Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens

Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.