Verfassungsrichter-Wahl provoziert Regierungskrise in Berlin

Der deutsche Bundestag hat am Freitag die Wahl einer neuen Verfassungsrichterin verschoben. Dem Schritt war ein heftiger Streit um die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf (SPD) vorangegangen. Im Zentrum: Äusserungen der Rechtsprofessorin in der Abtreibungsfrage. Die deutsche Regierung ist schon nach weniger als 100 Tagen im Amt zerstritten.

Die Wahl dreier neuer Mitglieder für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe standen am Freitag auf der Traktandenliste des Bundestags. Sie müssen mit zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen gewählt werden. Ein Quorum, das die Koalition alleine in der Regel nicht erreicht.  Neben der umstrittenen Brosius-Gersdorf hätten auch Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold gewählt werden sollen. Spinner war von den bisherigen Richtern vorgeschlagen und schliesslich von der CDU als Kandidat aufgestellt worden. Er ist gegenwärtig Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht.  Kaufhold ist Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und wurde von der SPD aufgestellt.

Von der Vergangenheit eingeholt

Diskussionen in scharfem Tonfall wurden schon seit Tagen über die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf geführt, die in Potsdam den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Sozialrecht innehat. Zwei Punkte werden ihr vorgeworfen: Zunächst vertritt sie in einer Schrift die Ansicht, die Menschenwürde beginne erst mit der Geburt – was ihr in der Kontroverse so ausgelegt wird, dass sie eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft bis zur Geburt für juristisch haltbar erachtet. Die Selbstbestimmung der Schwangeren stehe bei ihr über dem Schutz des ungeborenen Lebens, werfen Kritiker ihr vor. Gerade für viele CDU-/CSU Abgeordnete nicht nur eine Provokation, sondern ein «No Go».

In der Generaldebatte früher in der Woche fragte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch den Bundeskanzler: «Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius- Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren istMerz versuchte zunächst, rumzueiern und meinte: «Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1, Satz 1 unseres Grundgesetzes, Frau von Storch, würde ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mit Ihnen gerne mal diskutieren», so Merz. Anmerkung der Redaktion: Artikel 1 Satz 1 des deutschen Grundgesetzes besagt, die Würde des Menschen sei unantastbar. Ohne Not fügte Merz dann aber noch an: «Aber auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.» Das war für viele in der CDU zu viel.

Weitere Kritikpunkte bis zur Hetzjagd

Es blieb allerdings nicht bei diesem Kritikpunkt. Bei der AfD ist die Kandidatin auch deshalb ein rotes Tuch, weil sie ein AfD-Verbot befürwortet hatte – eine spezielle Haltung für eine Verfassungsrechtsspezialistin, sind doch viele deutsche Verfassungsrechtler in dieser Frage ablehnend bis zumindest skeptisch eingestellt. Andere wiederum erinnern sich an die Corona-Zeit zurück, wo Brosius-Gersdorf ebenso problematische Aussagen getätigt hatte, beispielsweise, wenn es um die Grundrechte Ungeimpfter ging. Die Rechtsprofessorin zeigte auch da weniger Respekt für die Verfassung als Verständnis für die Staatsräson. Für viele Abgeordnete dürfte sich deshalb das Bild verdichtet haben, dass sie mit Brosius-Gersdorf weniger eine pointierte Verteidigerin des Grundgesetzes als vielmehr eine opportunistische Karrieristin wählen würden, die das Grundgesetz zugunsten einer linken Regierung auch einmal relativieren würde.

Den letzten Sargnagel bildete schliesslich ein Einwurf des österreichischen Plagiatsjägers Stefan Weber, der die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf mit der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf verglich und 23 «Verdachtsstellen» fand: Oder konkret: Mehr oder weniger gleichlautende Textstellen in beiden Werken. Nachdem rasch herumgeisterte, Weber würde der Kandidatin Plagiate in ihrer Diss vorwerfen, korrigierte Weber diesen Eindruck und hielt fest, er könne nicht sagen, wer wem allenfalls abgeschrieben oder ob die beiden – allerdings ohne das zu deklarieren – zusammengearbeitet hätten.

Genug für die CDU

Am Freitag soll dann die Union Koalitionspartner SPD dazu gedrängt haben, die Wahl der drei Richter von er Tagesordnung zu nehmen, weil innerhalb der CDU/CSU erheblicher Widerstand gegen Brosius-Gersdorf herrschen und diese womöglich durchfallen würde, wenn die Wahl wie traktandiert durchgeführt werden sollte. – Ein Szenario, das die Regierungspartner ja bereits aus der verunglückten Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler kannten – und deshalb nicht wiederholen mochten.

Die Wahl soll nun ab dem 10. September nachgeholt werden. Mit welchen drei Kandidatinnen und Kandidaten? Das wird man sehen.

Der Vorgang hat insbesondere bei den anderen Parteien heftige Kritik hervorgerufen bis hin zur Rücktrittsforderung an den Fraktionschef der CDU/CSU, Jens Spahn.

Titelbild: Universität Potsdam / privat

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