Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) hat vor dem Zürcher Obergericht einen juristischen Erfolg errungen. Es ging um die Berichterstattung über einen Missbrauchsfall, bei dem das Bezirksgericht Zürich den Medien ursprünglich untersagt hatte, über wesentliche Details zu berichten, um die Identifizierung der Beteiligten zu verhindern. Zeno Geisseler, Redaktor der NZZ, betonte, dass diese Einschränkungen eine kritische Debatte über die Pressefreiheit und die Rechte der Medien ausgelöst hätten.