Das war natürlich eine schöne Empörungsgeschichte! Der St. Galler Rechtsanwalt Patrick Stach blitzt mit einer Beschwerde vor Bundesgericht ab. Der Gute hatte mit einer Klientin in einer Erbschaftssache ein Erfolgshonorar vereinbart: Er sollte 20% erhalten des erstrittenen Erbes, «mindestens aber CHF 100’000». Das Bundesgericht rechnete hoch und kam zum Schluss, dass Stach damit ein Stundenhonorar von 910 CHF verrechnet hatte, was so deutlich über den branchenüblichen Ansätzen lag, und dass…
