmal vor, dass auch nur einer der Teilnehmer in einem nicht mehr fahrtauglichen Zustand von dort nach Hause führe – und es käme zu einem Unfall mit Todesfolge. Nach einem Anlass unter der Schirmherrschaft der Generalstaatsanwältin! Jedem Juristen und jeder Juristin, zumindest ausserhalb des Wallis, dürfte klar sein: Eine solche Schirmherrschaft ist per se ein No Go. Aber weder das noch die Befangenheitsproblematik wollte Pilloud einsehen, als die NZZ sie darauf ansprach. So soll sie gemäss der Zeitung geantwortet haben: «Ganz ehrlich, was wollen Sie mit diesen Informationen erreichen? Ist es für Sie wichtig zu wissen, dass ich dieses Wochenende nach Zermatt fahre? Oder dass ich gestern in Siders zu Abend gegessen habe?»

Offenkundig fehlt es Pilloud an der Sensibilität und dem Bewusstsein und Verständnis für die Rolle, die sie innehat. Als Generalstaatsanwältin muss sie in der Lage sein, auch gegen Personen aus dem Walliser Establishment Untersuchungen zu führen und Anklage zu erheben. Aber wie will sie das glaubwürdig tun können, wenn sie als Sponsorin bei Veranstaltungen auftritt, bei denen dieses Establishment feiert und der Wein in Strömen fliesst? Sie scheint nicht verstehen zu können, dass das Amt der ersten Staatsanwältin Zurückhaltung und Distanz verlangen und man in dieser Rolle nicht Teil der Walliser «Haute Volée» sein kann. Kein Wunder, dass die Ausstands- und Befangenheitsbegehren zur Untersuchung nach dem Brand von Crans-Montana nicht abreissen wollen.

Der Fragwürdigkeiten sind indes noch mehr. Während die offizielle Doktrin der Staatsanwaltschaft seit längerem lautet, man nehme auf Medienanfragen keine Stellung mehr, durchbricht Pilloud diese Regel immer wieder. In der NZZ zum Beispiel nimmt sie durchaus immer wieder Stellung, vor allem, wenn es Kritik und Angriffe gegen ihre Person geht. Das ist, mit Verlaub, eine Medienstrategie, die nicht aufgehen kann und allem widerspricht, was man schon in jedem Basisseminar über Öffentlichkeitsarbeit lernt. Dort heisst es regelmässig: Alle Medien sind gleich zu behandeln. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Quartierblatt und der BBC. Denn wer weiss: Vielleicht schafft der Praktikant des Quartierblatts schon morgen den Sprung in die BBC. Gut, wer es sich dann nicht schon mit ihm verscherzt hat. Für Behörden kommt noch dazu, dass sie gesetzlich einem Diskriminierungsverbot unterliegen. Die Bevorzugung einzelner Medientitel verbietet sich damit gleich doppelt.

Ein anderer Medientitel, der in den Genuss eines Interviews gekommen ist, ist der WALLISER BOTE von heute. Und was der berichtet, belegt aufs Neue, wieviel Spielraum nach oben in Sachen Öffentlichkeitsarbeit herrscht: Pilloud habe nachträglich, so der WALLLISER BOTE, alle Fragen zum laufenden Verfahren nicht autorisiert. Sprich: Wieder herausgestrichen. Oder vereinfach gesagt: Pilloud hat erst Auskunft gegeben und dann alles durchgestrichen. Auch das lehrt jedes Medientraining: Die Autorisierungsmöglichkeit ersetzt nicht die Vorbereitung. Auf welche Fragen man als oberste Staatsanwältin in einem laufenden Verfahren Antwort geben kann und auf welche nicht, das gehört im Vorfeld überlegt. Und nicht im Nachhinein redigiert.

Ein weiteres No Go: Persönliches Gejammer. Sie wolle sich nicht beklagen, sagt Pilloud im WALLISER BOTEN zwar. Tut es dann aber trotzdem. Und jammert, dass der BLICK in einem Artikel ihren zerzausten Dutt kritisiert habe. Eine Recherche zu «Pilloud» und «Dutt» in der Mediendatenbank SMD führt allerdings zu keinem Ergebnis. Äusserlichkeiten zu Pilloud finden sich lediglich in einem BLICK.CH-Artikel vom 3. Januar: «Schwarz gekleidet, Haare hochgesteckt, Hornbrille: Wenige Stunden nach der Silvesternacht tritt Beatrice Pilloud (50) erstmals vor die Medien», heisst es dort. Keine Kritik, lediglich eine Schilderung: Und siehe da, wenig später klärt sich die Angelegenheit. Derselbe Artikel aus BLICK.CH war am 3. Januar auch in einer französischen Sprachfassung erschienen,, in welcher durch die Übersetzung aus den «hochgesteckten Haaren» ein «chignon ébouriffé» geworden sei – statt korrekt einfach «cheveux relés». Aber auch dann kann von einer Kritik wohl keine Rede sein, die Schilderung kann ja auch einfach Ausdruck davon sein, dass die Journalistin darstellen will, dass aufgrund der Katastrophe der Anspruch auf eine perfekt sitzende Frisur zurückstehen musste. Aber dass sich eine Generalstaatsanwältin mit einer solchen Banalität aufhalten kann?

Alles in allem schafft es Beatrice Pilloud auf bemerkenswerte Weise, über Zeit auch bei denjenigen Fragen zu ihrer Eignung aufkommen zu lassen, die nicht einfach in jede Kritik an den Walliser Strafverfolgungsbehörden eingestimmt hatten und sich lange hinter die Staatsanwaltschaft stellten. Pilloud wäre gut beraten, sich professionell beraten zu lassen.

2 thoughts on “Frau Pilloud, lassen Sie sich beraten!

  1. Pilloud tut doch nur, was ihr die hiesige Justiz vorlebt: Ein Bundesanwalt darf sich mehrmals privat und unprotokolliert mit dem Chef derjenigen Organisation besprechen, gegen die er ein Verfahren führt. Ist das nicht vorbildlich?

    Ach, einer dieser beiden ist ja auch Walliser …

  2. Vielleicht will Pilloud (auch) aus einem anderen Grund unbedingt im Verfahren bleiben:
    Um (weiterhin) Einfluss zu Gunsten der bereits Beschuldigten und allen anderen, die künftig noch beschuldigt werden (müssen), nehmen zu können. Was bisher öffentlich wurde, hat bereits genügend Hinweise und Beweise dafür geliefert.

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