Die Tötengräber eines kritischen Journalismus

Der Ständerat hat diese Woche mit 34 gegen 10 Stimmen einer Motion zugestimmt, die den unabhängigen kritischen Journalismus in seinen Grundpfeilern erschüttert. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Strafprozessordnung so zu ändern, dass der journalistische Quellenschutz ausgehöhlt wird.

Die EMRK und auch die Bundesverfassung betonen, dass die freien Medien für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind. Die Angriffe dagegen sind in den letzten Jahren allerdings zahlreich geworden – und das nicht nur bei den üblichen Verdächtigen wie Russland oder in Ländern des Mittleren Ostens. In Deutschland versucht die amtierende Regierung unter CDU/CSU und SPD gerade, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, das es Medien erlaubt, zu allerlei Vorgängen der Verwaltung Auskunft zu verlangen. Dank des Gesetzes wurden in Deutschland mehrere grosse Skandale aufgedeckt: Etwa die Maskenaffäre um Jens Spahn oder die Millionen-Ausgaben der Minister Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt.

Und immer mehr versuchen auch Schweizer Politiker, eine kritische Berichterstattung strafrechtlich zu sanktionieren. Das zeigt eine Debatte diese Woche im Ständerat.

Leaks sind manchmal nötig

Der Quellenschutz in der Schweiz garantiert bis heute, dass die Medien über schlimme Verfehlungen berichten können und Licht in die Dunkelräume des Staatsapparats bringen, wo die Verantwortlichen mischeln und mauscheln. Der Bündner Vergewaltigungsrichter wäre wohl immer noch im Amt, hätte nicht INSIDE JUSTIZ vor Jahren schon amtsgeheime Informationen aus dem Inneren des Apparats erhalten, die aufzeigten, dass zwar das halbe Bündner Justiz- und Politestablishment von der angezeigten Vergewaltigung wusste, aber nichts gegen den CVP-Richter unternommen hatte. Als am Unispital Zürich am 20. April 2004 ein Herz der falschen Blutgruppe transplantiert wurde und die Patientin drei Tage später starb, erfuhr die Öffentlichkeit von dem Skandal dank einer Indiskretion. Selbes gilt in der Maisano-Sache: Der Fall es ehemaligen Herzchirurgen am Unispital Zürich wurde erst durch eine Indiskretion öffentlich – und der fragwürdige Arzt in der Folge entlassen.

Auch in der Schweizer Justiz herrschen vielerorts korrupte Zustände, die nicht aufzudecken sind, wenn nicht mutige Mitglieder dieser Behörden, die das Unrecht erkennen, sich ein Herz fassen und an die Medien gelangen. Die unangemessene Liebesaffäre zwischen den Richtern Donzallaz und Van de Graaf am Bundesgericht wäre ohne diese mutigen Personen ebenso wenig ans Licht gekommen wie die skandalösen Zustände am Bundesstrafgericht, wo Richter sexistische Sprüche klopften oder Affären mit Gerichtsschreiberinnen unterhielten – bis ihnen die Medien auf die Finger klopften – und in der Folge dann die Verwaltungskommission des Bundesgerichts. Auch die Skandale am Bundesverwaltungsgericht und mehrfach schon in der Bundesanwaltschaft wären nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, wenn sich nicht Mitglieder oder Mitarbeitende dieser Behörden gegenüber Medienschaffenden offenbart hätten, weil sie die illegitimen oder gar illegalen Zustände nicht mehr erdulden mochten.

Tür und Tor öffnen für Korruption und dunkle Machenschaften

Sie alle haben bislang von dem Quellenschutz profitiert und sich – wenn sie geschickt vorgegangen sind, vor Strafverfolgung schützen können. Basis dafür war Art. 17 Abs. 3 der Bundesverfassung. In dem Artikel wird das Redaktionsgeheimnis gewährleistet. Art. 172 Abs. 1 StPO konkretisiert das im Zeugnisverweigerungsrecht der Medienschaffenden bei Strafuntersuchungen: Sie müssen die Quellen ihrer journalistischen Arbeit nicht preisgeben. Auch dann nicht, wenn diese Quelle z.B. das Amts-, Verfahrens-, Kommissions-., Berufs- oder ein anderes Geheimnis verletzt hat und diese Verletzung unter einer Strafandrohung steht. Ausnahmen bestehen z.B., wenn ein schweres Verbrechen anders nicht aufgeklärt werden kann – oder wenn eine Person akut an Leib und Leben bedroht ist und nur eine Aussage des Medienschaffenden die Person retten kann.

Nach Art. 264 Abs. 1 StPO besteht zudem ein Beschlagnahmungsverbot für Unterlagen und Gegenstände «aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit Personen, die nach den Artikeln 170 .-173 das Zeugnis verweigern können und im gleichen Sachzusammenhang nicht selbst beschuldigt sind.» Und das gilt, «ungeachtet des Ortes wo sie sich befinden, und des Zeitpunktes, in welchem sie geschaffen worden sind.»

Diese Regelung führt also dazu, dass eine Strafverfolgungsbehörde ins Leere läuft, wenn sie eine Indiskretion gegenüber den Medien bei einer bestimmten Person vermutet: Sie darf z.B. den E-Mail-Austausch zwischen der beschuldigten Person und den Medien nicht beschlagnahmen und zu den Beweisen nehmen. Solange die Strafverfolgungsbehörden also nicht auf anderem Wege beweisen können, dass eine Person ein Dienstgeheimnis gebrochen hat, kann diese Person nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Dagegen will der Ständerat jetzt allerdings vorgehen und erlauben, dass Strafverfolger Beschlagnahmungen bei den Quellen durchführen und die dort aufgefundenen Inhalte verwerten dürfen. Journalistenverbände laufen Sturm dagegen, auch wenn der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder, der das Geschäft für die Rechtskommission im Rat vertrat, in der Parlamentsdebatte faktenwidrig das Gegenteil behauptet hatte. Noch weiter gehen will der Innerrhoder Ständeherr Daniel Fässler. Ihm geht es zu weit, dass das Offenbarungsverweigerungsrecht und Beschlagnahmungsverbot nicht nur Journalisten im engeren Sinne schützt, sondern auch deren Hilfspersonen.

Bundesgericht hielt stets dagegen

In der Schweiz hat das Bundesgericht den journalistischen Quellenschutz immer wieder verteidigt. Zuletzt im Fall Lauener, BGE 151 IV 153. Der ehemalige Medienverantwortliche von Bundesrat Alain Berset (SP), Peter Lauener, hatte während Corona einen regen Gedankenaustausch mit dem CEO der Ringier AG, Marc Walder, geführt und offensichtlich immer wieder amtsgeheime Informationen aus dem Departement des Innern weitergegeben.

Darauf gestossen war der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes Peter Marti im Rahmen einer Untersuchung in einer ganz anderen Sache: Er hatte den Auftrag, eine Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit einem Berichtsentwurf der Eidgenössischen Geschäftsprüfungsdelegation des National- und Ständerates zu untersuchen. Der Berichtsentwurf der GPDel in Sachen Crypto AG war ebenfalls an die Medien durchgestossen worden. Im Rahmen dieser Untersuchung war auch Lauener ins Blickfeld des ausserordentlichen Staatsanwalts gerückt und er hatte in einem grosszügigen Ausmass zwei E-Mail-Postfächer von Lauener edieren lassen, in denen er dann die Kommunikationsunterlagen mit dem Ringier-CEO fand.

Am Ende musste das Bundesgericht entscheiden, ob die aufgefundenen E-Mails und weitere Geräte, die bei Hausdurchsuchungen sowohl bei Lauener wie bei Walder sichergestellt worden waren, für das Strafverfahren ausgewertet werden dürfen. Es stellte fest, dass der Quellenschutz hier Vorrang geniesse, die beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen durften deshalb für das Strafverfahren gegen Lauener nicht verwendet werden. Das Verfahren gegen Lauener wurde deshalb eingestellt.

Gleichwohl hatte der Skandal, über den – Ironie des Schicksals – die SCHWEIZ AM WOCHENENDE durch eine Indiskretion erfahren und am 14. Januar 2023 erstmals berichtet hatte (online nicht abrufbar), Folgen. Lauener verlor seinen Job, Bundesrat Berset, der stets abstritt, von den Amtsgeheimnisverletzungen gewusst zu haben, trat ein halbes Jahr später zurück.

Ärger bei Strafverfolgern und Parlament

Strafverfolger ärgern sich immer wieder, dass sie bei Amtsgeheimnisverletzungen gegenüber Medien aufgrund des Quellenschutzes kaum eine Chance hätten, Verurteilungen zu erzielen. – Was allerdings nur bedingt stimmt: Gesteht ein Beschuldigter eine Amtsgeheimnisverletzung oder kann sie ihm anderweitig nachgewiesen werden – z.B., wenn die Person selbst im Radio oder TV aufgetreten ist oder namentlich zitiert wird, sind Verurteilungen selbstverständlich möglich. So wurde z.B. vor Jahren ein Polizist verurteilt. Er hatte Informationen über ein Strafverfahren gegen den damaligen Armeechef Roland Näf an die SONNTAGSZEITUNG weitergegeben. Überführt hatte man ihn, weil im System der Zürcher Strafverfolgungsbehörden jeder Zugriff auf die Akten im Computer registriert wird.

Trotzdem werden die Strafverfolger regelmässig bei der Politik vorstellig und verlangen eine Aushöhlung des Quellenschutzes. Obwohl Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bedeutung eines weitgehenden Quellenschutzes regelmässig betonen, damit die Medien ihre Wächterfunktion als vierte Gewalt überhaupt wahrnehmen könnten.

Die ständerätliche Doppelmoral

Im Ständerat ist die Forderung der Staatsanwaltschaften auch deshalb auf fruchtbaren Boden gefallen, weil sich viele Parlamentarier selbst über das Gebaren von Bersets Mediensprecher Lauener aufgeregt hatten. Die Motion wurde denn auch unisono von den Parteien von Mitte bis SVP unterstützt. Dabei vergessen sie gerne, wer diesbezüglich die schlimmsten Sünder sind. Das sind die Politiker selbst, wie jeder Medienschaffende im Vertrauen und ohne Namen zu nennen zu berichten weiss. Die meisten Verletzungen von Amts- oder Kommissionsgeheimnis gehen von Parlamentariern oder auch Bundesräten selbst aus.

Kaum eine Bundesratssitzung, nach der nicht durchdringt, welches Mitglied der Landesregierung wie gestimmt hatte. Na, wer sollte das denn nach aussen tragen, wenn nicht diejenigen, die dort selbst anwesend waren? Und das sind die sieben Bundesräte plus der Bundeskanzler. Aber auch nach Kommissionssitzung sitzt es nicht besser aus: Auch hier laufen viele Parlamentarier schnurstracks auf die Journalisten zu, um ihnen brühwarm zu erzählen, was besprochen wurde.

Und wer bei Amts- oder Kommissionsgeheimnisverletzungen gerne live mit dabei sein möchte, braucht nur einmal nach einer einschlägigen Sitzung im 1. Klasseabteilung von Bern nach Zürich zu fahren.

Kommt hinzu, dass die wirklichen Profis der gezielten Indiskretion mit politischem Motiv sich auch durch eine Gesetzesverschärfung nicht werden aus der Ruhe bringen lassen. Eine internationale Daten SIM-Karte in einem nicht registrierten Occasions-Handy, ein Gratis-E-Mail-Konto bei einem russischen Provider oder halt, wie früher, klassische Fotokopien von amtsgeheimen Unterlagen im anonymen Couvert direkt im Berner Büro einer Medienredaktion.

Das sind die 34 Totengräber eines kritischen Journalismus, die der Motion zugestimmt haben:

Marianne Binder-Keller Mitte AG
Pirmin Bischof Mitte SO
Pascal Broulis FDP VD
Severin Brüngger FDP SH
Thierry Burkart FDP AG
Andrea Caroni FDP AR
Isabelle Chassot Mitte FR
Marco Chiesa SVP TI
Josef Dittli CVP UR
Erich Ettlin Mitte OW
Daniel Fässler Mitte AI
Esther Friedli, SVP SG
Johanna Gapany FDP FR
Hannes Germann, SVP SH
Petra Gössi, FDP SZ
Brigitte Häberli-Koller, Mitte TG
Peter Hegglin, FDP ZH
Daniel Jositsch, Parteilos ZH
Charles Juillard, Mitte JU
Marianne Maret Mitte VS
Matthias Michel, FDP ZG
Benjamin Mühlemann, FDP GL
Damian Müller, FDP LU
Mauro Poggia MCG GE
Fabio Regazzi, Mitte TI
Beat Rieder, Mitte VS
Werner Salzmann, SVP BE
Martin Schmid, FDP GR
Pirmin Schwander, SVP SZ
Jakob Stark, SVP TG
Hans Wicki, FDP NW
Benedikt Würth, Mitte SG
Heidi Zgraggen, Mitte UR
Mathias Zopfi, Grüne GL

Titelbild: ParlCH/Pascal Mora

Kommentar:
Unreflektierter Ständerat

Wer den Ständerat als «Chambre de réflexion» geschätzt hatte, wurde diese Woche schwer enttäuscht. Die Debatte über die Motion zur Einschränkung des Quellenschutzes war phasenweise so unterkomplex, dass es kaum zu ertragen war. Etwa, als der Innerrhoder Mitte-Ständerat forderte, der Bundesrat müsse auch überprüfen, welcher Kreis überhaupt als «Medienschaffende» zu gelten habe – der Kreis sei heute deutlich zu weit gefasst, wenn auch der Ringier-CEO darunter falle. Fässlers Votum war offenkundig vom Frust getragen, dass sich Ringer-Chef Walder einer parlamentarischen Befragung verweigert hatte und ihn – anders als vielleicht in den USA – das Parlamentsrecht hierzulande nicht zwingen kann, vor einer Kommission auszusagen. Gleichwohl: Aus persönlichem Frust zu legifieren, ist eines Mitglieds des Ständesrats eigentlich unwürdig. Von einem Doktor der Iurisprudenz und Rechtsanwalt müsste man mehr erwarten dürfen – und sei es nur, dass er sich über die Abläufe in modernen Medienhäusern ins Bilde setzt, bevor er spricht.

Vielleicht nicht zufällig, dass auch mit dem Sprecher der Kommission, Mitte-Ständerat Beat Rieder, ausgerechnet ein Ständeherr aus dem immer wieder unter Korruptionsverdacht stehenden Kanton Wallis als Wortführer für die Aushöhlung des Quellenschutzes stark machte. Rieder, der bei anderen Themen – es sei an das umstrittene Klimaschutz-Urteil des EGMR erinnert – schon mit rhetorischer und fachlicher Brillanz aufwartete, enttäuschte beim Thema Quellenschutz mit unflektierten bis schlicht tatsachenwidrigen Aussagen – etwa, wenn er behauptete, die Medienschaffenden würden sich gar nicht gegen die Verschlechterung des Quellenschutzes wehren. Wahr ist das Gegenteil.

Die 34 Ständeräte, die für die Aufweichung des Quellenschutzes stimmten, machten sich so zu nützlichen Idioten für allerlei dubiose Vorgänge im Staatsapparat. Denn Korruption, Vetternwirtschaft und andere rechtsstaatswidrige Machenschaften werden kommen hierzulande oft genug nur deshalb ans Tageslicht, weil jemand aus dem Inneren des Apparats Alarm schlägt. – Und das geht in diesem Land häufig nur auf dem Weg einer Geheimnisverletzung, die mit einer Strafe bedroht ist. Dass dem so ist, liegt auch in der Verantwortung der Räte selbst. Versuche, das Thema Whistleblowing gesetzlich vernünftig zu fassen und Personen zu schützen, die Missstände ans Tageslicht befördern, sind regelmässig am Widerstand des Parlaments gescheitert.

Dazu passt die grenzenlos naive Vorstellung des Ständerates, mit ihrem Vorstoss die Amtsgeheimnisverletzungen ausmerzen zu können, ist grenzenlos unbedarft. Zum einen, weil die meisten dieser Verletzungen im Umfeld von Bundesbern sowieso vom Parlamentsbetrieb ausgehen – und Parlamentarier sind ja bekanntlich durch ihre Immunität bis zur Aufhebung dieser durch die Räte erst einmal sowieso vor Strafverfolgung geschützt. Und die Spindoktoren in der Verwaltung, die Informationsleaks gezielt als Instrument einsetzen, um politischen Ziele zu erreichen, wird man mit einer solchen Gesetzesverschärfung nicht treffen – die sind schlau genug, um auch bei einer Verschärfung Wege zu finden, ihr Spiel weiterzutreiben.

Deshalb gilt: Falls die Problematik der Indiskretionen und Amtsgeheimnisverletzung so stossend wäre, wie es Rieder & Co. darstellten, dann muss von der Chambre de réflexion deutlich mehr Substanz erwartet werden dürfen als sie in dieser Debatte zutage trat.

Aus alledem ist nur dringend zu hoffen, dass der Nationalrat Augenmass beweist und den gefährlichen Vorstoss des Ständesrats sang- und klanglos versenkt.

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