Der Filz lebt – und schützt sich selbst: Der Fall des Whistleblowers Adam Quadroni offenbart die engen Verflechtungen von Politik, Justiz und Polizei im Kanton Graubünden. Trotz scharfer Kritik und neuer Enthüllungen bleibt die Aufarbeitung des grössten Baukartell-Skandals der Schweiz unvollständig. Die Leidtragenden: Kritiker und Aufklärer und Adam Quadroni.
Im Südosten nichts Neues
Am 15. Juni 2017 zerren zehn vermummte Bündner Polizeigrenadiere in Kampfausrüstung und mit gezückten Waffen Adam Quadroni aus seinem Auto. Sie drücken ihn auf den Boden, knien auf ihm, einer zieht ihm mit Kabelbinder die Hände auf dem Rücken zusammen. Er wird auf den Polizeiposten in Scuol GR gebracht. Dort sitzt sein ehemaliger Hausarzt, nun Bezirksarzt, der eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie ausfüllt. Er sagt, Quadroni sei suizidgefährtet. Er könnte sich und andere umbringen. Von dort aus fahren ihn die Polizisten in die psychiatrische Klinik Waldhaus nach Chur. Dort befinden die Ärzte jedoch, er sei ein „zugänglicher und freundlicher“ Mann, der sich „adäquat“ verhalte. Dass Quadroni als gefährlich eingestuft werde, von Grenadieren, gefesselt und mit verbundenen Augen, eingewiesen wird – darüber wundern sie sich.
Grösster Baukartell-Skandal der Schweiz
Es ist die Geschichte, die nun seit fast 13 Jahren den Kanton Graubünden beschäftigt. Der Whistleblower Adam Quadroni sprengte mit seinen Aussagen das grösste Baukartell der Schweiz. Er hatte versucht Ämter und Politiker zu erreichen. Erst, als sich der Bauunternehmer in Bern an die Wettbewerbskommission wandte und dort von den systematischen Preisabsprachen im Engadiner Baugewerbe berichtete, kam Wind in die Sache. Im Unterengadin hatten die lokalen Baunternehmer jahrelang die kantonalen Bauaufträge, vor allem im Tief- und Strassenbau, zu überhöhten Preisen unter sich aufgeteilt. Wer den Zuschlag in der Runde erhielt, offerierte meist überhöht. Die anderen dann noch teurer. Es ging im Gesamten um ein Auftragsvolumen von 190 Millionen Franken. Der Schaden für Öffentlichkeit dürfte bei mindestens 26 Millionen Franken liegen. Die Weko verhängte später Bussen über 7,5 Millionen Franken.
Adam Quadroni selbst zahlte für seinen Einsatz einen hohen Preis. Wie die „Republik“ in ihren Recherchen aufzeigte, wurde der Bauunternehmer, der sich nicht am Kartell beteiligen wollte von Baumeistern, Polizei und örtlicher Justiz, also dem ganzen Unterengadiner Filz, regelrecht fertiggemacht. Seine Firma ging Konkurs, die Familie brach auseinander. Es kam zu gewaltsamen Polizeieinsätzen, eben bis zu einer Einlieferung in die Psychiatrie – obwohl er nicht der Kranke war.
Die Bündner Regierung betrachtet den Fall mittlerweile als abgeschlossen. Im Juni 2023, als der Schlussbericht der PUK des Kantonsrats vorgestellt wird, heisst es: „Die Regierung hält fest, dass die Aufarbeitung der von der PUK-Baukartell festgestellten Defizite in der kantonalen Verwaltung umfassend erfolgt ist. Die Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission sowie diejenigen aus den Administrativuntersuchungen wurden bei den betroffenen Stellen umgesetzt. Die Abläufe und die Organisationen wurden entsprechend angepasst. Der umfassende Aufarbeitungsprozess ist für die Regierung somit abgeschlossen.“
Doch damit ist noch gar nichts erledigt. Der Bericht selbst enthält scharfe Kritik, gerade an der Polizei. Und es tauchen nach wie vor alarmierende Neuigkeiten auf.
Beschuldigte wählen Zeugen aus
Der «SonntagsBlick» berichtete vor ein paar Tagen von einer neuen Anklage gegen den mittlerweile pensionierten Polizeipostenchef aus Scuol. Diesem wird im Zusammenhang mit den Einsätzen gegen Quadroni vom ausserkantonalen Staatsanwalt Urs Sutter Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Es geht dabei vor allem um den bereits genannten Grenadier-Einsatz vom Juni 2017. Eigentlich hatte sich auch die PUK mit diesem Fall befasst – sowie einer weiteren Polizeiaktion gegen Quadroni vom November 2017, bei der die Behörden mit Grenadieren die Spielsachen seiner Kinder abholen liessen. Ein Polizist manipulierte damals den Polizeirapport und bezichtigte Quadroni, Beamte bedroht zu haben, obwohl diese das bestritten hatten. Trotz der Falschaussagen sprach das zuständige Regionalgericht Prättigau/Davos den Polizisten frei, weil er den Bericht aus Unwissen und nicht vorsätzlich unrichtig verfasst habe.
Was jedoch vor allem bemerkenswert ist: Die angeblich fixfertig abgeschlossene Aufarbeitung ist aber noch nicht fertig. Der 200-seitige PUK-Bericht wurde mit grossem Aufwand erstellt. Darin werfen PUK wie externer Gutachter der Kapo, und vor allem dem Kommandanten Walter Schlegel (Bild Links) , mangelhafte Kooperationsbereitschaft vor. Doch auch der Bericht weist gemäss Recherchen des „Sonntagsblick“ Lücken auf. Diese zeigen, dass die Polizeileitung aktiv versuchte, Dinge zu vertuschen. So wurde ein beim Grenadiereinsatz am 15. Juni 2017 anwesender Kantonspolizist für den Bericht nie befragt. Er war ausgebildeter Verhandlungsführer, der in früheren Jahren als Grenadier der Sondereinheit «Kristall» angehörte. Gemäss einer Quelle sei dieser vom Pikett-Offizier angewiesen worden, seine Tätigkeit abzubrechen und nach Hause zu gehen – obwohl er als Verhandlungsführer eigentlich dazu da gewesen wäre, eine Deeskalation herbeizuführen. Ein Insider vermutet, dass die Einsatz-Verantwortlichen gar nicht daran interessiert gewesen seien, vom geplanten harten Vorgehen gegen Quadroni abzurücken. Der lokale Postenchef war bereits seit Jahren persönlich mit diesem zerstritten gewesen. Der wichtige Zeuge wurde dann von der Leitung bewusst nicht für eine Aussage bei der PUK aufgeboten.
Nun schrieb auch die „WOZ“, dass sie von einem weiteren Engadiner Polizisten wisse, der vom Kommando aktiv daran gehindert worden war, vor der PUK auszusagen. Er war beim Einsatz vor Ort gewesen und hatte sich später zur Aussage bei der PUK melden wollen. Sein Vorgesetzter erteilte dem aber eine Absage, weil die Leitung seine Informationen für zu wenig relevant hielt. Der Polizist sagte gegenüber der WOZ: „Die Leitung wollte nicht, dass ich eine Aussage mache, weil bekannt war, dass ich sage, was ich denke.“
Ein zweifelhaftes Doppelmandat
Als Zeuge vor der PUK sagte dann nur ein einziger Polizist aus, weil er sich direkt bei ihr gemeldet hatte, statt übers Kommando zu gehen. Als die Polizeileitung dies erfuhr, stellte sie ihm ungefragt den bekannten Rechtsanwalt Michael Fleischhauer an die Seite. Der Polizist sagt gegenüber der „WOZ“, dass dieser eine komische Aussage tätigte: „Nachdem ich die Vollmacht unterzeichnet hatte, legte mir Fleischhauer nahe, keine Aussagen zu machen und vor der Einvernahme eine Erklärung abzugeben, dass ich mich voreilig für eine Befragung gemeldet hätte und mich an nichts mehr erinnern könne.“ Der Polizist sagte trotzdem aus.
Brisant ist dabei auch: Fleischhauer vertrat nicht nur den Polizisten, sondern auch den heute angeklagten Polizeipostenchef, mehrere Polizeigrenadiere und Kaderleute wie den Bündner Polizeikommandanten Walter Schlegel. Um es zusammenzufassen: Der Anwalt vertrat Beschuldigte wie auch einen Zeugen. Eine Absurdität! Fleischhauer sieht darin kein Problem, wie er rückmeldete. „Die Behauptung, dass ich den Polizisten gedrängt haben soll, nicht vor der PUK auszusagen, ist krass wahrheitswidrig.“ Zudem hätte der Polizist auch einen anderen Anwalt beiziehen können. Das wäre ihm freigestellt gewesen.
Der offensichtliche Interessenkonflikt fiel irgendwann auch den fünf Mitgliedern der PUK auf. Kurz vor dem Publikationstermin des Teilberichts zu den Polizeieinsätzen im November 2019 trafen sie sich in einem Churer Hotel mit dem für die Polizei verantwortlichen Regierungsrat Peter Peyer (SP) (Bild Rechts) und beschwerten sich über Fleischhauer und das Manöver der Polizeiführung, so die WOZ. Die Reaktion Peyers ist nicht bekannt, er wollte keine Stellung beziehen. Und auch der PUK-Vorsitzende Michael Pfäffli (FDP) wollte sich wegen einer Schweigevereinbarung nicht äussern.
Der Interessenkonflikt fiel irgendwann auch den fünf Mitgliedern der PUK auf. Kurz vor dem Publikationstermin des Teilberichts zu den Polizeieinsätzen im November 2019 trafen sie sich in einem Churer Hotel mit dem für die Polizei verantwortlichen Regierungsrat Peter Peyer (SP) und beschwerten sich über Fleischhauer und das Manöver der Polizeiführung, so die WOZ. Die Reaktion Peyers ist nicht bekannt. Und auch der PUK- Michael Pfäffli (FDP) wollte sich wegen einer Schweigevereinbarung nicht äussern. Auch Peyer selbst wollte keine Stellung beziehen. Für den Polizisten, der vor der PUK ausgesagt hat, ging die Sache übrigens schlecht aus. Er wurde von der Kantonspolizei vor zwei Jahren fristlos entlassen. Die Kündigung wurde später von einem Arbeitsgericht als missbräuchlich bewertet. Er erhielt zwar eine hohe Entschädigung – Job und Ansehen war er damit aber los.
Schlegel sitzt auf sicherem Posten
Rund um die Affäre ist viel Kritik am Kommandanten Walter Schlegel aufgekommen, obwohl er selbst stets betonte, dass es keine strukturellen Probleme bei der Graubündner Kantonspolizei gebe. Bereits der Bericht ist ziemlich klar: Es sei der Eindruck entstanden, „dass dem Kommandanten eine aktive Unterstützung der Untersuchung widerstrebte“. Dies, obwohl die PUK gleichzeitig feststellte, dass es durch Schlegels Kapo zu „unrechtmässigen, beziehungsweise teilweise unverhältnismässigen Eingriffen in die persönliche Freiheit Adam Quadronis“ gekommen sei. Dass ein Kommandant nicht nur „nicht kooperationswillig“ ist, sondern anscheinend aktiv die externe Aufarbeitung von massiven Verfehlungen seiner Polizei verhindert hat, sollte eigentlich am Stuhl sägen, auf dem er sitzt. Doch bis jetzt hatte er keine Konsequenzen zu fürchten.
Der Mann hat nämlich nach wie vor starke Rückendeckung. Er geniesst nicht nur das Vertrauen des SP-Regierungsrats Peyer. Er ist vor allem aktiver Politiker der SVP, der stärksten Partei im Kanton. Er kandidierte 2018 vergeblich für den Graubündner Regierungsrat.
Die Logik umdrehen
Im flächenmässig grossen Graubünden sind die einen Wege kurz, die Verflechtungen zwischen Justiz, Politik und Wirtschaft zäh. Es besteht ein Filz der Mächtigen, der sich gerne deckt oder nur mit Samthandschuhen anfässt, wie unlängst auch der Justizskandal rund um einen der Vergewaltigung verurteilten Richter zeigte. Im Fall rund um das Bündner Baukartell hat niemand politische Verantwortung für das Behördenversagen, das auf diversen Ebenen stattgefunden hat, übernommen. Es gibt nach wie vor viel zu riskieren für Aufklärer und Kritiker:innen. Quadroni selbst, der all das ins Rollen gebracht hat, ist finanziell ruiniert. Walter von Ballmoos, Kantonsparlamentarier, forderte das Parlament kürzlich auf die Frage einer Entschädigung für Quadroni zu klären. Auch startete vor zwei Wochen eine Online-Petition, die eine Entschädigung in Millionenhöhe fordert. Über 3500 Personen haben diese bereits unterschrieben. Es soll auch ein Signal aus der Bevölkerung an diejenigen sein, die die Aufarbeitung für abgeschlossen halten.
Alle sitzen noch auf ihren Posten, die Bauherren mussten einen Teil des geraubten Geldes zurückzahlen, sie erhalten wieder Aufträge. Für sie war es ein Sturm im Wasserglas. Gegen diejenigen, die den Filz kritisieren, geht man harsch vor. Sie stehen am Ende ruiniert und ohne Job da. Vielleicht sollte sich daran etwas ändern, die Logik umgedreht werden, sodass eine echte Aufarbeitung möglich ist.

Es geht hier nicht nur um den Kt. GR oder den “Einzel“-Fall Quadroni, sondern um den scheinbar andauernden kollektiven Tiefschlaf grosser Teile der Schweizerischen Bevölkerung, die sich schleichend ihrer Grundrechte berauben lässt und sich dann wundert, wenn bestimmte Behörden die ihnen durch Annahme bestimmter Gesetzesvorlagen gewährten (neuen) Freiheiten hemmungslos ausnutzen. Zur Verdeutlichung seien vier Beispiele genannt:
1. Das moderne Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und damit auch die KESB entstanden in der Schweiz mit deren Einführung am 1. Jan. 2013, unter Ablösung des alten Vormundschaftsrechts. Dabei wurden die bis dahin rund 1400 lokalen Vormundschaftsbehörden zu etwa 150 regionalen, interdisziplinären Fachbehörden – KESB – umstrukturiert. Über die Jahre führte die Arbeitsweise der KESB vielerorts immer wieder zu heftigen Kontroversen. Der Fall Quadroni ist bezeichnend! Eine der Gründe ist sicherlich, dass die KESB-Organisationen für mehrere Gemeinden gleichzeitig zuständig sein können mit einem Einzugsgebiet von bis zu 100’000 Einwohnerinnen/Einwohner. Die damit zwangsläufig einhergehende schleichende Entfremdung zwischen Volk und Behörden war damit quasi vorprogrammiert und führte dazu, dass die KESB innert kürzester Zeit zur umstrittensten Behöre der Schweiz wurde. Der Bundesbern-Beschluss am Ende des 20. Jahrhunderts erweist sich als fatal. Demnach sollte die Regelung zwischenmenschlicher Schwierigkeiten fortan nicht mehr den Familien – und wo sie m.E. im NORMALFALL auch hingehören! – vorbehalten sein, sondern ausgebildeten Profis, sog. Sozialarbeiterinnen/Sozielarbeitern. Erweisen sich diese Profis – interessanterweise viele davon mit Migrationshintergund oder aus fremden Kulturen stammend – zudem noch als willfährige Gehilfen in egal welchem Behördenfilz, führt dies nicht nur zur Destabilisierung oder gar Zerstörung unzähliger Familien, sondern letztendlich zum Zerfall des Staates! Es kann nicht sein, dass egal welche Polizei einzig und allein deshalb, weil irgendein Arzt/Psychiater aus Gutdünken oder Willkür auf einem vorgedruckten Formular eine unsinnige Check-Box ankreuzt, was – ungeprüft – und wie im Fall Quadroni zutreffend – in ein eigentliches Entführungskommando, bestehend aus bewaffneten und vermummten Grenadiere in Kampfmontur (mitunter ohne Sachverhaltskenntnis!) auf einer abgelegenen Strasse – natürlich ohne lästige Zeugen – ausartet und einen Mann ohne Vorstrafen wie einen gemeingefährlichen Schwerverbrecher in Polizeigewahrsam nimmt und dabei zu völlig unverhältnismässigen Gewaltmethoden wie vorsätzliche Körperverletzung, anlegen einer Augenbinde und Kabelbindern oder Handschellen greift. Statt die Verantwortlichen zu degradieren und aus dem Polizeidienst zu entlassen, werden sie durch alle Böden hindurch geschützt und z.T. auch noch befördert! Wie ist solches zu ertragen? Ohne Überzug des Gewissens mit einer geistigen Hornhaut eigentlich nicht!
Bsp. 2 betrifft die Machtfülle der Staatsanwaltschaften. Anlässlich der landesweiten Vereinheitlichung der am 1. Jan. 2011 in kraftgetretenen Straf- u. Zivilprozessordnungen wurde das sog. „Staatsanwaltsschaftsmodell II“ als fortan geltendes Strafuntersuchungsmodell landesweit durchgeboxt, entgegen dem Willen von 11 Kantonen, die am bisherigen und durchaus bewährten Untersuchungsrichtermodell festhalten wollten. Jede/r Staatsanwältin/Staatsanwalt amtet heute zugleich als Kläger/in und Richter/in – wenn auch in einem klar definierten Rahmen – angeblich zur Entlastung der Gerichte, nämlich dann, wenn das sog. Strafbefehlsverfahren zum Zuge kommt, z.B. bei Strassenverkehrsdelikten. Die allermeisten Empfänger eines Strafbefehls zucken zusammen und bezahlen lieber und vergessen dabei komplett den Bagatellcharakter der Sache (die Nichtbezahlung einer Geschwindigkeits- oder Parkbusse macht die Übertretung, d.h. Ordnungswidrigkeit noch lange nicht zum Delikt). Die Verwendung des Begriffs „Strafbefehl“ kommt also nicht von ungefähr, sondern dient einzig der Einschüchterung bzw. Abschreckung, vom kostenpflichtigen Einspracheverfahen abzusehen. Dazu passt auch die Vorenthaltung der Beweismittel, die man erst erhält, wenn Einsprache erhoben wird. Wie soll jemand unter diesen Umtänden entscheiden können, ob sich eine Einsprache überaupt lohnt oder nicht.
Tatsächlich stellen die Staatsanwaltschaften i.d.R. nur auf den durch die Polizei behaupteten Sachverhalt ab, d.h. ohne zu prüfen, ob der Polizeibericht tatsächlich vollständig und gesetzeskonform ist. In der Regel ist aber ausser dem Blitzerfoto nichts zu finden. Die Bezeichnung des exakten Radarstandortes sucht man vergeblich, genauso wie die Zertifizierung des/r Beamten, der/die den Radar aufstellen und ggf. bedienen oder auch die Bewilligung des privaten Grundstückbesitzers, sofern der Radar auf Privatgrund stand. Die Kompetenz zu richten oder ein Urteil zu fällen hat nicht die Staatsanwaltschaft, sondern einzig das zuständige Gericht. Daran ändert auch die weichgespühlte Version, d.h. Umbenennung von Strafbefehl in Urteilsvorschlag nichts!
Bsp. 3: Gleichzeitig mit der bereits erwähnten Vereinheitlichung der Straf- u. Zivilprozessordnung, wurde auch das sog. „vereinfachte Verfahren“ geschaffen, welches u.a. in sozialsensiblen Bereichen wie miet- oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Scheitern der Schlichtungsverhandlung (Streitwert bis max. 30’000.-) zum Zuge kommt. Statt wie ursprünglich angedacht vom Einzelschlichter bzw. Einzelrichter, wird die Verhandlung je nach Kanton bereits in der Phase der Schlichtungsverhandlung durch ein mehrköpfiges Gremium (oft in paritätischer Besetzung) geführt, was gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z.B. bei Verdacht auf missbräuchliche Kündigung) eine aussergerichtliche Einigung so gut wie unmöglich macht. Und statt mündlich (d.h. ohne Erstellung eines Protokolls während der Schlichtungsverhandlung) wird die Schriftform faktisch erzwungen, indem die Schlichtungsgesuchssteller durch die z.V. gestellten online-Formulare dazu verleitet werden, ihr Gesuch (kurz – also nicht umfassend!) zu begründen – ohne sich klar bewusst zu sein, dass solche Kurz-Eingaben von gegnerischen Anwälten während des (unnötigen) Schriftenwechsels – also bereits vor der Schlichtungsverhandlung und ggf. auch im späteren Hauptverfahren – oft dazu verwendet werden, die Glaubwürdigkeit der Gesuchsteller von Anfang an anzuzweifeln, zwecks Stimmungsmache und Beeinflussung der Behörden. Die Idee der Schlichtungsverhandlung als auch der späterern Hauptverhandlung – von Anwälten oft abschätzig als Laienverfahren betitelt – ist die aussergerichtliche Einigung der Streitparteien, weshalb sie auch persönlich erscheinen müssen. Sie können sich zwar von einem Anwalt begleiten lassen, doch darf dieser höchstens im Flüsterton tätig werden. Ein Anwaltsplädoyer ist gesetzlich unzulässig, was viele Regionalgerichte aber nicht davon abhält, Anwälte/Anwältinnen trotzdem zu Wort kommen zu lassen – Zweckentfremdung des vereinfachten Verfahrens hin oder her. All dies geschieht oft zum Nachteil der Laien, die sich naturgemäss keinen Rechtsbeistand leisten können und sich meistens auch nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verlassen können (typisch bei ausl. Staatsangehörigen im Gastgewerbe) und was in der Konsequenz dazu führt, auf die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs zu verzichten und lieber auf den nächsten Saisonvertrag (inkl. Probezeit, die gleich lang ist wie die Vertragslaufzeit, was bei einigen Luxushoteliers im Kt. GR gang und gäbe ist!) hoffen.
Bsp. 4: Kommt dann beispielsweise auch noch üble Nachrede oder Verleumdung als Ehrverletzungsdelikte (Antragsdelikte) hinzu, sieht man sich als Opfer wiederum mit einer weiteren Schikane konfrontiert, indem die Staatsnwaltschaften eine politisch gewollte Sicherheitsleistung (Eintrittsbarriere) in willkürlicher Höhe festlegen dürfen, bevor man überhaupt nur einen Finger rührt. In den Kantonen GR + BE sind dies beispielsweise Fr. 1’500.-, im Kanton Fribourg hingegen nur Fr. 300.- – notabene für ein und denselben Straftatbestand, was nichts anderes ist als Klassenjustiz! Was dieses Land tatsächlich braucht sind mehr Typen mit Rückgrat + Zivilcourage, einer wie Adam Quadroni, der die Eier hatte, Misstände aufzuzeigen und auch zuzugeben, dass seine Firma anfänglich auch zu den Profiteuren gehörte. Die Frage, ob er die gleiche Vorgehensweise gewählt hätte, im Wissen, was alles auf ihn zukommen würde, kann natürlich nur er selbst beantworten. Was bleibt ist der Ekel vor Gestalten, deren Salär mit Steuergeldern bezahtl wird und es trotzdem nicht für nötig halten, sich öffentlich bei Herrn Quadroni zu entschuldigen und – als sichtbares Zeicher ihrer Reue – für seine vollumfängliche Rehabiliation sorgen oder andernfalls ganz einfach zurückzutreten und anderswo noch einmal von vorn beginnen. Aber wie gesagt: Dazu braucht es Eier!
„Ich mach‘ mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt.“ Der Pippi- Langstrumpf- Faktor, in der GR-Justiz hat offentsichlich „Einzug gehalten“ und Heidi aus dem Kanton GR vertrieben.
Es gibt auch Hinweise, dass sich manche Banken in GR bei diesen Verflechtungen instrumentalisieren lassen, frei nach dem Motto „eine Hand -unter Freunden- wäscht die Andere“,
und das alles unter dem Deckmantel, der für sich in Anspruch genommenen „Vetragsfreiheit“.