„Die Hölle auf Erden“
Nicht nur die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, sondern auch Remo Bienz und sein Anwalt Markus Schultz wollten unsere Fragen nicht beantworten. Hingegen haben Josip Sunic und sein Anwalt (Kasten unten) auf unsere Fragen geantwortet.
Josip Sunic
Was hat Sie dazu bewegt, die Prime Computer AG für 100’000 Franken zu verkaufen, obwohl das Unternehmen anscheinend mehrere Millionen wert war?
Ich war bis zum Tag vor dem Verkauf in einer stationären Behandlung. Zum Zeitpunkt des Verkaufs stand ich unter dem Einfluss starker Psychopharmaka. Rückblickend kann ich mir nicht erklären, wieso ich das gemacht habe.
Welche Beratung oder Unterstützung hatten Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs? Gab es Vertrauenspersonen, die Sie auf mögliche Konsequenzen hingewiesen haben?
Ich stand damals in regem Austausch mit Startfeld und der St. Galler Kantonalbank, welche die Prime Computer AG mitfinanzierte. Niemand wusste vom Verkauf an Bienz und er forderte mich schriftlich dazu auf, dies der Bank gegenüber zu verheimlichen.
War Ihnen bewusst, dass der Verkaufspreis den Marktwert des Unternehmens bei Weitem unterschreitet? Warum haben Sie den Vertrag dennoch unterzeichnet?
Ich stand unter dem Einfluss starker Psychopharmaka. Ich forderte Remo Bienz später dazu auf, die Aktien an mich zurückzuübertragen, was er immer wieder rauszögerte. Letztlich kündigte ich Ende 2018 bei der Prime Computer AG, weil dies nie passierte.
Wie hat Ihre psychische Verfassung im Jahr 2017 Ihre Entscheidungsfindung beeinflusst? Gibt es medizinische Gutachten, die Ihre Angaben unterstützen?
Sehr schlecht. Ich war komplett überarbeitet und hatte mit vielen privaten Problemen zu kämpfen. Ja, Austrittsberichte und Gutachten liegen der Staatsanwaltschaft St. Gallen vor und werden von dieser ignoriert. Auch die Befragung der damals behandelnden Ärzte wird von der Staatsanwaltschaft verweigert.
Haben Sie versucht, den Verkauf im Nachhinein juristisch anzufechten, da er unter Umständen stattfand, die Sie als unrechtmässig ansehen?
Ja, ich habe Remo Bienz wegen Wuchers angezeigt, weil er mir die Aktien weit unter dem Wert abgenommen hat, während ich unter dem Einfluss starker Psychopharmaka stand.
Sie behaupten, die Zahlungen von Remo Bienz seien Kaufpreiszahlungen gewesen. Haben Sie Beweise oder Dokumente, die dies belegen?
Ja: Kaufverträge, Zahlungsbelege für Zahlungen von Bienz mit dem Zahlungszweck Aktienkauf, die Historie der Aktienübertragungen an Bienz sowie dutzende E-Mails zwischen Remo Bienz und mir. All diese Akten liegen der Staatsanwaltschaft St. Gallen vor und werden von dieser ignoriert.
Haben Sie jemals versucht, mit Bienz direkt über den Sachverhalt zu verhandeln, bevor der Rechtsstreit eskalierte?
Remo hat mir angedroht, meine psychischen Probleme öffentlich zu machen, wenn ich ihm gegenüber Forderungen stelle. Ende 2019 habe ich einen Rechtsanwalt mandatiert, um den Drohungen und Nötigungen ein Ende zu setzen und Strafanzeige gegen Remo Bienz erstattet.
Können Sie konkretisieren, in welcher Form und über welchen Zeitraum Herr Bienz mit der Veröffentlichung Ihrer psychischen Probleme gedroht haben soll? Gibt es Zeugen oder Dokumente, die diese Drohungen belegen?
Die Drohungen fingen im Frühjahr 2017 an, nachdem die Prime Computer AG die Aussicht auf einen Auftrag von McDonald’s in Höhe von mehreren hundert Millionen Schweizer Franken hatte. Diverse Mitarbeiter der Prime Computer AG haben diese Drohungen wahrgenommen, nach meinem Abgang als CEO wurden diese dann auch in die Tat umgesetzt. Mitarbeiter mussten Stillschweigerklärungen unterzeichnen und durften keinen Kontakt mit mir haben, andernfalls wurden ihnen rechtliche Schritte angedroht.
Wie genau soll Bienz den Darlehensvertrag manipuliert oder falsche Angaben gemacht haben? Welche Belege können Sie hierfür vorlegen?
Im Darlehensvertrag steht, dass Remo Bienz mir rund CHF 3.5 Mio. per Banküberweisung als Darlehen bezahlt hat. Ich kann keine Belege vorbringen, dass er es nicht bezahlt hat. Er müsste in 5 Minuten belegen können, dass er mir CHF 3.5 Mio. überwiesen hat und kann dies nicht. Zur Unterzeichnung dieses Vertrages wurde ich von ihm genötigt: Er drohte mir damit, meine psychischen Probleme bekannt zu machen und mich fertig zu machen.
Warum glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft sich weigert, die Zahlungsbelege zu prüfen?
Die Staatsanwälte sind zu Beginn der Strafuntersuchung ihrem Kollegen Markus Schultz auf den Leim gegangen. Mittlerweile ist Ihnen auch bewusst, dass sie hinters Licht geführt wurden. Wenn Sie nun aber Remo Bienz anklagen, können sie sich selbst gleich auch anklagen, weil sie Jahrelang nichts unternommen und die Pfändung zugelassen haben.
Sie kritisieren die St. Galler Justiz scharf. Glauben Sie, dass persönliche Verbindungen von Markus Schultz zur Justiz Einfluss auf Ihr Verfahren hatten? Haben Sie hierfür konkrete Beweise?
Ja. Markus Schultz war zum Zeitpunkt der Strafuntersuchung Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaft. Der Kantonsrat hätte intervenieren müssen, nachdem sich Christoph Ill gegen einen ausserkantonalen Staatsanwalt gewehrt hat. Stattdessen versucht die St. Galler Politik, die Interessenskonflikte durch Totschweigen unter den Teppich zu kehren.
Sie haben mehrfach Strafanzeigen gestellt, die abgelehnt wurden. Welche Schritte haben Sie unternommen, um Ihre Beweislage zu verbessern?
Leider sind Beweise irrelevant, da sie vollständig ignoriert werden. Wenn nicht einmal Zahlungsbelege über CHF 3.5 Mio. geprüft werden, nützen alle Beweise dieser Welt nichts.
Glauben Sie, dass Ihre öffentliche Kritik an der Justiz Ihre Chancen auf eine unabhängige Untersuchung negativ beeinflusst hat?
Ich habe drei Jahre lang zugeschaut, wie Beweismittel manipuliert oder ignoriert, Zeugen genötigt und wilkürliche Entscheide gefällt werden. Der Schritt an die Öffentlichkeit ist der einzige Weg, dass die St. Galler Justiz begreift, dass wir hier nicht in einem Drittweltland sind, in welchem Gesetze absolut keine Bedeutung haben.
Wie beeinflusst die Pfändung Ihrer Vermögenswerte Ihr aktuelles Leben und Ihre beruflichen Aktivitäten?
Es ist die Hölle auf Erden. Jeder Franken, den ich verdiene und der das Existenzminimum übersteigt, wird sofort provisorisch gepfändet. Ich kann kein eigenes Unternehmen führen und aufbauen, da auch dieses sofort gepfändet wird. Ohne dass Remo Bienz je beweisen musste, dass er mir CHF 3.5 Mio. auch tatsächlich überwiesen hat.
Welche Massnahmen wünschen Sie sich von der Justiz, um eine zügige Klärung herbeizuführen?
Die Überprüfung von Zahlungsbelegen durch eine unabhängige und ausserkantonale Staatsanwaltschaft sowie die Anklageerhebung gegen Remo Bienz und seinen Anwalt Markus Schultz.
„Es ist höchst befremdlich und verletzt sämtliche verfassungsrechtlichen Grundsätze“
Der Anwalt von Sunic heisst Domique Anderes ist Partner bei der Zürcher Kanzlei Bruppacher Anderes, Zollikon. Nachfolgend seine Antworten:
Warum haben Sie sich für die Einleitung eines Zivilverfahrens und mehrerer Strafanzeigen entschieden? Gibt es Überlegungen, einen alternativen rechtlichen Weg einzuschlagen?
Josip Sunic war aufgrund der erteilten Rechtsöffnung gezwungen, eine Aberkennungsklage einzureichen. Die Strafanzeigen sind materiell gerechtfertigt.
Welche Belege führen Sie an, um die Behauptung Ihres Mandanten zu stützen, dass Remo Bienz den Darlehensvertrag manipuliert oder falsche Angaben gemacht habe?
Beim Darlehensvertrag handelt es sich um eine falsche Bezeichnung. Die Zusammenarbeit zwischen Remo Bienz und Josip Sunic entspricht derjenigen der einfachen Gesellschaft, was sich u.a. daraus ergibt, dass die beiden Parteien die Aktien von Drittaktionären nach gemeinsamer Absprache gemeinsam zurückgekauft haben. Remo Bienz hat sämtliche Aktien der Drittaktionäre erhalten. Die Kaufpreiszahlungen an die Drittaktionäre – deren Aktien Remo Bienz erhalten hat – sind fälschlicherweise als Darlehen bezeichnet worden, die Remo Bienz von Josip Sunic heute einfordert, während er die Aktien für sich behält.
Warum ist aus Ihrer Sicht die Staatsanwaltschaft nicht bereit, die relevanten Zahlungsbelege zu prüfen?
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen muss diese Frage beantworten. Meines Erachtens handelt es sich um Arbeitsverweigerung der Staatsanwälte. In der Privatwirtschaft würde der Arbeitgeber die Lohnzahlungen zu Recht verweigern.
Herr Sunic erhebt Vorwürfe, dass die Gegenseite durch prozessuale Anträge das Verfahren verzögert. Wie gehen Sie damit um, um die Verfahren zu beschleunigen? Haben Sie gerichtliche Massnahmen beantragt, um Verzögerungstaktiken zu verhindern?
Wir können lediglich darauf hinweisen. Es scheint, dass das Kreisgericht Rorschach die Verzögerungstaktiken mittlerweile auch durchschaut hat. Der letzte Antrag von RA Schultz ist umgehend abgelehnt worden, ohne dass wir uns dazu geäussert hatten.
Ihr Mandant sieht mögliche Befangenheiten innerhalb der St. Galler Justiz, insbesondere durch die Verbindungen von Markus Schultz. Haben Sie versucht, den Fall in einen anderen Kanton zu verlegen?
Das betrifft die strafrechtlichen Verfahren, in welchen Josip Sunic durch RA Stephan Schlegel vertreten ist. Und ja, RA Stephan Schlegel hat die Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwaltes gefordert. Dies wurde vom ersten Staatsanwalt Christoph Ill abgelehnt.
Wie bewerten Sie die Entscheidung der St. Galler Justiz, die Anzeigen gegen Richter und Staatsanwälte nicht weiterzuverfolgen? Unterstützen Sie die Forderung Ihres Mandanten nach der Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwalts? Welche Schritte haben Sie in diese Richtung unternommen?
Es ist höchst befremdlich und verletzt sämtliche verfassungsrechtlichen Grundsätze, dass die von Josip Sunic angezeigten Richter und Staatsanwälte Richter in eigener Sache sind, indem sie das eigene Strafverfahren gegen sich selbst führen und sich damit gleich selber die Absolution erteilen. Eine ausserkantonale und unabhängige Untersuchung erscheint zwingend notwendig.
Wie gehen Sie in Ihrer Argumentation mit der psychischen Verfassung von Herrn Sunic zum Zeitpunkt des Verkaufs der Prime Computer AG um? Gibt es medizinische Gutachten, die Ihre Argumentation stützen?
Die Erkrankung von Josip Sunic ist von der Gegenseite – insbesondere von RA Markus Schultz – gar nicht bestritten und von diesem auf widerwärtige Weise instrumentalisiert worden. Es ist regelrecht erbärmlich, wie RA Markus Schultz die Drohungen von Remo Bienz in die Tat umsetzte, als er gemeinsame Geschäftspartner und/oder Dritte mit Schreiben vom 25. Januar 2021 und 8. September 2021 über die Spielsucht und die Erkrankung von Josip Sunic informierte und ihn so durch den Dreck zog. In Bezug auf das Gebaren von Remo Bienz und RA Markus Schultz ist hervorzuheben, dass die Schreiben keinem anderen Zweck dienten. Es ging einzig und alleine darum, den Ruf von Josip Sunic in der Öffentlichkeit zu ruinieren, weil dieser es gewagt hatte, sich den unberechtigten Forderungen von Remo Bienz zu widersetzen. Auch in der Wochenzeitig WOZ liess sich RA Markus Schultz in der Ausgabe vom 17. August 2023 bezüglich der Person von Josip Sunic wie folgt zitieren: «Er macht auf mich immer noch den Eindruck einer psychisch schwer kranken Person».
Glauben Sie, dass die damalige Situation Ihres Mandanten rechtlich ausreicht, um den Verkauf rückgängig zu machen oder neu zu bewerten?
Zurzeit beschränkt sich der Prozess auf die Frage der einfachen Gesellschaft. Eine Rückabwicklung des Verkaufes ist zurzeit nicht Prozessthema, weshalb ich das nicht weiter kommentieren kann.
Ihr Mandant hat schwere Vorwürfe gegen Remo Bienz und die Justiz erhoben. Wie stellen Sie sicher, dass diese Aussagen juristisch abgesichert sind und nicht als Verleumdung ausgelegt werden könnten?
Die Vorwürfe von Josip Sunic sind zutreffend, basieren auf Fakten und sind dementsprechend belegt.
Wie reagieren Sie auf den Vorwurf, dass Herr Sunic in der medialen Darstellung die Verantwortung für seine Entscheidungen externalisiert?
Der Vorwurf ist unberechtigt. Josip Sunic verlangt lediglich ein rechtsstaatliches Verfahren in Form von unabhänigegen Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Gab es Versuche, den Konflikt aussergerichtlich zu klären?
Ja. Wiederholt.