Vor zwei Wochen berichtete INSIDE JUSTIZ über einen Wirtschaftskrimi in Köln: Dort kämpft die weinor GmbH & Co. KG mit zivilrechtlichen Klagen und Strafanträgen gegen ehemalige Mitarbeiter und die Schweizer Schenker Storen Gruppe, die sieben Leute von weinor übernommen hat. INSIDE JUSTIZ sah sich vor Wochenfrist die Akten an und stellte fest: Die weinor hatte in ihrer Darstellung wesentliche Elemente ausgelassen. Seit der Publikation dieser Erkenntnisse schiesst die weinor unter ihrem umstrittenen CEO Tim Füldner aus allen Rohren und versucht über eine Zürcher Anwaltskanzlei, Falschbehauptungen zu verbreiten.
Das Schreiben der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie trägt das Datum vom 15. August 2025. Auf acht Seiten versuchen Rechtsanwalt Roger Thomi und Rechtsanwältin Fabienne Bretscher darin, die Berichterstattung von INSIDE JUSTIZ vom 8. August 2025 zurecht zu rücken.
Und haben tatsächlich in einem Punkt recht: INSIDE JUSTIZ hatte damals verkürzt die weinor GmbH & Co. KG zu einer Tochter der Griesser AG gemacht – tatsächlich ist sie eine Tochter der Griesser Holding AG. Und die Schenker Innovation GmbH ist keine direkte, sondern eine indirekte Tochter der Schenker Storen AG. Dazwischen liegt noch die Schenker Storen Deutschland GmbH. Relevanz für diese Geschichte? Keine.
Denn klar ist: Sowohl die weinor GmbH & Co. KG. als auch die Griesser AG als auch die Griesser Holding AG werden von derselben Person kontrolliert. Und zwar vom langjährigen Schweizer Firmenpatron Walter Strässle, der die Gruppe bis 2019 während 28 Jahren selbst als CEO führte und dann das Verwaltungsratspräsidium der Gruppe übernahm. Strässle kann auf eine Bilderbuchkarriere zurückblicken: Er war nebst seiner Unternehmertätigkeit lange Jahre für die FDP im Bankrat der Thurgauer Kantonalbank. Seine Familie wurde in früheren Jahren auch in der BILANZ-Liste der 300 reichsten Schweizer geführt. Und die Griesser-Gruppe befindet sich bis heute mehrheitlich im Besitz seiner Familie. Brancheninsider fragen sich allerdings: Bekommt der Patron mit, was in seinem Unternehmen geht? Oder lässt er sich von Tim Füldner, dem Kölner CEO der Tochtergesellschaft weinor GmbH & Co. KG. an der Nase herum führen?
Auf den Anwaltsvollmachten für den Baker/McKenzie Coup fehlt auf jeden Fall sowohl die Unterschrift Strässles wie auch die seines Gruppen-CEOs Urs Neuhaus. Unterschrieben haben dafür Füldner (für die weinor) sowie der CFO und die Legal/Compliance-Verantwortliche der Griesser Gruppe.

Bild: Tim Füldner führt die weinor seit 2024, baute 40 Stellen ab, unternimmt alles, um den Stellenabbau zu verschleiern und führt zivil- und strafrechtliche Verfahren gegen Mitbewerber und ehemalige Mitarbeiter. Branchen-Insider fragen sich, warum ihn Verwaltungsratspräsident Strässle gewähren lässt. (Bild: weinor.de)
Wer plante da was von langer Hand?
Ein Blick zurück: Die weinor GmbH gelangte am 31.Juli 2025 mittels Medienmitteilung an die Öffentlichkeit. In der Mitteilung beklagte der deutsche Markisen-Hersteller zunächst, er sei Opfer eines Datendiebstahls geworden, um hernach die Schenker Storen AG zu bezichtigen, sie hätte mehrere Mitarbeiter abgeworben. «Es gab ausgehend von der Schweizer Schenker Storen AG eine lang vorbereitete und gezielte Abwerbung von mehreren Personen aus der weinor-Entwicklungsabteilung.» Zwischen den beiden Sachverhalten wurde eine direkte Verbindung hergestellt: «Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum Anfang 2025 in unbefugter Weise betriebsinterne Unterlagen insbesondere zu Produktentwicklungen des Unternehmens mittels technischer Ausrüstung kopiert und diese Informationen für den Aufbau einer Niederlassung eines Konkurrenzunternehmens in Köln genutzt zu haben.»
Nur: Die Mitteilung der weinor unterschlug wesentliche Informationen, die erst die Recherchen von INSIDE JUSTIZ zu Tage förderten: Zum Beispiel, dass bei weinor schon lange ein Stellenabbau auf dem Programm stand. Spätestens seit dem 13. Juni 2024 ist dieser aktenkundig – damals wurde mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet. Weitere Gesprächspartner, die sich inzwischen bei INSIDE JUSTIZ meldeten, der Stellenabbau sei sogar schon seit April 2024 ein Thema gewesen. In §13 der erwähnten Betriebsvereinbarung sind denn auch «einvernehmliche Abfindungsangebote» vorgesehen. Die Baker/McKenzie-Rechtsanwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher behaupten dazu jetzt im Namen der weinor: «Ein Personalabbau stand zum damaligen Zeitpunkt nicht im Fokus und wurde auch nicht so kommuniziert. Im Juni 2024 war lediglich vorgesehen, dass, wenn jemand – freiwillig – die weinor verlassen möchte, er/sie sich melden solle. Es war damit kein Arbeitsplatzabbau im grösseren Stil vorgesehen.»
Wirklich? Tatsächlich heisst es in dem betreffenden §13: «Arbeitnehmer, die freiwillig eine Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses wünschen, können ohne Einhalten der vereinbarten Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag beenden.» Die Abfindungen wurden in §14 geregelt: «Für die Abfindungshöhe gilt folgende Berechnung: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €.» Brisant: Wer bereit war, den Bettel gleich hinzuwerfen und innerhalb von sieben Wochen nach Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung das Unternehmen zu verlassen, sprich: bis Ende Juli 2024, der erhielt die doppelte Abfindung: Faktor 1.0 x Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Der Arbeitgeber war also bereit, jedem, der schnell ging und den man nicht halten wollte, die doppelte Abfindung zu bezahlen – aber «ein Personalabbau stand nicht im Zentrum»?
Gesamtsbetriebsratsvorsitzender widerspricht den Baker/McKenzie-Anwälten diametral
Nuri Patlak war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates, und es ist seine Unterschrift, die unter der Betriebsvereinbarung steht. Auch er hat die weinor im Januar 2025 verlassen, davor war er seit 2022 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates über beide Standorte der weinor in Deutschland. Patlak war bei der Aushandlung der Bedingungen selbst dabei und widerspricht der Darstellung der Anwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher diametral: «Selbstverständlich stand der Personalabbau im Fokus. Und zwar hauptsächlich im Bereich der Verwaltung und der Produktentwicklung. Speziell aus diesen Bereichen sollten sich die Leute melden, die das Unternehmen verlassen wollten. Die Produktion beispielsweise war nicht betroffen, dort sollte kein Abbau stattfinden.»
Und dass «ein Personalabbau auch so nicht kommuniziert» wurde, wie das die Baker McKenzie Anwälte heute behaupten? Patlak widerspricht erneut: «Das stand ja im «Fit for Future» (so hiess das interne Programm, über das eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, die Red.) auch drinne. Das wurde zum ersten Mal mündlich vor ca. 150 Personen präsentiert in einer Mitarbeiterversammlung im Juni 2024, dass wir in diese Richtung gehen. Und: Da war auch der Verwaltungsratspräsident Walter Strässle aus der Schweiz dabei.»
Ein halbes Jahr später, am 12. November 2024, fand eine Betriebsversammlung statt, an welcher angekündigt wurde, dass 40 Mitarbeiter ihre Stelle verlieren sollten. Auch das lassen die Anwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher heute nicht mehr gelten: «Erst im November 2024 wurde für bis zu 40 Stellen eine Abfindung für Mitarbeitende angeboten, die – wiederum freiwillig – bereit waren, das Arbeitsverhältnis aufzuheben. Dass 40 Mitarbeitende ihre Stelle verlieren sollten, ist damit ebenfalls nicht zutreffend», schreiben sie.

Screenshot: So berichtete INSIDE JUSTIZ am 8. August 2025.
Und wieder belegen die Beweise und Zeugen das Gegenteil
INSIDE JUSTIZ liegt zu diesem Thema eine Abschrift vor, die von dieser Betriebsversammlung gemacht wurde. Gemäss dieser wurde dort wörtlich gesagt: «Die traurige Nachricht ist, dass wir 40 Stellen derzeit nicht halten können und abbauen werden müssen.» Eine Aussage, die in keinem eklatanteren Widerspruch zu den Behauptungen der Anwälte Thomi/Bretscher stehen könnte. Und was sagt der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Patlak, der selbst an der Betriebsversammlung dabei war?
Er möge sich noch gut erinnern, sagt er im Interview mit INSIDE JUSTIZ. «Diese Aussage stammte von weinor-CEO Tim Füldner. Man hat erzählt, dass wir 80 Leute zu viel sind, eigentlich sogar 120, aber sie würden jetzt versuchen, erst mal nur 40 Personen abzubauen. Das sei der erste ‚Step’». Und natürlich sei damit von einem Stellenabbau von 40 Stellen die Rede gewesen. «Das können Ihnen auch die weit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen, die dabei waren und das ebenfalls gehört hatten.» Tatsächlich hat INSIDE JUSTIZ diese Aussage auch von weiteren Personen bestätigt erhalten, die an dem Anlass dabei waren.
Und es geht weiter mit dem Abstreiten mehrfach belegter Tatsachen
Aber noch nicht genug der umstrittenen Aussagen: INSIDE JUSTIZ schrieb, dass es die Forschungs-und Entwicklungsabteilung mit 8 bis 10 Personen treffen sollte – so erinnerte sich der frühere Entwicklungschef der weinor im Rahmen der Recherchen für den ursprünglichen Artikel – er ist heute für die Schenker Storen Gruppe tätig. Die Baker McKenzie Anwälte bestreiten indes auch das: «Es ist nicht korrekt, dass 8 bis 10 Personen aus der Entwicklungsabteilung ihre Stelle verloren hätten», schreiben sie. Nennen aber selbst keine Zahl. Und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Patlak? «Es wurde immer gesagt, dass die Produktentwicklung zu hoch dotiert sei mit Personal. Vielleicht waren es sogar mehr als 10, einmal war die Rede von der Hälfte.» – Zu Diskussionen Anlass gab tatsächlich aber auch, wer überhaupt alles zur Produktentwicklung zählte.
Und: «Im Dezember wurde ganz klar gesagt, dass die Produktentwicklung bei diesen 40 Stellen, die abgebaut werden sollten, noch nicht eingeschlossen sind. Die Produktentwicklung sollte von der externen Beratungsfirma «Profit» nämlich erst noch durchleuchtet werden, um festzustellen, wen es dort wirklich braucht. Uns wurde dann im Betriebsrat einmal als Zwischenergebnis mitgeteilt, dass womöglich 40% des Personals der Produktentwicklung mit der Situation unzufrieden wären und das Unternehmen verlassen wollten», schildert Patlak die damalige Situation.
Tatsache ist, dass der Abbau von 40 Stellen erreicht wurde. Das sei dem Betriebsrat so mitgeteilt worden, erzählt Nuri Patlak. «Ich weiss das so genau, weil ich ja auch eine Auflösungsvereinbarung mit Abfindung aushandeln wollte. Ich habe aber abgewartet, und als ich dann an der Reihe sein sollte, wurde meine Auflösungsvereinbarung zuerst abgewiesen. Ich musste dann darauf insistieren.» Damit ist eine weitere Behauptung der Rechtsanwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher widerlegt, die INSIDE JUSTIZ schreiben: «Es fand kein gross angelegter Stellenabbau statt.» Oder wollen sie behaupten, dass 40 Stellen bei einem Stellenetat von etwas über 400 Personen kein grosser Abbau sei?
Keine Kündigungen angedroht?
Dasselbe Schicksal ereilt auch die nächste Behauptung: «Seitens weinor wurden keine Kündigungen ausgesprochen und es war nicht geplant, Kündigungen auszusprechen», heisst es in dem Baker McKenzie-Schreiben so und ähnlich gleich an mehreren Stellen: Nun hatte INSIDE JUSTIZ solches zwar auch nicht behauptet, sondern lediglich festgehalten, dass «mit einvernehmlichen Abfindungsangeboten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert werden sollten, freiwillig zu gehen, um nicht gekündigt werden zu müssen.» Und das steht so ziemlich wortwörtlich auch auf den abgeschlossenen Auflösungsverträgen.
In einem dieser Verträge, der INSIDE JUSTIZ nicht nur vorliegt, sondern auch im ursprünglichen Artikel bereits als Faksimile abgedruckt war: «Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich, jedoch zur Vermeidung einer ansonsten erfolgenden ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen, fristgerecht mit Ablauf des {Datum} endet. Auch Nuri Patlak bestätigt die Aussage von INSIDE JUSTIZ: «Bei zwei Mitarbeitern weiss ich definitiv, dass ihnen die Kündigung angedroht worden war, falls sie nicht freiwillig gehen. Ich war ja selbst in meiner Rolle als Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei diesen Gesprächen dabei. Die haben natürlich massiv Druck aufgebaut. Es war immer die Rede von betriebsbedingten Kündigungen. Sprich: Wenn wir nicht genügend Freiwillige finden, so müssen wir betriebsbedingt kündigen.»

Ausriss einer Aufhebungsvereinbarung: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt «zur Vermeidung einer ansonsten erfolgenden ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen». Gleichwohl behaupten die Baker McKenzie-Rechtsanwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher: «Seitens weinor wurden keine Kündigungen ausgesprochen und es war nicht geplant, Kündigungen auszusprechen».
Warum will weinor ihren Stellenabbau vertuschen?
Bleibt die Frage, warum die weinor nicht zu ihrem Stellenabbau steht, der mit Dokumenten und Zeugenaussagen besser belegt gar nicht sein könnte. Der Grund dafür mag in der Zivilrechtsklage der weinor gegen die Schenker Storen AG und deren CEO Marcel Frei persönlich liegen, die mit Datum vom 15. Mai 2025 am Landgericht Köln eingereicht worden war. Die weinor will mit der Klage einerseits Schadenersatz geltend machen und andererseits der Schenker Gruppe verbieten lassen, weitere weinor-Mitarbeiter auch nur zu kontaktieren.
In der Klageschrift wird der Schenker Storen Gruppe unter anderem vorgeworfen, «im Rahmen einer aus der Schweiz koordinierten, handstreichartigen Kampfabwerbung bei der Klägerin systematisch ‘von innen heraus’ unter Einsatz einer zuvor rekrutierten Führungskraft und auf diesem Wege erlangter betriebsinterner Informationen ein siebenköpfiges Produktentwickler-Team ausgespannt zu haben». Verständlich, dass weinor befürchten muss, dass diese Vorwurf wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt unter dem Aspekt, dass es in Wahrheit weinor selbst war, die mit ihren Abbauplänen und Kündigungsandrohungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert hatte, sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung umzusehen.

Ausriss: Vorwürfe aus der Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Seitz in Köln: Von der Tatsache, dass die Klägerin höchstselbst in der Produktentwicklung Stellen abbauen wollte und Vorgesetzte dazu motiviert worden waren, Mitarbeitern eine Aufhebungsvereinbarung schmackhaft zu machen, steht in dem Schriftsatz kein Wort.
Zum Sachverhalt des Datendiebstahls
Schliesslich zum behaupteten Datendiebstahl. INSIDE JUSTIZ hatte bereits in seinem ersten Artikel berichtet, dass drei frühere weinor-Mitarbeiter Unternehmensdaten auf private Datenträger kopiert hatten, aber in Frage gestellt, ob sie tatsächlich, wie weinor öffentlich unterstellt, «diese Informationen für den Aufbau einer Niederlassung eines Konkurrenzunternehmens in Köln genutzt» hatten. Unbestritten ist dabei, wie INSIDE JUSTIZ auch berichtet hatte, dass Daten kopiert worden waren. Alle betroffenen Mitarbeiter geben dafür aber andere Motive an – und haben an Eides statt erklärt, dass sie bereits vor dem Stellenantritt bei der Schenker Innovation GmbH alle Firmendaten wieder gelöscht hatten.
Ob damit der Straftatbestand der unerlaubten Datenaneignung nach deutschem Strafrecht erfüllt ist, muss der Fortgang der Untersuchung zeigen. Roger Thomi und Fabienne Bretscher von Baker/McKenzie schreiben zu den eidesstattlichen Erklärungen: «Die Erklärungen wurden am 31. März 2025 gegenüber RA Prentzel (sic!), d.h. dem Anwalt der Mitarbeitenden, abgegeben, nachdem diese über die IT-forensische Auswertung informiert wurden. Die neuen Arbeitsverträge wurden zudem bereits anfangs Februar 2025 unterzeichnet.» Diese Aussage ist immerhin zur Hälfte korrekt. Wie Rechtsanwalt Thomas Prenzel präzisiert, liegen eidesstattliche Erklärungen bereits vom 13. März 2025 vor – diese wurden damals gegenüber dem neuen Arbeitgeber, der Schenker Storen Gruppe abgegeben – auf deren Betreiben hin. Am 31. März 2025 wurden die im Wortlaut deckungsgleichen Erklärungen von den ehemaligen Mitarbeitern auch noch zugunsten der weinor GmbH & Co. KG. abgegeben. «Damit auch die weinor die Dokumente mit Originalunterschriften hatte, haben wir die Mitarbeiter eine deckungsgleiche Erklärung noch ein zweites Mal unterschreiben lassen», sagt Anwalt Prenzel.
INSIDE JUSTIZ insinuierte in der Berichterstattung, weinor werfe der Schenker Storen AG – und mit ihr ihrem CEO Marcel Frei vor – mit in den Datenklau involviert gewesen zu sein. Diesen Vorwurf wollen die BakerMcKenzie-Anwälte Roger Thomi und Fabienne Bretscher ebenfalls nicht stehen lassen: «Es wurde nie kommuniziert resp. geltend gemacht, dass dies (d. h. der Datenabzug und/oder die Datenverwendung) auf Geheiss von Herrn Marcel Frei geschah.»
Nur: In den Durchsuchungsbeschlüssen der Kölner Staatsanwaltschaft liest sich das anders: «Dem Beschuldigten {NN} wird vorgeworfen – ggf. im Zusammenwirken mit dem CEO der Schenker Storen AG, Herrn Marcel Frei – spätestens im Herbst 2024 damit begonnen zu haben, Mitarbeiter der weinor GmbH & Co. KG. gezielt anzuwerben. (…)Die Beschuldigten sollen sodann entsprechend eines gemeinsamen Tatplans vertrauliche Informationen der weinor GmbH & Co. KG. an sich gebracht und für den Aufbau der im März 2025 neu gegründete Schenker Innovation GmbH verwendet haben.» Klar ist, dass sich die Kölner Staatsanwaltschaft dies kaum aus den Fingern gesogen haben dürfte, sondern die Vorwürfe aus der Strafanzeige abgeleitet worden waren. Und die kam von weinor.
Titelbild: Da war die Welt noch in Ordnung: Thilo Weiermann, Nachkomme der Gründerdynastie bei weinor, zusammen mit Verwaltungsratspräsident Walter Strässle von der Griesser Gruppe. Nach Weiermanns Ausscheiden übernahm Tim Füldner neu als CEO. (Bild: weinor.de)
So wild schlägt der Kölner Markisenbauer um sich
Nicht nur in Köln reibt man sich die Augen ob der Aktivitäten der Markisen-Produzentin weinor. So hat das Unternehmen beispielsweise mit Datum vom 19. August 2025 seine Firmenpartner angeschrieben und jammert in dem Schreiben «Eine Schweizer Website hat einen fragwürdig recherchierten Artikel veröffentlicht, den ein Wettbewerbsunternehmen heftig auch in unsere seriösen Fachmedien drücken will. Der Fake-Check für Sie, was behauptet wird und was Faktenlage ist finden Sie im Angang (sic!)». Mit dem Partner-Anschreiben mitgeliefert wurde das achtseitige Schreiben von BakerMcKenzie, in dem die verschiedenen tatsachenwidrigen Behauptungen aufgestellt werden (siehe Artikel links). Unzweifelhaft soll mit dem «fragwürdig recherchierten Artikel» wohl der INSIDE-JUSTIZ-Beitrag «Schatten unter den Sonnenstoren» gemeint sein.
In dem Schreiben wird auch ein ehemaliger Mitarbeiter verunglimpft, der «seit geraumer Zeit im Ruhestand ist» und auf Facebook «aktuell zur Höchstform» auflaufe, um «Unsinn über weinor zu verbreiten oder subtil zu unterstellen.» INSIDE JUSTIZ ist es allerdings nicht gelungen, den Account oder die kritischen Beiträge ausfindig zu machen.

Krisenkommunikations-Profis wie der Schweizer Olivier Laube, Vorstandsmitglied im Schweizer Verband für Krisenkommunikation, schütteln ob der Kommunikation der weinor den Kopf. Laube hat sich für INSIDE JUSTIZ das Schreiben der weinor und auch die Argumente der Rechtsanwaltskanzlei angeschaut: «Dass man gleich mit drei Parteien im Streit liegt und das offensiv an seine Kunden kommuniziert, erscheint mir, gelinde gesagt, aussergewöhnlich.»
Sein Rat hätte deshalb ganz anders gelautet: «Einen Rechtsstreit kann es im Geschäftsleben immer einmal geben. Damit geht man vernünftigerweise diskret um und hängt das sicherlich nicht an die grosse Glocke. Und schon gar nicht versendet man ein achtseitiges Anwaltsschreiben, dessen Argumente dann nicht einmal zu überzeugen vermögen.» – Damit würden Kunden lediglich verunsichert, findet Laube. «Und wenn man gleich mit drei Parteien gleichzeitig über Kreuz liegt, dann besteht ein grosses Risiko, dass die Kunden sich sagen: Da kann etwas nicht stimmen – wo Rauch ist, ist immer auch Feuer.»
Und der Verweis auf den ehemaligen Mitarbeiter, der kritische Posts im Internet absetzt? «Zwei Punkte: Zum ersten werden mit all’ diesen Hinweisen diejenigen Partnern, die von all’ dem Streit noch gar nichts mitbekommen hatten, erst recht aufmerksam. Das sollte man besser vermeiden. Zum zweiten spielt in solchen Situationen die David-Goliath-Überlegung: Da die grosse, mächtige Firma, dort der kleine Mitarbeiter. Auf einen Mitarbeiter einzuschlagen, auch einen ehemaligen, schafft nie Sympathie.»
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Oder den Kommentar von INSIDE-JUSTIZ-Chefredaktor Roger Huber
