60 Tage, bei komplexen Fällen 90 Tage. Solange hat ein Gericht gemäss StPO Zeit, um ein schriftlich begründetes Urteil zu schreiben. Im Falle des Bündner Vergewaltiungsrichters sind über 300 Tage vergangen. Das hilft nur einem: dem Täter.
Schlagwort: Corina Collenberg
„Femme fatale“ oder Opfer? Bündner Prozess entfacht Debatte
Vergangene Woche war Chur Schauplatz eines seltenen Ereignisses. Anlass ist der Vergewaltigungsprozess gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter des Kantons Graubünden, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Ausnützung einer Notlage und mehrfacher Drohung angeklagt ist. Die Vorgänge im Gerichtssaal und die mediale Berichterstattung über die als skandalös empfundene Frage eines Richters an das mutmassliche Opfer haben in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Die Leserkommentare sowie Proteste machen den Fall zu einem Brennpunkt einer…
