Ein Steuerpflichtiger wehrte sich erfolglos gegen eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzulassung eines Parteigutachtens als Beweismittel) und gegen den Umstand, dass sich die Gerichte mit einer Fallakte überhaupt nicht befasst haben.
Ein Steuerpflichtiger wehrte sich erfolglos gegen eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzulassung eines Parteigutachtens als Beweismittel) und gegen den Umstand, dass sich die Gerichte mit einer Fallakte überhaupt nicht befasst haben.