Neues von der Abteilung Strafsachen und Untersuchung ASU

Ein ASU-Bericht wird mit einer Verzögerung von 22 Monaten dem betroffenen Steuerpflichtigen eröffnet. Das Bundesgericht gibt den Segen zu dieser exemplarischen Verletzung des rechtlichen Gehörsanspruchs.

Sind Verzugszinsen von 4% «evident realitätsfern»?

Immer mehr Steuerpflichtige wehren sich gegen die steuerrechtliche Verzugszinspraxis und wagen den Gang durch die Rechtsmittelinstanzen. Zu Recht, denn Verzugszinsen in Höhe von 4.0% p.a. stellen in einem Nullzinsumfeld nichts anderes dar als eine verpönte Verdachtsstrafe.