Bundesgericht stoppt eine unzulässige doppelte Steuersicherung

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_106/2025 in Dreierbesetzung (Moser-Szeless, Parrino, Beusch) einen deutlichen rechtsstaatlichen Akzent gesetzt: Sind Vermögenswerte bereits durch die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der ESTV beschlagnahmt und decken sie die mutmasslichen Steuerforderungen ab, kann die kantonale Steuerbehörde nicht dieselben Ansprüche zusätzlich mit steuerrechtlichen Sicherstellungsverfügungen absichern.