Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat zwei bemerkenswerte Urteile zum Thema «Bilanzdeponierung» gefällt, die einmal mehr die Frage aufwerfen: «Was läuft eigentlich falsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden? Doch nun stützt auch das Bundesgericht den Verwaltungswahnsinn im Dibi Däbi Kanton. Die aktuelle Bundesgerichtsurteile (BGE 5A_463/2024 und BGE 5A_462/2024) geben Anlass zum Nachdenken. Die Eine Bilanzdeponierung nach Art. 725b OR und Art. 192 SchkG erweist sich als unmögliches Unterfangen.