Und wieder eine Ohrfeige vom EGMR

Das dürfte das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Schweiz nicht eben verbessern: Der EGMR hat die Schweiz erneut für eine Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Es ging in dem Fall um einen bosnischen Drogenkuriers, der in der Schweiz zu 20 Monaten bedingt und 5 Jahren Landesverweis verurteilt worden war. Zu Unrecht, findet das Strassburger Gericht: Die Ausweisung sei zu hart und verletze das Recht auf ein Familienleben.