Er wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen. 4. Markus Roos wird für die Dauer von fünf Jahren für jegliche selbständige und unselbständige Tätigkeit in der Rechtsberatungs-, Willensvollstreckung- und Treuhandbranche ein Berufsverbot erteilt. Es wird ihm insbesondere jegliche Vermögensverwaltung für Drittpersonen untersagt. Zudem wird ihm insbesondere verboten, sich von Dritten Vollmachten für Bankkonten ausstellen zu lassen oder Gelder und andere Vermögenswerte Dritter…
