Die NZZ AM SONNTAG berichtet heute über Vorwürfe gegen den Chefankläger im «Fall Vincenz». Der Zürcher Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel soll die Anklageschrift in dem Fall seinem Habilitationsvater Andreas Donatsch zur Begutachtung überlassen haben. Und das könnte den Straftatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllen. Schon allein der Rahmen wirft Fragen auf: Marc Jean-Richard-dit Bressel, Leitender Staatsanwalt der Abteilung A der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte, muss ein Tausendsassa sein. Im Nebenamt ist er nämlich…