Osteopathie-Diplome: Bundesgericht stoppt Rotes Kreuz

Das Schweizerische Bundesgericht hat einem langjährigen Anerkennungsstreit um ausländische Osteopathie-Diplome ein Ende gesetzt. In einem wegweisenden Urteil (2C_80/2025) wurde die bisherige Praxis des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) scharf kritisiert. Das SRK hatte jahrelang ausländische Osteopathie-Diplome rein formal abgelehnt. Damit ist nun Schluss: Künftig muss die Behörde die Ausbildung von Fachkräften inhaltlich prüfen. 

Die höchsten Richter in Lausanne haben unmissverständlich erklärt, dass die bisherige Vorgehensweise des SRK gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Ein Gesuch um Diplomanerkennung dürfe nicht allein wegen fehlender formaler Voraussetzungen abgelehnt werden. Das Bundesgericht betont stattdessen die Pflicht, jedes Anerkennungsgesuch individuell zu prüfen. Wenn eine ausländische Ausbildung inhaltlich dem Schweizer Niveau entspricht, muss sie anerkannt werden – unabhängig davon, ob der formale Weg den hiesigen Standards entspricht.

Juristische Ohrfeige

Die Vereinigung akademischer OsteopathInnen Schweiz (VaOS) spricht von einer „scharfen Rüge“ an die Adresse der zuständigen Behörden. Der Verband bezeichnet die bisherigen Entscheide des SRK als «juristische Erbsenzählerei», die qualifizierte Fachkräfte systematisch vom Arbeitsmarkt fernhalte. Tatsächlich stehen gemäss VaOS Hunderte Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz vor vergleichbaren Hürden. Viele von ihnen können ihren Beruf trotz hervorragender Ausbildung nicht frei ausüben und arbeiten unter ihrer Qualifikation, weil das SRK ihnen die Anerkennung verweigert. Das nun ergangene Urteil hat Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus.

Der Konflikt schwelt schon seit Jahren. Auslöser war das Gesundheitsberufegesetz (GesBG), das 2020 in Kraft trat und eine einheitliche Regelung für die Osteopathie brachte. Ab dem 1. Februar 2025 durften gemäss diesem Bundesgesetz nur noch Osteopathinnen und Osteopathen mit anerkanntem Diplom praktizieren. Für in der Schweiz erworbene Abschlüsse bedeutet das den «Master of Science in Osteopathie FH». Wer jedoch – wie die grosse Mehrheit der Berufsleute – im Ausland studiert hat, musste sein Diplom fortan offiziell anerkennen lassen. Zuständig dafür ist im Auftrag des Bundes das Schweizerische Rote Kreuz, das bereits seit längerem ausländische Gesundheitsabschlüsse prüft. In der Praxis erwies sich dieses Anerkennungsverfahren jedoch als Nadelöhr.

Wenn formale Kriterien wichtiger sind als Kompetenzen

Das SRK verfolgte eine äusserst restriktive Linie. So wurde beispielsweise der Antrag der in Deutschland ausgebildeten Osteopathin Manuela Meier aus dem Thurgau auf Anerkennung ihres Masterabschlusses abgelehnt. Doch das SRK, das für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsdiplome zuständig ist, verweigerte die Prüfung. Die Behörde trat gar nicht erst auf ihr Gesuch ein. Begründung: Meier besass zwar einen deutschen Master in Osteopathie, jedoch keine deutsche Heilpraktiker-Lizenz. Ohne diese zusätzliche Lizenz, die in Deutschland Voraussetzung ist, um selbständig Patientinnen und Patienten zu behandeln – betrachtete das SRK ihr Studium als nicht ausreichend. Eine inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung ihrer fünfjährigen Hochschulausbildung (in der ersten Artikelversion stand fälschlicherweise vierjährige, die Red.) fand gar nicht erst statt. Für die Betroffene bedeutete dies de facto ein Berufsverbot in der Schweiz: eine berufliche Sackgasse, obwohl sie eine fundierte akademische Ausbildung vorweisen kann.

Von diesem formalen Hardliner-Kurs des SRK waren Dutzende, wenn nicht Hunderte gut ausgebildete Osteopathinnen und Osteopathen betroffen. Zur Eignungsprüfung in der Schweiz wurden nur Personen zugelassen, deren Diplom vom SRK anerkannt wurde. Doch «keine Chance auf Anerkennung haben dabei Osteopathen mit Abschlüssen von ‚privaten Institutionen», erklärte das SRK. Zwingend sei zudem, «dass der ausländische Ausbildungsabschluss im Ausbildungsland zum Ausüben des entsprechenden Berufs berechtigt». Mit anderen Worten: Wer nicht exakt den Schweizer Vorgaben entsprach – sprich: wer nicht an einer staatlichen Hochschule graduiert hatte und im Herkunftsland bereits voll zur Berufsausübung zugelassen war – fiel durchs Raster.

An dieser engen Auslegung des Gesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2025 noch teilweise festgehalten: Während es bei Manuela Meier im Fehlen eines Heilpraktikerdiplom einen formellen Mangel erkannte, liess es dies bei einer Gesuchstellerin mit diesem Diplom nicht gelten. Das SRK habe das Gesetz viel zu eng und zu Ungunsten der Gesuchsteller ausgelegt. Insbesondere bezeichnete das Gericht die Annahme des SRK, in Deutschland gebe es keine fachlichen Ausbildungsstandards und «bereits deswegen» sei eine Anerkennung unmöglich, als «zumindest widersprüchlich» und «so nicht haltbar». In jenem Fall – dem Verfahren mit dem Aktenzeichen B-1175/2024 – hielten die Richter bereits fest, dass das SRK auf das Gesuch hätte eintreten und die Ausbildung vertieft materiell hätte prüfen müssen.

Berufsverbot, Existenzangst und Patienten auf Wartelisten

Die Folgen dieser jahrelangen Nicht-Anerkennungspraxis waren für die Betroffenen dramatisch. Bis Ende Januar 2025 durften viele dank einer Übergangsfrist weiterarbeiten. Doch seit Ablauf dieser Frist standen Hunderte Osteopathen ohne Bewilligung da. Rund 800 bis 1000 Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz standen plötzlich vor dem Aus, wie die Aargauer Zeitung und Blick berichteten. Über Nacht drohten bestens qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten Berufsverbote und Praxis-Schliessungen. „Selbst langjährig tätige Osteopathen, die bereits 10 oder 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, müssen um ihre berufliche Existenz fürchten“, beschreiben wir im Artikel «Rotes Kreuz schikaniert mit grotesken Hürden – Viele Osteopathen stehen vor dem Aus» die Situation. Einige Kantone versuchten zwar mit befristeten Lösungen zu helfen – etwa indem sie Osteopathen ohne Anerkennung vorläufig unter Aufsicht weiterpraktizieren liessen. Doch andernorts herrschte Rechtsunsicherheit: Während gewisse Behörden Kulanz übten, drohten gleichzeitig einzelne Krankenkassen, Verträge mit nicht-anerkannten Osteopathen umgehend zu kündigen. Zahlreiche Praxen gerieten in akute Gefahr.

Dieser Engpass betrifft sowohl die Therapeuten als auch die Patienten. In der Deutschschweiz gibt es ohnehin schon zu wenige Osteopathinnen und Osteopathen, um die steigende Nachfrage zu decken. Würden Hunderte erfahrene Fachkräfte auf einen Schlag wegfallen, hätte das spürbare Versorgungslücken zur Folge. «Es kann nicht sein, dass erfahrene Berufsleute wegen bürokratischer Hürden ihre Praxen schliessen müssen, obwohl es in der Deutschschweiz viel zu wenige Osteopathen gibt», erklärte VaOS-Präsident Jesse De Groodt und forderte dringend eine Verlängerung der Übergangsfrist. Andernfalls müssten sich Patienten auf lange Wartelisten einstellen, da die verbleibenden Osteopathen die Nachfrage kaum bewältigen könnten.

Bundesgericht verlangt Umdenken vom SRK

Vor diesem Hintergrund erkämpften sich betroffene Osteopathinnen und Osteopathen in einer Reihe von Gerichtsprozessen ihr Recht. Anfang 2025 fällte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) gleich mehrere Entscheidungen zugunsten der Berufsleute. In allen Fällen wurde das SRK verpflichtet, die entsprechenden ausländischen Diplome inhaltlich zu prüfen, also eine Gleichwertigkeitsanalyse der Ausbildung durchzuführen, statt sich auf formale Ausschlussgründe zu stützen. Doch erst das nun vorliegende Urteil des Bundesgerichts vom 15. Dezember 2025 brachte die endgültige Klärung auf höchster Ebene.

Die Bundesrichter stellten zunächst fest, dass der automatische Anerkennungsanspruch nach dem Freizügigkeitsabkommen EU–Schweiz (FZA) im konkreten Fall nicht greift, da der Klägerin ohne Heilpraktikerbewilligung in Deutschland kein voller Berufszugang offenstand. Dennoch, so das Gericht, entbindet dies die Schweizer Behörden nicht davon, subsidiär eine Gleichwertigkeitsprüfung vorzunehmen.

Genau dies war versäumt worden. Das BVG hat eine solche materielle Prüfung unterlassen und damit Bundesrecht verletzt. Folglich hat das Bundesgericht das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall zur Durchführung eben dieser Prüfung an das BVG zurückgewiesen. In klaren Worten hält das Urteil fest, was nun gilt: Ein Anerkennungsgesuch darf nicht allein wegen fehlender formaler Voraussetzungen abgelehnt werden. Stattdessen muss objektiv ermittelt werden, ob ein ausländisches Diplom seinem Inhaber die gleichen oder zumindest gleichwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt wie ein Schweizer Diplom. Bei Unterschieden sind allenfalls Ausgleichsmassnahmen (etwa Zusatzprüfungen oder Weiterbildungen) zu prüfen, eine pauschale Verweigerung ist jedoch nicht statthaft.

Kurswechsel

Damit zwingt das Bundesgericht die Anerkennungsstelle SRK zu einem grundlegenden Kurswechsel. Der Fall Meier – und mit ihm zahlreiche weitere anhängige Gesuche – muss erneut geprüft werden. «Die Richter in Lausanne erklärten, die bisherige Vorgehensweise des SRK verstosse gegen das Diskriminierungsverbot», berichtet der BEOBACHTER. «Das Bundesgericht betonte in seiner Begründung die Pflicht, individuell zu prüfen, ob ein Abschluss gleichwertig ist.“ Genau das hatte die Praxis der SRK bisher verweigert. Das Bundesgerichtsurteil ist somit eine deutliche Aufforderung zum Umdenken für die Zulassungsbehörden.

Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten: Im März planen Politiker und Fachverbände einen runden Tisch, um die zukünftigen Prüfprozesse fair und gesetzeskonform zu gestalten. Das SRK selbst erklärte gegenüber den Medien, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen und werde sie im Hinblick auf mögliche Anpassungen der Anerkennungspraxis analysieren. Für die betroffenen Osteopathinnen und Osteopathen bedeutet das Urteil zwar noch keine sofortige Berufsausübungsbewilligung, aber endlich die Hoffnung auf eine sachgerechte Beurteilung ihrer Kompetenzen.

Wenn der Staat hoheitliche Aufgaben auslagert

Dieser Fall offenbart erhebliche strukturelle Schwächen im politischen System. So wurde die Zuständigkeit für die Diplomanerkennung in der Osteopathie vom Bund an das SRK delegiert. Das heisst, eine privatrechtliche Organisation nimmt hier eine hoheitliche Aufgabe wahr: Das Schweizerische Rote Kreuz entscheidet darüber, wer einen Beruf in der Gesundheitsversorgung ausüben darf. Zwar hat die Schweiz Erfahrung mit der Übertragung staatlicher Aufgaben an externe Institutionen, etwa bei Berufsexamen oder Standesregeln in Gesundheitsberufen. Die Osteopathie-Affäre zeigt jedoch, wie gefährlich es werden kann, wenn diese Auslagerung nicht eng begleitet und kontrolliert wird.

Kritiker monieren vor allem das Fehlen wirksamer staatlicher Aufsicht. «Es gibt keine wirksame staatliche Kontrolle darüber, wie das SRK im Einzelfall prüft und ob dabei alle geltenden Gesetze – insbesondere auch die internationalen Abkommen mit der EU – eingehalten werden», so Insider. Zwar erlässt das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Richtlinien und Vorgaben. In der konkreten Umsetzung würden jedoch hochqualifizierten Fachkräften teils unverhältnismässige Auflagen gemacht, so die Kritik. So verlangte das SRK etwa umfangreiche und teure Nachdiplom-Ausbildungen von Osteopathen, die seit Jahren oder Jahrzehnten einwandfrei in der Schweiz praktizieren. Viele ausländische Diplome – etwa aus Deutschland, Österreich, Belgien oder Italien – wurden vom SRK gar nicht erst zur verlangten Weiterbildung zugelassen. Der Vorwurf lautet, das SRK habe intransparente Kriterien geschaffen, die weit über die Anforderungen der Herkunftsländer hinausgingen.

Dadurch entstehe ein faktisches Kartell, da die bereits anerkannten Osteopathen vor neuer Konkurrenz geschützt würden, indem alternative Qualifikationswege blockiert würden. «Das SRK schützt die Gruppe der bereits anerkannten Osteopathen weitgehend», lautet der schwerwiegende Vorwurf. Je kleiner die Gruppe der Berufsausübenden gehalten wird, desto lukrativer bleiben Marktanteile und Tarife für jene, die bereits dazugehören. Ob diese Dynamik tatsächlich so beabsichtigt war, sei dahingestellt – doch der Eindruck einer Standeslobby, die unerwünschte Konkurrenz über den Hebel der Diplomanerkennung fernhält, drängte sich vielen Beobachtern auf.

Politische Verantwortung

Angesichts dieser Missstände stellt sich die Frage nach der politischen Verantwortung. Wie konnte es dazu kommen, dass ein privater Verein de facto Berufsverbote für Hunderte Fachkräfte aussprechen konnte, ohne dass frühzeitig eingeschritten wurde? Im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) prüft das SRK die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse. Das SBFI wiederum gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unter Bundesrat Guy Parmelin. Damit liegt die oberste Aufsicht über dieses Verfahren bei Parmelins Departement. Doch genau dort scheint man die Probleme lange unterschätzt oder ignoriert zu haben. Eine Anfrage der VaOS nach Akteneinsicht ergab im Herbst 2024, dass «zum amtlichen Austausch zwischen dem SRK und dem SBFI als Aufsichtsinstanz keine Protokolle existieren» – auch nicht über die offensichtlichen Probleme bei der Diplomanerkennung. Mit anderen Worten: Jahrelang liefen im Anerkennungsprozess Dinge schief, ohne dass dies im zuständigen Bundesamt aktenkundig wurde.

Das Parlament begann sich erst einzuschalten, als die Krise eskalierte. Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne) reichte im Frühjahr 2024 einen Vorstoss mit dem Titel «Bundesrat gefordert! ein. – SRK überfordert?Osteopathie-Notstand» ein. Sie wollte vom Bundesrat unter anderem wissen, wie das SBFI seine Aufsichtspflicht wahrnehme. Ebenso kritisierte sie das drohende Berufsverbot für Osteopathen öffentlich scharf und forderte Antworten. Doch die politischen Mühlen mahlten langsam. Aus Sicht der Betroffenen kam die Trendwende erst durch die Gerichte – und damit reichlich spät. «Warum überlässt man die Aufsicht einer privatrechtlichen Organisation, anstatt klare staatliche Strukturen zu schaffen?», haben wir bereits vor einem Jahr gefragt.

Bildnachweis: Homepage Markus Janssen https://osteopathie-mj.de/

Verantwortung

Eines ist klar: Die Verantwortung für das Debakel trägt nicht allein das Rote Kreuz, das die Gesetze möglicherweise überkorrekt oder im Interesse einzelner Akteure auslegte. Die politische Hauptverantwortung liegt jedoch bei den staatlichen Stellen, die diesem Treiben zu lange tatenlos zusahen. Das Eidgenössische Departement WBF unter Bundesrat Parmelin hätte sicherstellen müssen, dass die Delegation an das SRK im Einklang mit dem Gesetz und den Zielen des Freizügigkeitsabkommens erfolgt. Dazu gehört auch, konkrete Vorgaben zu machen, wie mit Diplomen aus nichtstaatlichen Bildungsinstitutionen umgegangen werden soll und wie eine faire inhaltliche Prüfung auszusehen hat. Offensichtlich geschah dies unzureichend. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das bei der Ausarbeitung des Gesundheitsberufegesetzes involviert war, und die Kantone, die für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligungen zuständig sind, konnten oder wollten lange keine Lösung herbeiführen. Der Fall Osteopathie zeigt exemplarisch, welche Risiken in der Auslagerung hoheitlicher Aufgaben ohne klare Leitplanken stecken. Wenn Kontrolle und politisches Korrektiv fehlen, können im bürokratischen Schatten ganze Berufsgruppen in Existenznot geraten.

Ausblick: Einsicht und Reformen

Das Bundesgerichtsurteil vom 15. Dezember 2025 dürfte nun als Weckruf dienen. Das SRK muss seine Anerkennungspraxis sofort überarbeiten – «ein Anerkennungsgesuch allein wegen fehlender formaler Voraussetzungen abzulehnen» ist künftig tabu. Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Es gilt aber auch, die Rolle privater Organisationen bei staatlichen Aufgaben kritisch zu hinterfragen und Mechanismen für eine bessere Aufsicht einzubauen. Erste positive Signale gibt es bereits: Einzelne Krankenkassen wie die CSS und Helsana haben grosszügige Übergangsfristen bis 2039/2040 von sich aus angekündigt, damit bisher tätige Osteopathen ohne anerkanntes Diplom nicht in Schwierigkeiten geraten. Im politischen Raum zeichnen sich parteiübergreifende Bestrebungen ab, den entstandenen „Osteopathie-Notstand” zu beheben – notfalls durch Anpassung des Gesetzes oder klarere Weisungen an das SRK.

Für die betroffenen Osteopathinnen und Osteopathen hat das Bundesgericht endlich Gerechtigkeit und Perspektive gebracht. Nach Jahren der Unsicherheit und des Kampfes um Anerkennung können sie nun hoffen, doch noch zu ihrem Recht zu kommen und ihre wichtige Arbeit für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten fortzusetzen. Dass es dazu erst eines Urteils aus Lausanne bedurfte, ist jedoch ein alarmierendes Zeichen. Der Staat darf seine Hoheitsaufgaben nicht einfach delegieren, ohne hinzuschauen. Die Verantwortung für funktionierende Strukturen und faire Verfahren bleibt letztlich immer beim Gemeinwesen selbst – und damit bei jenen, die politische Entscheidungen treffen. Das Beispiel der Osteopathen zeigt, welche hohen Kosten sich Versäumnisse in diesem Bereich für Individuen und Gesellschaft auszahlen können. Die Lehren daraus werden weit über die Osteopathie hinaus Beachtung finden müssen.

Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist eine ganzheitliche manuelle Diagnose- und Behandlungsmethode. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Muskeln, Faszien, Gelenken, Organen und dem Nervensystem. Osteopathie ist eine alternative oder komplementäre Heilmethode. Viele Osteopathen und Osteopathinnen praktizieren heute in enger Zusammenarbeit mit schulmedizinischen Einrichtungen.

Grundprinzipien:

  1. Einheit des Körpers: Alles im Körper ist miteinander verbunden. Kommt es in einem Bereich zu Einschränkungen, kann dies an anderen Stellen Beschwerden auslösen.
  2. Selbstheilungskräfte: Der Körper ist in der Lage, sich in vielen Fällen selbst zu regulieren. Osteopathische Behandlungen sollen Blockaden lösen und diesen Prozess unterstützen.
  3. Individuelle Betrachtung: Jede Patientin und jeder Patient wird als Individuum betrachtet. Symptome gelten als Hinweise auf zugrunde liegende Funktionsstörungen, weshalb eine ausführliche Anamnese und Untersuchung essenziell sind.

Anwendungsgebiete:

  • Muskuloskelettale Beschwerden: Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Gelenkprobleme
  • Kopfschmerzen und Migräne: Bei Verspannungen oder Fehlhaltungen
  • Verdauungsbeschwerden: Wenn es Zusammenhänge zwischen Organ- und Muskel-Faszien-System gibt
  • Schwangerschaft und postpartale Betreuung: Unterstützung für Frauen vor und nach der Geburt
  • Kinderheilkunde: Speziell ausgebildete Osteopathen arbeiten mit Babys und Kindern, beispielsweise bei Schädelasymmetrien, Koliken oder Entwicklungsverzögerungen

Die wissenschaftliche Datenlage zur Wirksamkeit der Osteopathie ist bestätigt: Einige Studien belegen positive Effekte, während Kritiker mehr Evidenz durch grössere klinische Studien fordern. In vielen europäischen Ländern ist Osteopathie bereits als eigenständiger Gesundheitsberuf anerkannt und fest etabliert. In der Schweiz geniesst sie bei vielen Patientinnen und Patienten einen guten Ruf als sanfte und dennoch wirksame Methode.

2 thoughts on “Osteopathie-Diplome: Bundesgericht stoppt Rotes Kreuz

  1. Ein sehr guter Artikel, klar und treffend zusammengefasst. Danke!
    Trotzdem agiert das SRK weiterhin in einer schikanösen Weise.
    Obwohl deutlich mehr Ausbildungsstunden absolviert wurden, verlangt das SRK zusätzlichen Nachholbedarf an der FH Fribourg – einer Institution, an der Personen unterrichten, die sich Professoren nennen, jedoch nicht einmal über eine Matur verfügen.
    Das SRK lässt sich zudem vom Verband Schweizer Osteopathen (FSO-SVO) beraten, dessen Vertreter gleichzeitig in den Vorständen beider Schulen sitzen und damit faktisch kartellähnliche Strukturen begünstigen.
    Es werden viel zu wenig Osteopahten ausgebildet. Um das aktuelle Niveau zu halten, müssten rund 250 Osteopathen ausgebildet werden, faktisch sind es rund 50. Es wird eine weitere Verknappung geben.
    Hoffentlich kommt hier bald Bewegung hinein. Doch Bern scheint in einer eigenen Zeitrechnung zu leben.“

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