Kritik an Freispruch von Paul Witzig

Im Januar 2024 musste sich der ehemalige Kantonstierarzt des Thurgaus vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Er war angeklagt im schweizweit bekannten „Fall Hefenhofen“ notwendige Massnahmen unterlassen zu haben. Mitte März wurde er freigesprochen. Peter V. Kunz, bekannter Rechtsprofessor, kritisiert das Urteil im St. Galler Tagblatt scharf.