Es gibt Dinge, die im Schweizer Fussball als selbstverständlich gelten: spannende Spiele, leidenschaftliche Fans und gelegentliche Eskapaden. Doch in den letzten Jahren hat sich ein neuer Trend entwickelt, der selbst die kühnsten Fan-Fantasien übersteigt – der Einsatz von Regenschirmen als Waffe im Fussball.
Man könnte denken, ein Regenschirm sei nur ein alltägliches Accessoire, ein Begleiter bei Regenwetter, harmlos und unauffällig. Doch das Bild änderte sich am 18. August 2024, als beim FC Zürich ein Vater seinen Frust über die Auswechslung seines Sohnes in einer Weise entlud, die das Potential für ein neues Kapitel in der Geschichte der Sport-Delikte eröffnete. Mit einem gekonnten Schwung verwandelte er seinen Regenschirm in eine fliegende Waffe und attackierte den FCZ-Trainer Ricardo Moniz. Der unschuldige Schirm, eigentlich nur dazu gedacht, vor Regen zu schützen, wurde plötzlich zur Speerspitze väterlicher Empörung. Moniz, der sich sicherlich mehr vor einem verbalen Schauer als einem physischen Sturm gefürchtet hatte, musste sich in diesem Moment fragen, ob er in einem Fussballstadion oder auf einem mittelalterlichen Turnierfeld gelandet war.
Doch während der Regenschirm in Zürich seine Verwandlung vom harmlosen Alltagsgegenstand zur gefährlichen Waffe vollzog, ist dieses Phänomen keineswegs auf die Schweiz beschränkt. Schauen wir in die weite Welt des Sports, entdecken wir eine Vielzahl von Beispielen, in denen scheinbar harmlose Gegenstände zu Werkzeugen der Wut wurden.
Nehmen wir etwa den Vorfall in Ascot, England, bei dem ein wütender Zuschauer versuchte, mit einem Regenschirm ein Rennpferd zu schlagen. Oder den legendären Ryder Cup 1999 in Brookline, Massachusetts, als ein Fan beschloss, mit einem Schirm europäische Golfer abzulenken – ein Moment, der mehr zur Spannungsaufheizung beitrug, als jeder Siegesputt es je könnte.
Aber das Kuriose am Regenschirm als Waffe ist nicht auf den Fussball beschränkt. Beim berühmten Wimbledon-Turnier 2004 führte ein plötzlicher Regenschauer dazu, dass ein Zuschauer einen riesigen Schirm aufspannte, der prompt die Sicht zahlreicher Zuschauer behinderte und das Spiel unterbrach. Die Tumulte, die daraufhin in den Tribünen ausbrachen, bewiesen, dass ein Schirm auch abseits des Spielfeldes für jede Menge Unruhe sorgen kann.
Selbst im Boxsport, der eher für die Härte der Fäuste als für elegante Accessoires bekannt ist, hat der Schirm seinen Weg gefunden. In Japan, Mitte der 1980er Jahre, griff ein wütender Zuschauer nach einem kontroversen Urteil mit einem Regenschirm den Kampfrichter an. Eine Szene, die eindrucksvoll zeigt, dass der Schirm in den Händen eines entschlossenen Fans zum Instrument der Rache wird.
Die Liste skurriler Vorfälle wäre nicht vollständig ohne den berüchtigten „Beach Ball Incident“ in England im Jahr 2009. Hier entschied ein Strandball ein Spiel, als er vom Fuss eines Sunderland-Spielers abgeprallt und ins Liverpooler Tor gelenkt wurde. Was wie ein harmloser Streich begann, endete in einem beispiellosen Tor – und stellte erneut die Frage, wie lange es dauern würde, bis der SFV solche unkonventionellen „Waffen“ in den Strafenkatalog aufnimmt.
Nicht zu vergessen ist der „Schweinekopf-Vorfall“ bei einem El Clasico zwischen Barcelona und Real Madrid, bei dem wütende Fans dem abtrünnigen Luis Figo bei einem Eckball einen Schweinekopf vor die Füsse warfen. Diese Episode ist heute legendär und unterstreicht, wie kreativ und zugleich beängstigend Fan-Proteste werden können, wenn einfache Objekte zum Ausdruck von Wut und Verrat genutzt werden.
Die Frage bleibt also: Wird der SFV den Strafenkatalog erweitern, um diesen unkonventionellen Waffen gerecht zu werden? Oder wird man weiterhin so tun, als wäre ein Regenschirm nur ein Schirm, ein Strandball nur ein Ball und ein Schweinekopf nur ein Zeichen kreativer Fanliebe?
Vielleicht sollten wir doch einmal ernsthaft darüber nachdenken, wie der Schweizerische Fussballverband (SFV) seine Regeln gestaltet. Ein Regenschirm, der zum fliegenden Speer wird, verdient sicherlich einen Platz in den Annalen der kuriosen Sportgeschichten. Und vielleicht sollten wir endlich anerkennen, dass selbst ein einfacher Schirm das Zeug dazu hat, die sportliche Welt auf den Kopf zu stellen – oder zumindest auf den Kopf von jemandem zu fallen.
Bis dahin bleibt uns nur eines: Den Schirm hoch und ein Augenzwinkern für all die absurden Momente, die der Schweizer Fussball und die Welt des Sports uns noch schenken werden.
Der Apfel als gefährliche Waffe – wenigsten in Thun
Manchmal erreicht die Sicherheitsparanoia in den Stadien des Schweizer Fussballs neue, ungekannte Höhen. Ein Paradebeispiel dafür bot kürzlich der „Special & Kids Day“ in der Stockhorn-Arena in Thun, wo ausgerechnet die Kleinsten und Schwächsten ins Visier des Sicherheitsapparats gerieten. Man könnte meinen, ein Tag, der Kindern und Menschen mit Behinderung gewidmet ist, wäre eine friedliche, freudige Veranstaltung – doch nicht in Thun, wo ein Apfel plötzlich als gefährliches Wurfgeschoss gehandelt wurde.
Stellen Sie sich vor: Am Eingang der Stockhorn-Arena versammeln sich kleine Fussballfans, ausgerüstet mit dem Nötigsten für einen langen Nachmittag im Stadion – ein paar Snacks, ein Apfel hier, ein Sandwich da. Doch der Sicherheitsdienst, offenbar auf höchstem Alarmniveau, lässt keine dieser potenziellen „Gefahrenquellen“ ins Stadion. Während drinnen die Pyros in den Fanblöcken munter knallen und für infernalische Licht- und Rauchspiele sorgen, türmen sich draußen die harmlosen Lebensmittel der Kinder zu einem grotesken Haufen von „verbotenem“ Gut.
Die Szene erinnert an eine moderne Version von „Hänsel und Gretel“ – nur dass es diesmal nicht die böse Hexe ist, die den Kindern ihre Leckerbissen wegnimmt, sondern ein übermotivierter Sicherheitsdienst. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage: Was könnte gefährlicher sein, ein Apfel oder eine brennende Pyro? Die Antwort der Thuner Sicherheitskräfte scheint klar: Der Apfel könnte, wenn geschickt geworfen, mindestens genauso verheerend sein wie eine Pyro. Vielleicht hat man in Thun Angst vor einem Apfelbumerang, der sich mit unvorhersehbarer Wucht in die Spielergesichter bohrt.
Die Absurdität dieser Situation blieb natürlich nicht lange unbemerkt. „Das sind eigenartige Prioritäten“, kommentierte ein langjähriger Anhänger des FC Thun trocken, während er kopfschüttelnd den Anblick der gesammelten Snacks vor den Stadiontoren betrachtete. Aber das ist noch nicht alles: Der FC Thun, vermutlich angesichts der öffentlichen Verwunderung über diese Sicherheitslogik, entschuldigte sich prompt für diese „Überreaktion“.
Die ganze Episode zeigt, wie schnell sich die Prioritäten im Fussball verschieben können. Während Pyrotechnik, die nachweislich Gefahren birgt, ihren Weg in die Stadionränge findet, bleibt der Apfel – das Symbol gesunder Ernährung – draussen in der Kälte liegen. Die Sicherheitslogik scheint sich hier auf den Kopf gestellt zu haben, doch eines ist sicher: Die Kinder, die ihren Snack opfern mussten, werden diesen Tag nicht so schnell vergessen – und vielleicht auch nicht den Apfel, der zur gefährlichsten Waffe des Schweizer Fussballs erklärt wurde.
Aber in der wunderbaren Welt des Sports müssen wir lernen, uns über solche Geschichten zu amüsieren. Denn vielleicht, nur vielleicht, steckt in jedem Apfel mehr Gefahr, als wir jemals geahnt hätten. Wer weiss, vielleicht schreibt der SFV bald den Apfel in den Strafenkatalog ein – gleich neben den Schweinekopf und den Regenschirm. Bis dahin bleibt uns nur eines: Ein Apfel am Tag, aber bitte ausserhalb der Stadiontore!
Strafenkatalog des Schweizer Fussballverbandes SFV
Der Strafenkatalog des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) regelt die Sanktionen für Vergehen im Schweizer Fussball, sowohl für Spieler und Offizielle als auch für Vereine und Zuschauer. Der Katalog ist in der „Disziplinarordnung“ des SFV festgehalten, die die verschiedenen Verstösse und die dafür vorgesehenen Strafen detailliert beschreibt. Im Folgenden gebe ich eine Übersicht über die wichtigsten Punkte des Strafenkatalogs:
- Vergehen von Spielern und Offiziellen
Gelbe Karte: Verwarnung für unsportliches Verhalten. Bei wiederholten Verwarnungen (meistens nach 4-5 gelben Karten) wird eine Spielsperre ausgesprochen.
Rote Karte: Sofortige Spielsperre für mindestens ein Spiel, je nach Schwere des Vergehens kann die Sperre auf mehrere Spiele ausgedehnt werden.
Gewalttätigkeit: Körperliche Angriffe auf Gegner, Schiedsrichter oder andere Personen führen zu längeren Sperren, die von mehreren Spielen bis hin zu mehreren Monaten reichen können. In schweren Fällen sind Sperren von bis zu einem Jahr oder mehr möglich.
Schiedsrichterbeleidigung oder -bedrohung: Beleidigungen oder Drohungen gegenüber Schiedsrichtern führen zu Spielsperren und möglicherweise zusätzlichen Geldstrafen.
Spielmanipulation: Beteiligung an Spielmanipulation oder Wettbetrug wird mit langfristigen Sperren oder sogar lebenslangen Sperren geahndet, sowie hohen Geldstrafen.
- Vergehen von Vereinen
Verhalten der Fans: Vereine haften für das Verhalten ihrer Fans. Bei Ausschreitungen, Rassismus oder gewalttätigen Vorfällen können Geldstrafen, Teilschliessungen des Stadions oder Geisterspiele verhängt werden.
Wiederholungstäter: Wenn ein Verein wiederholt gegen die Regeln verstösst, können die Strafen verschärft werden, einschliesslich Punktabzügen oder in extremen Fällen des Zwangsabstiegs.
Nichtantreten zu Spielen: Wenn ein Verein ohne triftigen Grund nicht zu einem Spiel antritt, kann dies mit einer Geldstrafe und einer 3:0-Forfait-Niederlage sanktioniert werden.
Unsportliches Verhalten des Teams: Systematische Unsportlichkeit durch ein ganzes Team (z.B. durch gehäufte grobe Fouls) kann zu Kollektivstrafen wie Geldstrafen oder Punktabzügen führen.
- Vergehen von Zuschauern
Gewalttätige Handlungen: Wenn Zuschauer Spieler, Offizielle oder andere Zuschauer angreifen, können die betreffenden Vereine bestraft werden. Sanktionen können Stadionverbote für die betreffenden Personen, Geldstrafen für den Verein und in schweren Fällen Spielabbrüche mit 3:0-Forfait-Niederlagen für den Gastgeber umfassen.
Pyrotechnik: Der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans ist verboten und wird mit Geldstrafen für den Verein geahndet. Wiederholte Verstösse können zu Teilschliessungen des Stadions führen.
Rassismus und Diskriminierung: Rassistische oder diskriminierende Äusserungen führen zu strengen Strafen, einschliesslich Geldstrafen, Geisterspielen oder Punktabzügen.
- Besondere Verstösse
Doping: Spieler, die des Dopings überführt werden, können mit langen Sperren von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren oder sogar lebenslang belegt werden.
Bestechung und Korruption: Funktionäre und Vereine, die in Bestechung oder Korruption verwickelt sind, werden mit schweren Sanktionen wie Geldstrafen, Sperren und möglichen Ausschlüssen aus Wettbewerben bestraft.
- Disziplinarverfahren
Verstösse werden durch das Disziplinarkomitee des SFV untersucht. Die betroffenen Parteien haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und in schwerwiegenden Fällen kann der Fall vor das Sportgericht des SFV gebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Einspruch gegen verhängte Strafen einzulegen.
- Punktabzüge und Zwangsabstieg
In extremen Fällen, wie wiederholten Verstössen oder besonders schweren Regelverstössen, kann der SFV Punktabzüge verhängen oder den Zwangsabstieg eines Vereins beschliessen.