Es gibt Unordnung, die entsteht, weil jemand nicht putzt. Und es gibt Unordnung, die entsteht, weil jemand seine Bettwäsche wäscht.
Der zweite Fall ist anspruchsvoller. Für ihn braucht es eine Verwaltung.
In einer Strafanstalt in der Deutschschweiz wurde das Zimmer eines Insassen im Arbeitsexternat kontrolliert.
Auf dem Formular wurden verschiedene Mängel angekreuzt. Unter anderem: «Bett anziehen».
Der Betroffene erklärt dazu in seinem Schreiben an die Anstalt, er habe sich im bewilligten Wochenendurlaub befunden.
Die Bettwäsche nehme er jeweils zum Waschen nach Hause. Deshalb sei das Bett unbezogen gewesen.
Eine nachvollziehbare Erklärung. Allerdings aus der beschränkten Perspektive eines Menschen, der Bettwäsche entweder auf dem Bett oder in der Waschmaschine vermutet.
Das Anstaltsformular sieht aber diese Unterscheidung nicht vor.
Auch gelüftet werden sollte die Zelle. Das Fenster sei jedoch durchgehend gekippt gewesen, schreibt der Insasse.
Ferner habe eine gefaltete Hose auf dem Bett gelegen, für Montag bereitgelegt. Das Formular spricht von «herumliegenden Kleidern».
Man kennt das: Kaum gerät eine einzelne Hose in ein Verwaltungsverfahren, tritt sie im Plural auf.
Nun sind saubere Zimmer auch im Strafvollzug eine vernünftige Sache. Und selbstverständlich muss eine Anstalt kontrollieren dürfen.
Am 5. Oktober bestätigte die Nachkontrolle denn auch ausdrücklich: «Ihre Zelle ist in Ordnung.»
Damit hätte die Geschichte enden können. Aber wir befinden uns erst auf Seite eins der menschlichen Organisationsfähigkeit.
Eine neue Weisung, die am 12. Oktober in Kraft treten soll, regelt die Reinigung: Mittwochs Kontrolle, Donnerstags Nachkontrolle.
Alle Bewohner müssen die Ordnung der Gemeinschaftsräume untereinander organisieren.
Werden festgestellte Mängel nicht behoben, «kann der Ausgang bzw. Urlaub nicht angetreten werden».
Es stellen sich FRAGEN?
Wessen Ausgang? Wessen Urlaub? Desjenigen, der seinen Putzdienst versäumt hat? Aller Bewohner? Auch dessen, der seinen Anteil erledigt hat?
Die Weisung ist bei den Wochentagen erfreulich präzise. Bei der Zuordnung der Konsequenzen lässt sie Raum für gemeinschaftliche Besorgnis.
Der Insasse verlangt deshalb eine schriftliche Klärung.
Unter anderem will er wissen, ob er für Räume geradestehen soll, die er nach eigener Darstellung gar nicht benutzt.
Eine bereits verhängte Kollektivstrafe ist mit den vorliegenden Unterlagen nicht belegt.
Die Frage, wie aus gemeinsamer Reinigungspflicht persönliche Verantwortung wird, bleibt trotzdem berechtigt.
Sie sollte sich beantworten lassen, bevor jemand am Donnerstag seinen Wochenendbesuch absagen muss.
Für Aussenstehende ist das eine kleine Verwaltungskomödie.
Für Menschen, deren Bewegungsfreiheit von solchen Entscheiden abhängt, hat sie einen ziemlich ernsten Spielplan.
Wer den Schlüssel besitzt, kann eine gefaltete Hose leichter mit Humor betrachten als jener, der auf das Aufschliessen wartet.
Ein Hauch «Brubaker»?
Für das grosse Gefängnisdrama im Kino mit Robert Redford reicht die Aktenlage selbstverständlich nicht.
Für eine bürokratische Kammerszene reicht sie bequem.
Das Machtgefälle braucht weder dramatische Musik noch einen finsteren Wachturm. Ein vorgedrucktes Kästchen tut es gelegentlich auch.
Eine letzte Feinheit liefert der Briefschreiber im Postskriptum: Weil ihm die interne Post verboten sei, schicke er seine Eingabe mit der Schweizerischen Post.
Offenbar muss hier selbst der gesunde Menschenverstand erst das Gelände verlassen, bevor er wieder eingeliefert werden kann.
Unter der neuen Weisung steht «Anstaltsleitung».
Das klärt immerhin die Verantwortung für den Ton im Haus.Für die Böden mögen die Insassen zuständig sein. Für die Führungskultur ist es die Führung.
Und wenn es dort muffelt, hilft auch kein gekipptes Fenster.
Roger Huber
Bilder: 20th Century Fox und Prisma
