Es war ein Fall, der die Öffentlichkeit erschütterte und die Justiz vor eine ihrer grössten Herausforderungen stellte. Im März 2023 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Bauunternehmer Alois V. zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – das erste Urteil in der Deutschschweiz wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung.