Boris Becker zu 30 Monaten Haft verurteilt

Richterin Deborah Taylor hat am Southwark Crown Court heute das Strafmass gegen den ehemaligen Tennisprofi Boris Becker verkündet: Becker muss für 30 Monate ins Gefängnis. Und: Der ehemalige Sportstar wurde aus dem Gericht heraus in Handschellen abgeführt und in die Strafanstalt Wandsworth verbracht, obwohl er gegen das Urteil vor dem englischen High Court noch Berufung einlegen kann.

Bereits anfangs Monat war Becker nach einem mehrwöchigen Prozess von einer Juri in vier Anklagepunkten für schuldig gesprochen worden – von 20 anderen allerdings auch freigesprochen. Hängengeblieben war, dass er – trotz Insolvenz – 426’000 Euro von einem Konto abgezogen haben soll, dazu das Eigentum am Elternhaus in Leimen verschwiegen und auch noch belehnt hatte, um an Geld zu kommen. Sein Anwalt hatte zwar eingeräumt, dass sich Becker damit strafrechtlich relevant verhalten hatte, allerdings auf Milde gehofft, weil Becker das Geld nicht für sich selbst vor dem Insolvenzverwalter verstecken wollte, sondern für Unterhaltszahlungen verwendet hatte.

Die Jury sprach ihn dennoch der Verschleppung des Insolvenzverfahrens schuldig und kam zum Schluss, dass er dem Insolvenzverwalter Teile seines Vermögens vorenthalten hatte.

Die für die Festlegung des Strafmasses zuständige Richterin Deborah Taylor gilt im United Kingdom als Hardlinerin, die an Prominenten gerne ein Exempel statuiert. Sie war es beispielsweise auch, die Julian Assange im Jahr 2019 zu 50 Wochen Gefängnis verurteilte, weil er gegen die Kautionsauflagen verstossen hatte. Taylor führte in der Urteilsverkündung auf, Becker habe aus seinen Fehlverhalten nichts gelernt. Effektiv war der sechsmalige Grand-Slam-Gewinner im Jahr 2002 vom Landesgericht München wegen Steuerhinterziehung bereits einmal zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer Busse von EUR 300’000 verurteilt worden. Damals wie heute argumentierte Becker, er habe die falschen Berater gehabt und quasi nur gemacht, zu was die ihm geraten hatten.

Schulden von EUR 60 Mio.

Ausgangspunkt des Rechtsverfahrens war die Insolvenz von Becker, welche 2017 in England über ihn verhängt worden war. 14 Gläubiger hatten total EUR 61.5 Mio. von ihm zurückverlangt. Der grösste Brocken, mehr als 41 Mio., stammt aus der Rückforderung eines Darlehens des ehemaligen Becker-Förderer Hans-Dieter Cleven. Aus den Vermögensbeständen des ehemaligen Tennisprofis hatte der Insolvenzverwalter Einnahmen von GBP 3.4 Mio. erzielt, wovon aber 2.3 Mio. gleich wieder als Anwalts- und Verwaltungshonorare abflossen, wie die NZZ berichtete. Zur Tilgung der Schulden von 61.5 Mio. verblieben am Ende also lediglich 0.5 Mio.

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