Der Bundesrat der Schweiz hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Zivilprozessrechts unternommen, indem er die Vorgaben für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen konkretisiert hat. Dieser Schritt, der durch die Vernehmlassung eines entsprechenden Verordnungsentwurfs bis zum 22. Mai eingeleitet wurde, zielt darauf ab, die Gerichtsverfahren an die technologischen Entwicklungen und die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die revidierte Zivilprozessordnung, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bildet…