Der nächste Bündner Justizskandal: Verwaltungsrichter der Vergewaltigung einer Praktikantin bezichtigt

Schwere Vorwürfe gegen einen vollamtlichen Richter des Bündner Verwaltungsgerichts. Der Richter soll gemäss Strafanzeige eine Praktikantin vergewaltigt haben, nachdem er sie zunächst wochenlang sexuell belästigt hatte. Der Kanton Graubünden wird damit von einem weiteren Justizskandal durchgeschüttelt – und wieder verläuft die Aufarbeitung harzig.

Der Fall des Baukartells im Unterengadin. Der Justizskandal am Kantonsgericht um ein nachträglich durch den ehemaligen Gerichtspräsidenten abgeändertes Urteil. Eine seit Jahren nicht abgetragene Pendenzenlast: Die Bündner Justiz kommt nicht zur Ruhe. Und obendrauf wird jetzt ein hauptamtlicher Richter des Verwaltungsgerichts beschuldigt, eine Gerichtspraktikantin vergewaltigt und davor über längere Zeit sexuell belästigt zu haben. So steht es in der Strafanzeige des Opfers. – Es gilt die Unschuldsvermutung.

Einvernehmlich oder nicht?

Der Vorfall soll sich vor bald einem Jahr abgespielt haben, am Abend des 13. Dezember 2021. Der Richter lud die Praktikantin für 1830 Uhr in sein Büro, um mit ihr einen Fall zu besprechen. Dazu kam es allerdings nicht: Der Richter soll sich an der Praktikantin vergangen und sie vergewaltigt haben. DNA-Spuren des Richters, die bei einer Untersuchung in der Vagina des damals 24-jährigen Opfers gefunden wurden, bestätigen die Intimitäten. Der Verwaltungsrichter – ein mittlerweile 47-jähriger Familienvater – sagt allerdings aus, die sexuellen Handlungen hätten im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. INSIDE JUSTIZ hätte gerne mit der Geschädigten in dem Fall gesprochen. Sie reagierte indes nicht auf Versuche der Kontaktaufnahme.

Der Beschuldigte schiebt Anwältin vor

Der beschuldigte Richter reagierte ebenfalls nicht persönlich auf eine Reihe von Fragen von INSIDE JUSTIZ und schob dafür seine Anwältin Tanja Knodel vor. Knodel ist keine Unbekannte und trat zuletzt regelmässig medial in Erscheinung, um die Zustimmungslösung «Nur ein Ja ist ein Ja» zu bekämpfen, die vom Nationalrat just diese Woche im neuen Sexualstrafrecht verankert wurde.

Auch Knodel geht auf die konkreten Fragen nicht ein und schreibt INSIDE JUSTIZ: «Mein Mandant sah sich mehrere Monate nachdem eine 25-jährige Juristin ihr Praktikum abgeschlossen hatte, plötzlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Er bestreitet jegliches widerrechtliche Verhalten. Die bestrittenen Vorwürfe sind sehr überraschend und belastend für meinen Mandanten. Dieser hat von Beginn weg umfassend mit den Untersuchungsbehörden kooperiert. Man hat Vertrauen in die laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und hofft, dass diese bald Klarheit über seine Unschuld bringen werden.»

Weniger «Vertrauen» in die Arbeit der Staatsanwaltschaft haben allerdings verschiedene Beobachter innerhalb und ausserhalb des Kantons.

Das Versteckspiel der Staatsanwaltschaft

Das beginnt damit, dass die Staatsanwaltschaft den Fall auf eine erste Anfrage von INSIDE JUSTIZ im Oktober herunterspielt: «Wir bestätigen Ihnen, dass bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung gegen einen vollamtlichen Richter des Bündner Kantons- oder Verwaltungsgerichts wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität hängig ist», schreibt damals der Leitende Staatsanwalt der zuständigen Abteilung 1, Maurus Eckert. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, erteilen wir derzeit keine weiteren Auskünfte, insbesondere nicht zum konkreten Vorwurf und zu einzelnen Verfahrenshandlungen.»

Letzteres mag dem Umstand geschuldet sein, dass die Untersuchungsführung durch die fallführendende Staatsanwältin Corina Collenberg tatsächlich viele kritische Fragen aufwirft.

Reihenweise unterlassene Untersuchungshandlungen

So wurde der Beschuldigte gemäss Unterlagen, die INSIDE JUSTIZ vorliegen, am 30. März 2022, rund einen Monat nach Eingang der Strafanzeige, von der Kantonspolizei Graubünden abgeholt und einen Tag lang durch einen Polizisten befragt. Es wurden aber weder sein Handy, noch sein Computer oder andere Arbeitsgeräte eingezogen und ausgewertet. Ein Chatverlauf auf Skype, der – ausgedruckt – auf über 100 Seiten dokumentiert, wie der Richter der Praktikantin wochenlang nachgestellt hatte, wurde nicht gerichtsfest gesichert. Eine Hausdurchsuchung mit Spurensicherung wurde weder beim beschuldigten Richter zuhause noch in seinem Büro durchgeführt, Befragungen der anderen Angestellten des Verwaltungsgerichts fanden bis heute ebenfalls nicht statt – und dürften unterdessen wohl auch kaum mehr viel Sinn ergeben: Seit mehr als einem halben Jahr hätte der Beschuldigte nun Zeit gehabt, in aller Ruhe und subtil sein «Narrativ» des Vorgefallenen unter den Angestellten des Verwaltungsgerichts zu verbreiten. Juristen nennen das Kollusionsgefahr – sie wäre zusammen mit dem dringenden Tatverdacht die Voraussetzung für Untersuchungshaft.

Handzahme Staatsanwaltschaft

Staatsanwältin Collenberg scheint eine solche allerdings nie ins Auge gefasst zu haben. Was einigermassen erstaunt: In den letzten 19 Vergewaltigungsfällen, welche in Graubünden bis vor Kantonsgericht kamen und deren Urteile deshalb öffentlich einsehbar sind, ging es in keinem einzigen ohne Untersuchungshaft ab. Ob da dann doch nicht ganz so streng untersucht wird, wenn die Vorwürfe «einen Eigenen» betreffen?

Nachdem INSIDE JUSTIZ die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit diesen konkreten Vorwürfen konfrontiert, wehrt sich der Leitende Staatsanwalt Maurus Eckert: «Die Staatsanwaltschaft ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und führt ihre Untersuchungen autonom und gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Strafprozessordnung.» Dass wichtige Untersuchungshandlungen unterlassen worden seien, lässt er nicht gelten: «Die erforderlichen Beweismittel wurden sichergestellt.» Konkret mag er dann allerdings auf keinen der Vorwürfe eingehen: «Aufgrund des laufenden Verfahrens dürfen wir diese Frage nicht detaillierter beantworten.»

Wer im System ist, wird geschützt

Dass Personen «aus dem System» gerne geschützt werden, ist in Graubünden kein neues Phänomen. Da ist die Aufarbeitung der Affäre Quadroni noch in bester Erinnerung, wo beispielsweise ein Polizist vor dem Regionalgericht Prättigau-Davos vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden war. Der Mann hatte in einem Protokoll so ziemlich das Gegenteil dessen geschrieben, was seine Polizeikollegen tatsächlich gesagt hatten – das Gericht hatte bei dem Polizisten aber «keinen Vorsatz» erkannt und ihn deshalb freigesprochen. Das Urteil hatte zumindest ausserhalb des Kantons unter Strafrechtlern zu Kopfschütteln geführt. Und der Polizist wurde anschliessend befördert.

Ähnlich lief es, als der Präsident des Regionalgerichts Engiadina Bassa/Val Müstair, Orlando Zegg, vor Gericht antraben musste. Auch er wurde von den Kollegen des benachbarten Regionalgerichts Prättigau-Davos vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen – wieder mit dem Argument, er habe ohne Vorsatz gehandelt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verzichtete auf einen Weiterzug, Privatkläger Adam Quadroni wurde das Recht auf unentgeltliche Prozessführung abgesprochen, weshalb er seine Berufung zurückzog – es fehlte ihm schlicht das Geld, um den Fall weiterzuziehen, wie damals sein Anwalt in der SÜDOSTSCHWEIZ verlauten liess, «auch wenn die Erfolgsaussichten intakt waren.»

Bevölkerung hat genug

Die Vetternwirtschaft im Bündner Justizsystem führte damals immerhin zu einigen geharnischten Leserbrief-Reaktionen in der SÜDOSTSCHWEIZ, der führenden Bündner Regionalzeitung. «Der Freispruch war absehbar, denn kein Gericht verurteilt einen der Seinen», schrieb eine Leserbriefschreiberin. Ein anderer: «Es ist eine Schande, was hier in Graubünden abläuft. Es kommt mir vor, als hätte die Regierung einen Wettbewerb ausgeschrieben, wer sind die unfähigsten und schlechtesten Richter und Polizisten im Kanton Graubünden.»

Maurus Eckert weist die Vorwürfe der Vetternwirtschaft in dem neuen Fall zurück: «Die Frage impliziert, dass wir unsauber arbeiten, wenn es sich bei der beschuldigten Person um eine Magistratsperson handelt. Diese Unterstellung weisen wir zurück. Die Staatsanwaltschaft als solche wie auch die fallführende Staatsanwältin haben genügend Distanz. Wir sind uns bewusst, dass auch und insbesondere in dieser Sache die Untersuchung sauber zu führen ist. Aus diesem Grund wurden diverse Vorkehren getroffen, um gerade in diesem Fall eine sorgfältige, pflichtgemässe und unabhängige Arbeit garantieren zu können.» Nur: Welche das sein könnten, lässt Eckert offen.

Der mutmassliche Vergewaltiger spricht weiterhin Recht

Für viele in Graubünden, mit denen INSIDE JUSTIZ in den letzten Wochen Kontakt hatte, ist die Tatsache, dass der beschuldigte Richter im jüngsten Justizskandal weiterhin im Amt ist und täglich Urteile ausfällt, besonders stossend. «Das wäre in der Privatwirtschaft undenkbar», sagt einer, der nicht namentlich genannt werden möchte. «Bei einem solchen Vorwurf würde doch jeder sofort suspendiert, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.» Für eine «Einstellung im Amt», wie die Suspendierung im Verwaltungspersonalrecht heisst, wäre das kantonale Parlament zuständig. Die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS), eine ständige Kommission des Grossen Rates, könnte einen entsprechenden Antrag stellen. Hat sie aber nicht.

Präsidentin der Kommission ist die 25-jährige Rechtsstudentin und Bünder SP-Vizepräsidentin Julia Müller. Auf Anfrage von INSIDE-JUSTIZ bestätigt sie, dass ihre Kommission von den Anschuldigungen Kenntnis hat: «Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermächtigungsgesuch gestellt, die KJS hat die Ermächtigung erteilt.» Mit diesem Schritt hat die Kommission also die strafrechtliche Immunität des Verwaltungsrichters aufgehoben – was dafür spricht, dass die Kommission die Schilderungen des Opfers für glaubwürdig hält, dient das Erfordernis der Ermächtigung doch genau dazu, Magistratspersonen vor Strafverfahren aufgrund querulatorischer Anschuldigungen zu schützen.

Blackbox Justizkommission

Auf eine konkrete Antwort, warum der Richter dann immer noch im Amt und nicht schon längst suspendiert ist, will sie sich allerdings nicht einlassen. «Wir beschäftigen uns eingehend mit dem Fall» ist das Einzige, was sie sich nach einer Bedenkzeit von 36 Stunden auf eine Anfrage im Oktober entlocken lässt. INSIDE JUSTIZ hat deshalb am Donnerstag noch einmal nachgefragt, ob die Kommission unterdessen einen Schritt weiter sei. Antwort: «Ich kann zurzeit nicht mehr sagen, als bei Ihrer letzten Anfrage.»

Es erscheint, dass die Bündner Justiz aus all’ den vergangenen Skandalen noch immer nichts gelernt hat und sehenden Auges in den nächsten schlittert.

 

LESEN SIE AM MONTAG AUF INSIDE JUSTIZ:

So beurteilen Experten den schleppenden Gang der Strafuntersuchung – und so rechtfertigt die Staatsanwaltschaft die unterlassenen Untersuchungshandlungen.

 

18 thoughts on “Der nächste Bündner Justizskandal: Verwaltungsrichter der Vergewaltigung einer Praktikantin bezichtigt

  1. seit 20 jahren werde ich diskriminiert . es handelt sich um rechtswidrige falsche datenverarbeitungen ohne meine kenntnis und danach anstachelungen ..korruption , justizskandal ,datenschutzverstösse vom feinsten und vieles mehr … lesen Sie bitte hier meine petition das ich versucht habe zu schildern :

    https://chng.it/Dk8PLXZ9

  2. Das Bündnerland ist uns Unterländer und Unterländerinnen liebster Kanton… schönes Wetter und schifahre, schifahre…und nun schon wieder ein Justizskandal über die Kantonsrenzen hinaus….und einmal mehr…. alles unter dem Deckel halten und schweigen….
    den lieben, fürsorglichen Familienvater ist das Hirn in die Hose gefallen…wie so vielen anderen auch…

  3. Eigentlich ist der Fall allein mit Blick auf Art. 188 StGB klar.
    Der Richter muss strafrechtlich beurteilt werden.
    Eine „Liebelei“ mit einer Praktikantin ist nicht nur unprofessionell, sondern auch strafbar. Für Richter gibt es sodann keine irgendwie geartete politische Resozialisierung. Zwar gilt auch für den Richter die Unschuldsvermutung, aber allein der Umstand einer Strafuntersuchung genügt, damit dieser Richter zurücktritt. Diese Person ist unhaltbar geworden und eine Zumutung für den Rechtsstaat.
    Persönlich finde ich es gruusig, wenn Politiker, Beamte und Magistratspersonen ihre Machtposition ausnützen, um persönliche Vorteile, auch sexueller Art, zu erlangen. Das ist völlig inakzeptabel und gehört sanktioniert.

    1. Nicht nur. sondern auch Art. 193 StGB von 2022 beachten.
      1 Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeits­ver­hältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit aus­nützt, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

      2 Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partner­schaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
      (Fassung gemäss Anhang Ziff. 18 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

  4. Dieser Richter ist nicht mehr tragbar! Sofort Rücktritt erklären. Alles andere wäre grob fahrlässig.

    Ich appelliere auch an das gerechtigkeitsverständniss der anderen Richter, welche diesen Täter gerade wohlwissend decken.

  5. Vom Mittelalter bis Mitte letzten Jahrhunderts war es „normal“, dass angesehene Männer den Frauen unter den Rock „langen“ durften. Gegenwehr der betroffenen Frauen führte zu Mobbing und Kündigung. Im Kanton Zürich hat sich dies zum Glück stark zu Gunsten der Gleichberechtigung der Frau verbessert. Heute darf niemand mehr Ditte ungestraft sexuell belästigen. Anscheinend geht es im Bergkanton Graubünden etwas länger, bis echte Gleichberechtigung auch auf Gerichtsstufe durchgesetzt wird?

  6. Müsste jetzt genau abgeklärt werden ob die Aussage der
    Klägerin auch der Wahrheit entspricht.
    Kann mir nicht vorstellen,
    dass sowas ohne Mittun
    überhaupt möglich ist ?

    1. Gibt es tatsächlich Menschen, die sich nicht vorstellen können, dass sexuelle Handlungen auch ‚ohne Mittun‘ der anderen Person möglich sind? Breaking News für Sie: Vergewaltigungen existieren!

    2. Sie betreibenTäterschutz. Wer gewinnt hier durch Lügen? Sicher nicht die junge Frau. Ein Vergewaltigungsopfer wird jedes Mal als Lügnerin, Geldgierig, Schlampe usw beschrieben. Wann haben Sie jemals gehört, dass ein Vergewaltiger zugibt, dass es eine Vergewaltigung war? Es kommt nie vor. Er behauptet stattdessen, dass sein Opfer falsche Anschuldigungen macht.

    3. Herr Möhr, ihr Spruch ist typisch, wieder so ein Ewiggestriger…..!! Das Opfer muss beweisen, dass es vergewaltig wurde, ein ehrenhafter Richter tut doch sowas nicht……! Ich bin jetzt auf das Ergebnis der Untersuchung gespannt, die hoffentlich sauberer geführt wird, als der Skandal im Unterengadin. Eine faire Untersuchung kann meiner Ansicht nach, nur ein ausserkantonaler Richter gewährleisten.

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