Familienrecht

Einordnung zum Fall Brian Keller

Einordnung zum Fall Brian Keller

Ist Brian Keller das Justizopfer, als das er sich selbst und seine Anwälte ihn sehen? Hat «das System» in seinem Fall versagt und die Schweiz gar schwere Menschenrechtsverletzungen begangen? Eine Einordnung der Redaktion von «Inside Justiz». Am Dienstag hiess es,...

Ständerat will Datenbank zu Unterhaltszahlungen

Ständerat will Datenbank zu Unterhaltszahlungen

Der Ständerat hat heute eine Motion der Basler SP-Vertreterin Eva Herzog überwiesen. Sie will, dass der Bund eine Statistik führe über die Unterhaltsentscheidungen der Gerichte und weiteren Vereinbarungen, welche bei Scheidungsurteilen gefällt werden. Dabei nennt sie...

Lesenswerte Geschichten
aus dem Ressort Familienrecht

KESB Graubünden als willfähriger Handlanger?

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Ein neuer KESB-Skandal erschüttert Graubünden. Gemäss BLICK-Recherchen wurde dort eine IV-Bezügerin über Nacht unter Vormundschaft gestellt – mittels superprovisorischer Verfügung. Grund: Die Frau hatte sich bei der BLICK-Redaktion darüber beschwert, dass ihr Arbeitgeber den Lohn für Ihr Teilzeitpensum reduziert hatte: von 500.– auf 100.– Franken. Daniela Rothenberger ist 62 und arbeitet trotz geistiger Beeinträchtigung seit 21 Jahren für das Alterheim „Villa Sarona“. Bis September 2019 erhielt sie 500 Franken Monatslohn für Ihr Teilzeitpensum, wie der BLICK schreibt. Per Änderungskündigung wurde ihr Lohn dann im September auf 100 Franken reduziert. Rothenberger beginnt sich zu wehren, der BLICK recherchiert. Und findet heraus: Der Arbeitgeber erhält für die Integration der behinderten Mitarbeiterin vom Sozialamt des Kantons jeden Monat 264 Franken. Mit anderen Worten. Das Altersheim, das zur Tertianum-Gruppe (und diese wiederum zur Swiss Prime Site) gehört, macht also noch Gewinn mit der Mitarbeiterin. Das kantonale Sozialamt bestätigt, von dem tiefen Lohn zu wissen und verweist auf die Pro Infirmis, die sich vor Ort ein Bild gemacht habe und den tieferen Lohn gutgeheissen habe. Den Abklärungsbericht will indes niemand herausrücken. Der Bündner Filz hält. Noch. Dann die Kehrtwende: Unter dem Druck der Recherche räumt die Tertianum-Gruppe ein, es sei ein Fehler geschehen und man werde eine Weisung erlassen, dass die ausbezahlten Löhne die...

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Geschichten aus dem Familienrechts-Archiv

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