Ameti: Staatsanwaltschaft will Anklage ans Gericht erheben

Gemäss der Information der Staatsanwaltschaft Zürich steht der Abschluss des Vorverfahrens gegen die ehemalige Grünliberale und unterdessen parteilose Zürcher Gemeinderätin und Co-Präsidentin der «Operation Libero», Sanija Ameti, kurz vor Abschluss. Gemäss einem Schreiben an die Privatkläger beabsichtigt der zuständige Staatsanwalt, Anklage zu erheben.

Zur Erinnerung: Ameti war im September 2024 unter Druck geraten, weil sie im Schiesskeller ihres Wohnhauses zur Rekreation mit einer Luftpistole Schiessübungen veranstaltet hatte, und zwar auf ein Bild, das Maria mit dem jungen Jesus zeigt. Das Bild mit den Einschusslöchern stellte sie auf Instagram.

Der BLICK berichtete als erstes Medium, worauf Ameti sich entschuldigte und den Post löschte. Sie sagte sinngemäss aus, sie hätte bei er Aktion nichts studiert und einfach den nächstgelegenen Gegenstand hergenommen, vorliegend den Katalog eines Kunst-Auktionshauses, und daraus eine Zielscheibe entnommen. Kirchenvertreter akzeptierten ihre Entschuldigung, ihr Arbeitgeber, die Public-Affairs und Kommunikationsagentur Farner, entliess Ameti. Es folgte das unterdessen üble Hauen- & Stechen: Auf der einen Seite die extreme Rechte, die auf Ameti, welche Migrationshintergrund hat, verbal einschlug, als ob mit ihrer verunglückten Aktion das Christentum kurz vor dem Untergang stünde. Auf der anderen Seite scharten sich Linke und Frauenverbände hinter Ameti un verteidigten sie gegen die Angriffe von rechts. Und natürlich folgten Strafanzeigen hüben wie drüben.

Der Präsident der Grünliberalen Partei, für die Ameti im Zürcher Gemeinderat sass, forderte ihren Rücktritt und leitete, als dieser nicht erfolgte, ein Parteiausschlussverfahren ein. Allerdings gab’ es innerhalb der Partei, insbesondere in Zürich, auch Stimmen, die sie in Schutz nahmen. Dasselbe galt für die «Operation Libero», die an ihrer Co-Präsidentin festhielt. Mit der Konsequenz, dass dafür mit einigen Wochen Abstand, der Vorstand der Ostschweizer Sektion in corpore zurücktrat.

Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Das Verfahren gegen Ameti soll nun kurz vor Abschluss stehen, wie einer der Privatkläger, der Berner SVP-Politiker Nils Fiechter, diese Woche publik machte. Ameti soll gemäss einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Art. 261 al. 1 StGB verletzt und eine Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit begangen haben. Der entsprechende Gesetzestext droht demjenigen, der öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, mit Geldstrafe.

Darunter fallen, so Wolfgang Wohlers in seinem Handkommentar Strafrecht von 2024, effektiv auch Heiligenbilder. Wohlers schreibt weiter, dass der Täter öffentlich und in gemeiner Weise handeln müsse.

Während der Umstand der Öffentlichkeit nur schwer zu bestreiten sein dürfte, wenn eine Politikerin den Sachverhalt ungefragt auf Instagram postet, dürfte das Tatbestandselement der «gemeinen Weise» schwerer zu belegen sein. «Das Erfordernis ‘in gemeiner Weise’ beschränkt den Anwendungsbereich der Norm auf besonders grobe Fälle der Missachtung der Überzeugungen anderer», schreibt Wohlers dazu mit Verweis auf BGE 86 IV 23; 120 Ia 225. «Nach Auffassung des Bundesgerichts soll dies «nach dem Durchschnittsempfinden der Anhänger des angegriffenen Glaubens» zu beurteilen sein. Ob das tatsächlich gegeben ist, nachdem Vertreter der katholischen Kirche Ametis Entschuldigung akzeptiert hatten und sich gerade auch viele Gläubige in dem Shitstorm gegen Ameti hinter sie stellten.
Zudem muss in subjektiver Hinsicht der Vorsatz erforderlich sein, der «sich auch auf Merkmale öffentlich und in grober Weise erstrecken muss.»

Überraschende Ankündigung

Das Schreiben des fallführenden Staatsanwalts überrascht in einigen Punkten. Zum einen will er Anklage am Gericht erheben, obwohl der Fall eigentlich ein klassisches Beispiel für eine Erledigung per Strafbefehl wäre. Die Tat ist mit einer Geldstrafe bedroht. Bis zu einer Höhe von 180 Tagessätzen kann der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen.

Entweder will er also auf ein noch höheres Strafmass hinaus, was angesichts der Schwere des Sachverhalts als einigermassen absurd erscheint. Oder aber eine der weiteren Voraussetzungen nach Art. 352 Abs. 1 StPO sind nicht erfüllt. Gemäss dieser Norm kann der Staatsanwalt nur dann einen Strafbefehl erlassen, wenn die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden hat oder er (der Staatsanwalt) diesen für «andersweitig ausreichend geklärt» erachtet. – Dass es an einer dieser Voraussetzungen fehlen könnte, erscheint indes noch abenteuerlicher. Oder aber: die Anklage ist politisch motiviert und Ameti soll durch eine öffentliche Hauptverhandlung maximaler Schaden zugeführt werden.

Zwei von INSIDE-JUSTIZ befragte Strafrechtsexperten äussern sich lediglich zurückhaltend. Einer kann sich zumindest am ehesten vorstellen, dass zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen noch Fragen offen sind. – Zum Beispiel, ob die Beschuldigte vorsätzlich oder eventualvorsätzlich gehandelt hat – was Voraussetzung für eine Verurteilung wäre. Ametis frühere Aussagen legten indes eher ein fahrlässiges Verhalten nahe. «Man weiss natürlich nie, was in den Akten noch steht», sagt der Strafrechtsexperte. Vielleicht hätten die Untersuchungshandlungen ja Ergebnisse gezeitigt, die ein gänzliches anderes Bild des Vorfalls zeichnen.

***

Die «Schiessübungen» der damals grünliberalen Gemeinderätin und bis heute noch «Operation Libero»-Co-Präsidentin Sanija Ameti haben bei vielen Zweifel an ihrer intellektuellen Eignung für ein politisches Amt aufkommen lassen – Studium hin oder her. Die «Schiessübung» dann auch noch auf Instagram zu veröffentlichen, wirft weitere Fragen auf. Etwa zur psychischen Gesundheit und ob der mit einem solchen Akt zur Schau gestellte Narzismus bereits als pathologisch eingestuft werden muss. Die monatelange Weigerung schliesslich, selbstverantwortlich die Konsequenzen zu ziehen, von allen politischen Ämtern zurückzutreten und damit weiteren Schaden von den eigenen politischen Organisationen abzuwenden, kann schliesslich zurecht die Frage aufwerfen, ob Ameti über ausreichend Fingerspitzengefühl und Gespür verfügt für eine politische Rolle.

Man darf aufgrund dieser Ausgangslage wohl zurecht zur Überzeugung kommen, dass es Ameti weniger ums Gemeinwohl als ihr persönliches Wohlergehen geht.

Die Reaktionen Ihrer politischen Gegner sind allerdings kein bisschen besser. SVP-Zampano Nils Fiechter verkündet voller Stolz auf X (früher Twitter), das Vorverfahren gegen Ameti wegen der Störung des religiösen Glaubens stehe kurz vor dem Abschluss und stellt eine Fotografie des entsprechenden Schreibens der Staatsanwaltschaft gleich mit ins Netz. Fiechter hatte das Schreiben erhalten, weil er und ein paar weitere politische Hitzköpfe Strafanzeige gegen Ameti eingereicht hatten.
Ausgerechnet Fiechter (selbst bis vor Bundesgericht wegen Rassismus verurteilt) und Konsorten, die ansonsten nicht müde werden, sich für eine möglichst uneingeschränkte Meinungsäusserungsfreiheit einzusetzen und die regelmässig einen schlanken Staat fordern, belasten die Justiz mit Verfahren wie dem vorliegenden. Und machen sich lächerlich mit Vorwürfen, wie etwa dem, durch Ametis Aktion sei die Glaubensfreiheit von Millionen von Christen verletzt worden. Das ist schlicht «dummes Zeug».

Das Strafrecht sei die «Ultima ratio», lernt jeder Jus-Student, und nicht jedes moralisch fragwürdige Verhalten müsse unter Strafe gestellt werden.

Gerade die politischen Kräfte an den Polen, die politischen Pöbler und Zünsler, missbrauchen aber die Strafjustiz viel zu häufig für ihre primitiven politischen Spielchen. Dabei bekümmert sie auch nicht, dass sie mit derlei Aktionen bei der ganz grossen Mehrheit der vernunftbegabten Bürgerinnen und Bürger nur Kopfschütteln auslösen – oder sie sind derart in ihren Bubbles gefangen, dass sie schlicht nicht mitbekommen, was man in der Vernunftgesellschaft von solchen Kindereien hält.
Genau diese Vernunftbürger, die man im Übrigen von der SVP bis zu den Grünen findet, sind nun gefragt. An ihnen liegt es, Polteris und Provokateure wie Fiechter oder Ameti, die mehr Klamauk als Sachpolitik betreiben und uns am Ende viel Geld kosten, konsequent von der politischen Bühne zu vertreiben.

Titelbild: Instagram

Reizfigur Ameti

Die 33-jährige Sanija Ameti stammt aus einer muslimischen Familie in Bosnien-Herzegowina, was der «Schiessübung» auf ein Bild von Maria mit dem kleinen Jesuskind eine zusätzliche Brisanz gibt, auch wenn Ameti sich selbst als Atheistin bezeichnet.

Ameti war im Alter von 3 Jahren als Flüchtling mi tihrer Familie in die Schweiz gekommen, wuchs zunäcsht im Ayslzentrum, später in Oerlikon auf. Sie absolvierte das Gymnasium und studierte bis 2018 Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

Politisch engagierte sich Ameti bei den Jungen Grünliberalen und später bei den Grünliberalen des Kantons Zürich sowie als Co-Präsident der «Operation Libero».  Bei vielen Bürgerlichen und Rechten setzte sie sich durch ihre gezielten Provokationen in die Nesseln, indem sie beispielsweise in einer ARENA im Jahr 2022 über die damaligen SVP-Bundesratskandidaten Albert Rösti und Hans-Ueli Vogt sagte, sie könne sich – politisch – keinen der beiden schöntrinken.

Alt-Bundesrat Christoph Blocher warf sie vor, es sei ihm «kein Franken und keine Faktenverdrehung zu schaden, um das Land im Gefängnismodus einzufrieren» – und spielte damit auf die Metapher von Dürrenmatt an, der die Schweiz einst als Gefängnis und seine Bevölkerung als deren Wärter bezeichnet hatte.

2 thoughts on “Ameti: Staatsanwaltschaft will Anklage ans Gericht erheben

  1. Ametis Aktion ist m.E. – je nach Sichtweise – höchstens geschmacklos oder eine kreative Provokation.

    Es ist heutzutage lächerlich, deswegen jemanden zu verurteilen. Viele Stimmen wollen den veralteten Strafartikel (Art. 261 StGB) abschaffen. Ich stimme Ihnen zu, Herr Winter, dass die politischen Gegner heuchlerisch daraus Kapital schlagen und die Staatsanwaltschaft (unter politischem Druck?) ein Exempel statuieren wollen. Als Sprössling von muslimischen Eingewanderten ist Ameti für die Rechtsaussen-Politiker natürlich eine ideale Zielscheibe.

    Dabei beklagt sich kaum jemand über die ach so überlastete Justiz und die Verschwendung von Steuergeldern (in solchen Strafverfahren). Ekelhaft das Ganze. Aber mit solchen medial aufgeblasenen Bagatellfällen lenken Politik und die mit ihnen verbündeten Systemmedien geschickt von anderen Riesenskandalen in der Justiz ab.

    1. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie beschreiben sehr genau, wie ich das selbst auch beurteile – und mir wünsche, dass «wir» genug sind, um bei den nächsten Wahlen auch ein Exempel statuieren und per Wahlzettel zum Ausdruck bringen, dass eine grosse Mehrheit von Menschen von solchen Spielchen nichts hält. Ich hoffe, Sie sind dabei! Bezüglich der Systemmedien: INSIDE JUSTIZ möchte genau dafür da sein, um Fälle publik zu machen, die in den anderen Medien untergehen. Ob das mit politischem Kalkül geschieht, würde ich jetzt nicht unbedingt behaupten. Wir haben eher den Eindruck, es geschieht deshalb, weil kaum mehr eine Redaktion die Ressourcen hat, das aber gleich in zweierlei Beziehungen: Erstens haben sie bei vielen Medien kaum mehr auch nur ein wenig juristischen Sachverstand. Andererseits hat kaum mehr eine Redaktion ausreichend Zeit, sich einmal vertieft mit einem Aktenstapel zu befassen.
      Mit chilligen Grüssen
      L. Winter

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