Datenschutz im Intimbereich: Stabile Fallzahlen trotz Social Media

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat in einem Strafbefehleinen Mann verurteilt, der eine Frau beim Pinkeln auf der Toilette filmte. Die Verletzung des Privat- und Geheimbereichs ist im Artikel 179quater StGB festgehalten. Solche Fälle stiegen in den vergangenen Jahren trotz Social Media weniger stark an als erwartet.