Peter Holderegger wollte nur, dass auf seinem Hof in Gais geltendes Recht eingehalten wird. Heute kämpft er um seinen Ruf, seine Gesundheit und sein Vertrauen in den Rechtsstaat. Aus einem simplen Handschlaggeschäft mit S. P., einem deutschen Pferdeeinsteller, im Mai 2019 wurde ein Albtraum: Im Sommer 2022 begann dessen Ehefrau A. K., einen kommerziellen Reitbetrieb aufzuziehen, brachte Nachbarn gegen ihn auf und behauptete, sie hätte dafür einen Vertrag abgeschlossen – wider besseren Wissens. Die Behörden schauten dabei weg oder reagierten falsch. Es war eine Justiz am Werk, die den rechtmässigen Eigentümer nicht schützte, sondern kriminalisierte.
Was als Nachbarschaftshilfe mit einem Pferdepensionsvertrag begann, wurde für Holderegger zu einem jahrelangen Kampf – mit dem Gefühl, dass der Rechtsstaat nicht mehr für ihn, sondern gegen ihn arbeitet.
Eine Tierhalterin mit System
2019 erlaubte Holderegger dem Ehepaar K, zuerst ein, dann zwei Pferde auf seinem Hof einzustellen. «Ein Handschlag regelte die Abmachung über 300 Franken pro Monat, mehr nicht», sagt er heute. Ab 2022 änderte sich alles: Unter dem Label My XY-Farm, einer Einzelfirma, eingetragen im Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh (An- und Verkauf von Pferden, Pferdezucht, KFZ-Überführungen sowie Kurierfahrten) entstand ein vollwertiger kommerzieller Reitbetrieb mit Reitstunden, Veranstaltungen und Events – alles ohne Bewilligung, alles im Widerspruch zu einem seit 1998 bestehenden Gewerbeverbot der Gemeinde.
Als darauf die Handschlags-Vereinbarung durch Holderegger aufgekündigt wurde, begannen Frau K. und ihr Umfeld, gezielt falsche Behauptungen über Holderegger zu streuen: bei Nachbarn, bei Behörden, in amtlichen Verfahren. Holderegger, Wirtschaftssoziologe und eidg. anerkannter Psychotherapeut, und damit Fachmann spricht bei einem Treffen mit Inside-Justiz sogar von „Pseudologia phantastica“, einem Drang zum krankhaften Lügen und Übertreiben: «Da wurde über Monate und Jahre bewusst Tatsachen verdreht, verschleiert und verleumdet. Und die Behörden haben vieles unkritisch übernommen», erzählt Holderegger im Gespräch.
Hinzu kommt wohl das Muster des aus Deutschland eingewanderten Ehepaars. Dies ist in den umfangreichen Akten dokumentiert, die Inside-Justiz vorliegen. Es zeigt eine Spur von nicht bezahlten Rechnungen oder Betreibungen in mehreren Gemeinden, darunter Gais, Grub und Kriessern. „Es ist ein nomadisierendes System», sagt Holderegger. «Sie ziehen weiter, hinterlassen Schulden – und die Behörden schauen weg.»
Behörden, die wegschauen – und Staatsanwältin Eugster, die kriminalisiert
Zunächst schien alles korrekt zu laufen. Die Gemeinde Gais bestätigte auf Holdereggers Hinweis hin schriftlich, dass ein Gewerbeverbot für sein Grundstück gilt und dass im Herbst 2022 eigene Abklärungen wegen des unerlaubten Reitbetriebs eingeleitet werden. Im Frühjahr 2024 erklärte der Gemeinderat das Dossier jedoch für «gegenstandslos», da die Gegenseite, das Ehepaar K., behauptet hatte, den Betrieb eingestellt zu haben. In seinem Protokoll vom 31. Mai 2024 hielt der Gemeinderat Gais wörtlich fest: «Damit ist der rechtmässige Zustand auf dem Grundstück wiederhergestellt. […] Das hängige Verfahren ist infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben.» Für Holderegger zeigte sich hier ein Muster der Verdrängung: «Niemand wollte sich die Finger verbrennen. Also schiebt man den Ball hin und her – und ich stehe allein da.» Die Gemeinde zog sich aus dem Konflikt zurück, obwohl ihre eigenen früheren Feststellungen zum Bauverbot nach wie vor galten.
„Die Realität auf dem Hof sah anders aus.“ Frau K. trieb weiter Pferdehandel, organisierte Reittherapien und laute Kunden-Events. «Fremde Menschen spazierten über meinen Hof, benutzten ungefragt meine sanitären Anlagen und vor allem Frau K. führte sich wie die Inhaberin meines Hofes auf», erzählt Holderegger. «Ich war einfach nur fassungslos über die Art und Weise, wie diese Person sich mir gegenüber auf meinem Grundstück aufführte».
Als Holderegger sich dagegen mit der kurzfristigen Kündigung wehrte, reichte K. dem Besitzer Holderegger gleich eine Schadenersatzklage wegen verunmöglichtem Gewerbebetrieb ein. Und das auf einem Hof, der gar nicht zur Gewerbenutzung zugelassen ist. Doch das Ehepaar K. kümmerte sich nicht darum. Im Gegenteil: Die kommunikativ anscheinend sehr überzeugende Frau konnte auch weitere Nachbarn davon überzeugen, Holderegger mittels Anzeigen und Klagen bei der Gemeinde, der Staatsanwaltschaft und der Polizei anzuschwärzen.
Damit nicht genug: K. ging sogar gegen den Anwalt von Holderegger, Davide Scardanzan, vor und zeigte ihn bei der Anwaltskammer des Kantonsgerichts St. Gallen an. Frau K. behauptete, dass Rechtsanwalt Scardanzan im Rahmen eines seit über 15 Monaten laufenden Rechtsstreits unrechtmässig vorgehe. Er soll sich unter falschen Angaben Informationen bei Behörden erschlichen, Zeugen beobachtet und kontaktiert sowie wissentlich falsche Strafanzeigen (u. a. wegen angeblichem Kreditbetrug im Zusammenhang mit dem Corona-Virus) eingereicht haben. Sie sieht darin Verstösse gegen das Datenschutzgesetz und hat ihrerseits eine Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Zudem fordert sie eine Überprüfung, ob er seine anwaltlichen Kompetenzen überschritten hat.
Der Präsident der Anwaltskammer Jürg Diggelmann ging jedoch nicht auf die Anzeige von K. ein. In seinem Antwortbrief vom 29. Januar 2024 schrieb er: «In Ihrem Schreiben vom 15. Januar 2024 sind keine Anhaltspunkte zu entnehmen, die auf eine Zuständigkeit der Anwaltskammer hindeuten. Ein konkretes und belegtes berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten von Rechtsanwalt Davide Scardanzan ist nicht erkennbar. Die Anwaltskammer wird deshalb auch kein Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt Scardanzan eröffnen.»
Kampfmittel: «Superprovisorische Verfügungen»
Das Verhalten der Ausserrhoder Justiz war noch problematischer. Sie beteiligte sich an der «Hexenjagd» gegen Holderegger. Drei superprovisorische Verfügungen des Gerichts machten den Appenzeller Holderegger faktisch wehrlos. Jede eigenständige Handlung auf seinem Grundstück – vom Absperren des Stalls bis zur Einschränkung des Wasserzugangs – wurde ihm untersagt. «Ich war Eigentümer, aber ich durfte auf meinem eigenen Grund nichts tun», erinnert er sich. «Das war ein rechtsstaatliches Paradoxon», erklärt der sichtlich desillusionierte Gaiser Einwohner.
Superprovisorische Verfügungen dienen dem raschen Rechtsschutz in besonders dringenden Fällen. Sie werden vom Gericht ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei erlassen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht (Art. 265 ZPO). Innerhalb kurzer Frist – in der Regel wenigen Tagen – muss eine nachträgliche Anhörung stattfinden und das Gericht entscheidet dann über eine vorsorgliche Massnahme mit Anhörung beider Seiten. Die superprovisorische Verfügung sollte somit ein Ausnahmeinstrument bleiben, dessen unsachgemässe Anwendung den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt und das Vertrauen in die Justiz untergräbt.
Als Holderegger weiter auf sein Recht pochte, folgte die nächste Eskalation: Im Februar 2025 erhielt er einen Strafbefehl von Staatsanwältin Eugster wegen «versuchter unerlaubter Selbsthilfe». Die Begründung: Er habe sein «vermeintliches oder wirkliches Recht» erzwingen wollen – eine Formulierung, die seinem Anwalt Scardanzan bis heute als Schlag ins Gesicht gilt. Monate später wurde das Verfahren ebenfalls kommentarlos eingestellt. Eine Entschuldigung oder Erklärung? Fehlanzeige.
Vorverurteilung und Rufschaden
Der Tiefpunkt für Holderegger war jedoch ein weiteres Schreiben von Staatsanwältin Eugster: eine polizeiliche Einladung zur Einvernahme, in der er als Verdächtiger wegen «Tierquälerei» bezeichnet wurde – falsch geschrieben, aber amtlich verschickt. «Das ist nicht nur unsauber, das ist eine Vorverurteilung», sagt Holderegger. «Ich war in diesem Moment nicht mehr unbescholtener Bürger, sondern jemand, der öffentlich stigmatisiert wird.» Für den Psychotherapeuten, der jahrelang auch Polizistinnen und Polizisten in schwierigen Situationen betreut hat, war es ein schwerer Schlag. «So etwas spricht sich herum. Mein Ruf war beschädigt, bevor überhaupt Beweise auf dem Tisch lagen. Es war, als hätte man mir den Boden unter den Füssen weggezogen.»
Im Zuge seiner Recherchen stiess Holderegger auf Unstimmigkeiten beim Ehepaar K., die über den Nachbarschaftsstreit hinausgehen. So stellte sich heraus, dass die Pferde-Farm im April 2020 einen Covid-19-Kredit von 15’000 Franken durch die Raiffeisen erhalten hatte – trotz Gewerbeverbots und obwohl die Firma offiziell erst im September 2021 ins Handelsregister eingetragen wurde. Sein Anwalt erstattete im Dezember 2023 Strafanzeige wegen möglichen Kreditbetrugs. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin tatsächlich ein Verfahren und bestätigte im Januar 2024, dass gegen die Inhaberin K. ermittelt werde.
Allerdings kam auch hier Bewegung erst auf Druck zustande: Laut Holderegger reagierten die Behörden erst nach seiner Anzeige, obwohl Appenzell Ausserrhoden schweizweit eine Spitzenposition bei mutmasslichem Covid-Kreditmissbrauch einnimmt (Anfang 2024 liefen dort rund 20 Verfahren wegen Verdachts auf erschlichene Corona-Kredite). Immerhin endete das Covid-Verfahren im Herbst 2024 mit einem rechtskräftigen Strafbefehl gegen K. wegen Kreditbetrugs.
Für Holderegger ist das jedoch nur ein schwacher Trost: «Es zeigt, dass das Ehepaar K. nicht unantastbar ist. Aber es ändert nichts daran, dass die Strukturen im Kanton Appenzell Ausserrhoden so bleiben, wie sie sind.» Der zentralen Erfahrung – nämlich, dass ein Bürger trotz klaren Rechts im Stich gelassen wurde – tut diese späte Sanktion keinen Abbruch.
Ein strukturelles Problem
Der Fall Holderegger ist längst kein privater Streit mehr, sondern ein Lehrstück dafür, wie engmaschige Netzwerke und fehlende Kontrolle in kleinen Kantonen zu systemischem Versagen führen können.
- Mangelnde Unabhängigkeit:
In einem kleinen Kanton, in dem sich «alle kennen», sind Verwaltung, Polizei und Justiz personell und familiär eng verflochten. Die notwendige Objektivität bleibt dabei leicht auf der Strecke. Unbequeme Entscheide gegen Bekannte oder lokale Netzwerke zu fällen, erfordert besonderen Mut – der hier offenbar fehlte. - Machtasymmetrie Während das Ehepaar K. unbehelligt weitermachte, wurde der rechtmässige Eigentümer kriminalisiert. Superprovisorische Verfügungen und Strafbefehle wurden nicht zu Klärungs-, sondern zu Druckmitteln.
- Fehlende Kontrolle Entscheidungen wurden getroffen, ohne dass Fakten sauber geprüft wurden. Beschwerden verhallten, Verfahren zogen sich über Monate und Jahre hin.
- Intransparenz Akteneinsicht wurde verzögert, Zuständigkeiten verschoben. «Ich hatte oft das Gefühl, man will mich zermürben», sagt Holderegger.
- Missbrauch von Verfahren In diesem Fall wurden sowohl die superprovisorischen Verfügungen als auch das Strafbefehlssystem zweckentfremdet. Durch erstere konnte der Status quo zugunsten des Ehepaars K. zementiert werden, ohne dass die Rechtslage geklärt war.
- Das Schweizer Strafbefehlsverfahren. Es vereint Ermittler, Ankläger und Richter in ein und derselben Behörde und kommt ohne Gerichtsverhandlung aus. Was der Effizienz dienen soll, wurde zur Waffe: Die Staatsanwaltschaft verurteilte Holderegger im Alleingang und erst sein Widerstand führte dazu, dass das Verfahren korrigiert wurde. Fehler in solchen Prozessen werden – gerade in kleinen Kantonen mit geringer interner Kontrolle – selten korrigiert, wie die halbherzige Einstellung mangels Beweisen eindrücklich zeigt.
Kein Einzelfall
Was in Gais passiert, ist kein Einzelfall. Kleine Kantone sind besonders anfällig für Intransparenz und persönliche Netzwerke. Fehlende Ressourcen, fehlende Distanz und geringe externe Kontrolle schaffen ein Klima, in dem Bürger, die auf ihr Recht bestehen, schnell in die Defensive geraten.
Diese Problempunkte sind kein exklusives Appenzeller Phänomen. Auch anderswo in der Schweiz gab es ähnlich gelagerte Fälle. In Glarus schlug ein Justizskandal Wellen. In Solothurn musste ein Strafbefehl zurückgezogen werden, nachdem Medien massive Fehler aufgedeckt hatten. Die Parallelen sind offensichtlich: Wo Verfahren nicht sauber geführt werden, wo Kontrolle fehlt, geraten Bürger zwischen die Räder eines Systems, das eigentlich für sie da sein sollte.
Das Beispiel verdeutlicht: Fehlt es an wirksamer Kontrolle, werden Strafbefehle schnell zur Routine – auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit und der Steuerzahler.
Mehr als ein Nachbarschaftsstreit
«Es kann nicht sein, dass jemand, der geltendes Recht durchsetzen will, kriminalisiert wird, während andere jahrelang unbehelligt bleiben», sagt Holderegger heute. Sein Appell ist deutlich: «Die Strukturen müssen sich ändern. Sonst passiert so etwas immer wieder – nicht nur in Gais.» Was bleibt, ist der Eindruck eines Mannes, der nicht aufgegeben hat, obwohl ihn das System zermürben wollte. «Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn macht – egal, wie es ausgeht», sagt er. Es ist ein Satz, der vieles erklärt – auch seinen Kampf für Gerechtigkeit, den er so lange führen wird, bis jemand endlich hinsieht.
Titelbild: Panorama Gais mit dem Alpstein im Hintergrund
Wer ist Staatsanwältin Anna Eugster?
Anna Eugster (Foto links von ihrer Kampagne für den Kantonsrat, Foto rechts, Homepage, die Mitte AR; aktuelle Fotos sind leider nicht zu finden) ist die verantwortliche Staatsanwältin im vorliegenden Komplex (Abteilung Erwachsenenstrafrecht, Appenzell Ausserrhoden) und in mehreren der erwähnten Verfahren involviert. Ihre Rolle wirft ein bezeichnendes Licht auf die internen Abläufe der Strafverfolgung: Laut Verteidigung traf Eugster prozessuale Entscheidungen, ohne der Gegenseite rechtliches Gehör zu gewähren.
So erliess sie etwa eine Verfügung, ohne die Stellungnahme von Holdereggers Anwalt abzuwarten – ein klarer Verstoss gegen das rechtliche Gehör, den sie gegenüber dem Anwalt später einräumte. Intern bezeichnete Holdereggers Seite ein solches Vorgehen als «No-Go für eine Staatsanwältin». Im Komplex der Tierschutz-Ermittlungen verweigerte Eugster zunächst Akteneinsicht, was von der Verteidigung gerügt wurde. Dass zusammenhängende Verfahren (wie mehrere Vorwürfe rund um die Tierhaltung) nicht vereinigt geführt wurden, widerspricht Art. 29 StPO und bleibt bis heute unerklärt.
Hastige Strafbefehl
In Bezug auf die angebliche «unerlaubte Selbsthilfe» war es Eugsters Behörde, die den hastigen Strafbefehl vom Februar 2025 ausstellte – und ihn ein halbes Jahr später selbst wieder zurückziehen musste. Diese Kehrtwende ohne öffentliche Entschuldigung oder Erklärung untermauert die Kritik an der institutionellen Fehlerkultur. Öffentlich bekannte frühere Kontroversen um Anna Eugster gibt es bisher keine; sie war im Gegenteil einmal als jüngste Kantonsrätin (Parlamentsmitglied) in Ausserrhoden in den Schlagzeilen.
Doch gerade der Fall Holderegger macht deutlich, dass eine funktionierende Strafjustiz nicht vom guten Willen oder vom jugendlichen Elan einzelner Personen abhängt. Robuste interne Qualitätskontrollen und eine konsequente Ausrichtung an rechtsstaatlichen Prinzipien sind unerlässlich – in Appenzell Ausserrhoden ebenso wie in jedem anderen Kanton der Schweiz. Die Verantwortungsträger tun gut daran, aus diesem Fall die nötigen Lehren zu ziehen.
«Ich wollte nur, dass Recht gilt – und wurde zum Problem gemacht»
Dr. Peter Holderegger im Gespräch mit Inside-Justiz über einen eskalierenden Nachbarschaftskonflikt, behördliche Fehltritte und das Gefühl, von der Justiz im Stich gelassen zu werden.
Herr Holderegger, wie begann das alles?
2019 war das ein Handschlaggeschäft: zwei Pferde einstellen, ein lächerlich tiefer Pferdepensionspreis, eben Nachbarschaftshilfe“. Ab Sommer 2022 hat sich der Hof in etwas verwandelt, das ich nicht mehr kontrollieren konnte – ein kommerzieller Reitbetrieb mit Reitstunden, Social-Media-Werbung, Kundschaft, die bei mir auf dem Hof ein und aus ging. Als ich das Gespräch suchte, kam nur Abwehr. Da wurde mir klar: Hier läuft etwas aus dem Ruder.
Wann kippte es endgültig?
Als die erste superprovisorische Verfügung kam. Plötzlich durfte ich auf meinem eigenen Grund nichts mehr unternehmen. Ich war Eigentümer – aber faktisch rechtlos. Es war ein Gefühl der Ohnmacht, das ich nie vergessen werde. Ich wollte nur, dass Recht gilt – und wurde zum Problem gemacht.
Was hat Sie am meisten verletzt?
Die polizeiliche Einladung mit dem Schlagwort „Tierquälerei“ – falsch geschrieben, aber amtlich verschickt. Ich habe über Jahre Polizistinnen und Polizisten in schwierigen Situationen beraten. Und dann stigmatisiert mich dieselbe Institution öffentlich, ohne Beweise, ohne Grundlage. Das war nicht nur unprofessionell, das war zerstörerisch – beruflich, privat, menschlich.
Welche Rolle spielte die Gemeinde Gais?
Zuerst korrekt – sie bestätigten mir das Gewerbeverbot schriftlich. Aber als die Lage eskalierte, zogen sie den Kopf ein. Statt klar zu entscheiden, erklärten sie das Dossier für „gegenstandslos“. Das war wie ein Schlag ins Gesicht. Es war, als hätte man mich aufgegeben, um keine Wellen zu schlagen.
Und die Gegenseite?
Ein Muster, das ich Pseudologie nenne – krankhafte Lügen. Es wurden gezielt Gerüchte gestreut, falsche Anschuldigungen in Umlauf gebracht, offene Rechnungen und Betreibungen hinterlassen. Und die Behörden haben vieles davon unkritisch übernommen. Am Ende stand ich als Querulant da, während die wahre Ursache der Eskalation ausgeblendet wurde.
Was erwarten Sie heute von der Justiz?
Transparenz, Akteneinsicht und Verantwortung. Ich erwarte, dass Fehler eingestanden und Konsequenzen gezogen werden – bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Gemeindeverwaltung. Es kann nicht sein, dass Bürger durch Verfahren zermürbt werden, während die, die den Schaden angerichtet haben, einfach weitermachen.
Gab es Momente, in denen Sie aufgeben wollten?
Aufgeben nie. Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn macht – egal, wie es ausgeht. Ich kämpfe weiter. Nicht nur für mich, sondern weil ich glaube, dass dieses System nur besser wird, wenn Missstände sichtbar gemacht werden.
Khalil Beydoun:
Ein Staatsanwalt inszeniert sich
Auf die detaillierten Fragen von Inside-Justiz zu den Verfahren gegen Peter Holderegger kam von der Staatsanwaltschaft Ausserrhoden aus Herisau eine Antwort, die für fassungsloses Kopfschütteln sorgte. Anstelle konkreter Stellungnahmen gab es Floskeln: Verweise auf formale Abläufe, Allgemeinplätze über Rechtsstaatlichkeit, aber keine inhaltlichen Antworten.
Besonders irritierend war eine Passage, die in jedem Journalismus-Seminar als abschreckendes Beispiel dient: „In eigener Sache bitten wir Sie, uns den Artikel vor der Publikation zum Gegenlesen zuzustellen.“
Medienrechtler bezeichnen ein solches Vorgehen klar als unzulässig. „Ein Mediensprecher, der nicht weiss, dass Redaktionen unabhängig arbeiten – und arbeiten müssen –, ist für diesen Job schlicht ungeeignet“, sagt ein Fachanwalt aus Zürich.
Dass eine Justizbehörde den Eindruck erweckt, redaktionelle Inhalte vorab prüfen zu dürfen, wirft ein grelles Licht auf die fehlende Professionalität der Kommunikationsarbeit in Appenzell Ausserrhoden – und beschädigt das Vertrauen in eine unabhängige, rechtsstaatliche Justiz.
Khalil Beydoun, Staatsanwalt und Mediensprecher, inszeniert sich gerne als moderner Jurist: auf Podien, in Interviews, als Kämpfer gegen Hass im Netz. Doch hinter der glänzenden Fassade zeigt sich ein Muster aus Profilierung und Aktionismus – mit Folgen für das Vertrauen in die Justiz.
Das bekannteste Beispiel von Beydoun: das Verfahren gegen ein Appenzeller Jodelchörli wegen „Blackfacing“ 2022 (Bild unten, Facebook). Ein Traditionsauftritt wurde zum nationalen Politikum hochgejazzt – bis das Verfahren kommentarlos eingestellt wurde, weil der Straftatbestand gar nicht erfüllt war.
Übrig blieb ein Imageschaden für den Kanton – und ein übereifriger Staatsanwalt, der sich selbst ins Rampenlicht gestellt hatte. Auch im Fall Holderegger zeigt sich das gleiche Problem: Kommunikation, die mehr der PR als der Information dient, und Verfahren, die erst mit Nachdruck in die richtigen Bahnen gelenkt werden müssen. „Die Justiz ist kein PR-Instrument“, sagt ein Medienrechtler. „Und ein Staatsanwalt kein Politiker. Wer das verwechselt, gefährdet die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.“
Beydouns Agieren zeigt, wie gefährlich es wird, wenn ein Kleinkanton weder funktionierende Kontrolle noch professionelle Kommunikationsstrukturen hat. Für Bürger wie Holderegger ist das mehr als nur ein Ärgernis – es ist eine Erfahrung, die Vertrauen zerstört und Wut hinterlässt.
Das Muster des Ehepaars K.
Was für Holderegger ein lokales Problem war, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Muster: Betreibungen in diversen Gemeinden und neue Firmeneinträge, trotz Schulden. Immer wieder dieselben Abläufe: Mietverträge ohne schriftliche Belege, offene Rechnungen, Konflikte, bevor der nächste Standort gesucht wird. Moneyhouse-Recherchen belegen: Während in Gais die Verfahren weiterlaufen, gründete das Ehepaar K. in einer anderen Gemeinde bereits eine neue Firma, eine GmbH – ohne anscheinend die alten Verpflichtungen beglichen zu haben. Natürlich haben wir dem Ehepaar Gelegenheit gegeben, zur aktuellen Situation und zum Fall Holderegger Stellung zu nehmen. Fragen wie:
- Wie erklären Sie, dass Sie trotz des geltenden Gewerbeverbots auf dem Hof in Gais einen kommerziellen Reitbetrieb geführt haben?
- In mehreren Gemeinden tauchen Betreibungen und offene Forderungen auf, die mit Ihnen in Verbindung gebracht werden. Korrekt?
- Kritiker sagen, sie betreiben ein „nomadisierendes System“: Firmen gründen, alte Verpflichtungen nicht erfüllen, weiterziehen. Ein Missverständnis?
- Sind die Zahlungsausstände beglichen?
- Was war der Auslöser der Eskalation?
- Warum ist Holderegger an der Situation schuld?
- Wie bewerten Sie Ihr eigenes Verhalten – gab es Provokationen oder Aussagen, die Sie bereuen?
Das Ehepaar K. hat wie folgt geantwortet: «Ich teile Ihnen hiermit mit das ich Ihren Schriftverkehr an meine Rechtsanwälte weitergeleitet habe. Da mir bekannt ist wer diese Lügen verbreitet wird dementsprechend aggiert werden». Die Zürcher Anwältin des Ehepaars K. meldete sich per Mail bei Inside-Justiz: «Da wir uns weiterhin mitten im Prozess befinden, werden wir zu diesem Zeitpunkt keine Stellung zu Ihren Fragen nehmen. Ihre Fragestellung lässt darauf schliessen, dass Sie die Sachverhaltsdarstellung von Herrn Holderegger kennen. Diese Sichtweise wird von meiner Klientin vollständig bestritten.» Und weiter gab uns die Anwältin folgende Ratschläge: «Diese E-Mail sowie meine Personalien sind selbstverständlich vertraulich zu behandeln und nicht aus ihrem Schreiben zu zitieren». Und: «Ich rege an, dass Sie mir der Veröffentlichung eines Artikels über diese Streitigkeit zuwarten, bis Sie die Fakten kennen und sich ein objektives Bild der Geschehnisse machen konnten. Zudem ersuche ich Sie höflich um Rücksichtnahme vor den Persönlichkeitsinteressen meiner Klientin sowie um Unterlassung von Ehrverletzungen.» Und zum Schluss. «Meine Klientin wünscht, nicht mehr direkt von Ihnen kontaktiert zu werden. Gerne können Sie sich an mich wenden.»
