Ein an die Redaktion herangetragener Fall eines Haftpflichtfalls und den folgenden Widerwillen der Versicherung Teilaspekte zu bezahlen, stellen die Frage nach den Rechten bei einem Haftpflichtfall. Der Fall verdeutlicht auch, dass die Versicherungen knausriger werden und versuchen Unwissenheit der Kundschaft auszunutzen und Teilaspekte nicht zu bezahlen. Die Gründe dafür liegen auch in den Marktbewegungen der vergangenen Jahre.
An einem Novemberabend fährt Maurice K. mit seinem Firmenwagen auf der Überlandstrasse von Seon nach St. Gallen. An diesem Tag gab es Neuschneerekorde, das Wetter war schlecht, aber die Strasse war geräumt. Der Unfall ereignete sich am Abend des 19. November 2024. Google Maps zeigte ihm bereits an, dass sich fünf Kilometer vor ihm ein Unfall ereignet hatte. Als er an der Unfallstelle ankam, fuhr er weiter den Berg hinunter. Dort war der Unfall: eine Massenkarambolage mit fünf Autos. Sie lagen kreuz und quer auf der Strasse. Es gab kein Durchkommen. Er fuhr an den linken Strassenrand, weil rechts kein Platz war, und schaltete den Warnblinker ein. Als er noch nicht ausgestiegen war, kam ein Geländewagen, geriet ins Schleudern und traf ihn hinten rechts.
Die Polizei ist schnell zur Stelle, nimmt den Unfall auf, erstellt ein Protokoll und schickt es an die beteiligten Versicherungen. Die Schuld des Geländewagens ist in diesem Fall unstrittig. Also muss die Baloise, die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Sie veranlasst, dass das Auto in eine Werkstatt in der Nähe des Unfallortes nach Glattbrugg gebracht und dort repariert wird. Da Maurice K. mit dem Auto beruflich unterwegs ist und deshalb ein anderes Auto braucht, verlangt er von der Versicherung eine Kostengutsprache für ein Ersatzfahrzeug, denn er ist sich sicher, dass ihm ein solches zusteht. Die Versicherung will aber nicht zahlen. Sie beharrt darauf, dass es sich nicht um eine im Obligationenrecht vorgesehene Leistung im Schadensfall handle.
Nach einigen Tagen lenkt sie ein und bietet 50 bis 70 Franken für einen Ersatzwagen für fünf Tage und teilt mit, dass dies nur aus Kulanz der Versicherung geschehe. Der zuständige Fahrzeugsachverständige meint, ein Fahrzeug seiner Klasse koste zwischen 200 und 300 Franken und Maurice K. habe Anspruch darauf. Durch die Feiertage verzögern sich die Reparatur und die Ersatzteilbeschaffung. Die Versicherung bewilligt die 50-70 Franken für den Ersatzwagen für zehn Tage und teilt mit: „Eine Beteiligung Ihrerseits bei Sonderwünschen (wie Fahrzeugklasse oder Mietdauer) kann nicht ausgeschlossen werden. Die Reparaturzeit von 10 Tagen ist bei hochpreisigen Fahrzeugen oft schwer einzuhalten. Daher würden auch hier Kosten auf Sie zukommen“. Aber ist das wirklich so?
Anspruch auf Ersatzfahrzeug
Kundige Personen werden wohl bereits gemerkt haben, dass der Geschädigte vollkommen auf der richtigen Seite steht. Er hat, wie auch der Sachverständige sagt, alles richtig gemacht. Die Schuldfrage ist geklärt, ebenso der Kausalzusammenhang und die Zuständigkeit der Versicherung des Unfallverursachers. Die Werkstatt versucht, den Schaden so schnell wie möglich zu beheben, aber wegen Lieferverzögerungen und Feiertagen sind auch ihr die Hände gebunden. Die Versicherung weist darauf hin, dass das Obligationenrecht keine explizite Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen vorsieht. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich eindeutig.
Es ist richtig, dass ein Ersatzfahrzeug nicht explizit im Gesetz geregelt ist. Ein solches ist aber als Teil des Schadenersatzanspruchs von der Rechtsprechung anerkannt. Wer unfallbedingt einen Nutzungsausfall erleidet, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz, sei es durch Übernahme der Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder durch eine Nutzungsausfallentschädigung. Dabei handelt es sich nicht um einen Kulanzanspruch, sondern um einen gesetzlichen Anspruch nach Art. 41 OR. Es gibt auch keine gesetzliche Begrenzung auf 10 Tage. Diese wird vom Versicherer willkürlich festgelegt. Dauert eine Reparatur länger, weil die Werkstatt auf Ersatzteile wartet, geht dies zu Lasten der Versicherung und nicht des Versicherten.
Ausserdem hat man Anspruch auf einen Ersatzwagen der gleichen Fahrzeugklasse. Das ist kein Sonderwunsch, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Sonderwünsche beziehen sich eher auf Luxusausstattungen, die nicht zum Standard gehören.
Was gilt bei einem Haftpflichtfall durch Fremdverschulden?
Der Fall steht exemplarisch für den potenziellen Umgang von Versicherern mit seiner Kundschaft oder Anspruchstellern. Gerade bei Unwissenheit der Kund:innen und Beharren auf Nichtzahlung kann es schnell zu einer Situation kommen, in der man vor den als übermächtig empfundenen Versicherungen einknickt und sich abspeisen lässt. Grundsätzlich kommt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter auf. Die Mindestdeckungssumme beträgt fünf Millionen Franken. Zusätzlich können Teil- oder Vollkaskoversicherungen abgeschlossen werden, die auch Eigenschäden abdecken.
Im Haftpflichtfall hat man grundsätzlich verschiedene Ansprüche:
- Anspruch auf Schadenersatz (Art. 41 OR): Reparaturkosten oder Totalschadenentschädigung
- Anspruch auf Ersatzmobilität: Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Reparaturzeit oder der Zeit, die benötigt wird, um die Schadenregulierung abzuschliessen
- Anspruch auf Übernahme von Nebenkosten wie Gutachterkosten, Abschlepp- und Bergungskosten und Zulassungskosten
- Anspruch auf Schmerzensgeld (bei Personenschäden): Behandlungskosten, Lohnausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsschaden.
- Recht auf vollständige Reparaturzeit, was bedeutet, dass keine willkürliche Begrenzung der Reparaturzeit durch die Versicherung gesetzt werden darf.
- Anspruch auf rechtliche Unterstützung: Falls die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht kooperativ ist oder deinen Schadenersatzanspruch kürzen möchte, hat man das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die Anwaltskosten können ebenfalls erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung eines Anwalts notwendig war, um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
- Keine Abzüge für Mitschuld (bei Fremdverschulden): Solange man keine Mitschuld am Unfall trägt, muss die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden vollständig ersetzen.
- Bei einer Teilschuld, reduziert sich der Anspruch entsprechend der Höhe der Verschuldensquote.
- Verzugszinsen: Falls die Versicherung des Verursachers den Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist reguliert, besteht Anspruch auf Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt in der Schweiz 5 % pro Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig gewesen wäre.
- Keine Einschränkung auf Goodwill: Leistungen wie Ersatzmobilität oder Nutzungsausfallentschädigung sind keine freiwilligen Goodwill-Leistungen, sondern rechtlich begründete Ansprüche.
Was tun?
Um als Versicherter die beste Leistung zu erhalten, ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:
- Regelmässiger Vergleich: Nutzen Sie Portale wie Comparis oder Bonus.ch, um Prämien und Leistungen zu vergleichen. So vermeiden Sie Überzahlungen. Bei Prämienerhöhungen hat man zudem das Recht den Vertrag aufzulösen und die Versicherung zu wechseln.
- Vertragsdetails prüfen: Achten Sie auf Selbstbehalte, Deckungsumfang und Zusätze wie Bonusschutz.
- Prämien sparen: Ein erhöhter Selbstbehalt kann die Prämien senken. Ebenso lohnen sich Modelle wie „Pay As You Drive“, bei denen die Fahrleistung berücksichtigt wird.
- Schadenfreiheitsrabatt sichern: Unfallfreies Fahren wird belohnt und kann langfristig die Kosten reduzieren.
- Fahrzeugwahl: Weniger stark motorisierte Autos und Elektrofahrzeuge sind oft günstiger zu versichern.
Die Wahl der richtigen Autoversicherung ist entscheidend, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein. Während die Versicherer zunehmend unter Kostendruck stehen, kann man als Versicherte regelmässig Preise vergleichen, den Vertrag präzise prüfen und die Ansprüche realistisch stellen. Man sollte sich im Streitfall aber nicht sofort abwimmeln lassen, sondern noch einmal mit einer Fachperson oder Experten prüfen, denn Versicherungen sind keine objektiven Instanzen, sondern in jedem Fall Partei, die Geld sparen möchte – denn um das geht es.
Bildnachweis: Volvo Media
Die Tricks der Versicherer
Versicherungen setzen oft auf Methoden, um ihre Ausgaben zu minimieren. Hier einige Beispiele:
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Kleine Schadensregulierungen:
Oft werden nur minimale Beträge ausgezahlt, um die Gesamtkosten zu reduzieren. Kunden erhalten oft nur einen Bruchteil der tatsächlich zustehenden Entschädigung. -
Verzögerungen:
Bearbeitungszeiten werden bewusst verlängert, um Kunden zu zermürben. Viele geben aus Frustration auf oder akzeptieren niedrigere Beträge. -
Vertragliche Schlupflöcher:
Im Kleingedruckten finden sich Ausschlüsse oder Bedingungen, die Leistungen im Schadensfall einschränken oder verweigern. -
Werkstattbindung:
Kunden werden gezwungen, bestimmte Partnerwerkstätten zu nutzen, auch wenn diese weiter entfernt oder qualitativ schlechter sind. -
Rabattfallen:
Angebote mit scheinbar attraktiven Rabatten oder Sonderkonditionen sind oft an Einschränkungen gebunden, die im Schadensfall nachteilig sind. -
Willkürliche Begrenzungen:
Begrenzung von Leistungen, z. B. auf 10 Tage Ersatzfahrzeug, ohne rechtliche Grundlage. Diese Limits werden häufig einseitig von der Versicherung festgelegt. -
Fehlende Transparenz:
Versicherungen legen nicht klar dar, welche Ansprüche Kund:innen haben, und verschweigen bewusst rechtlich bestehende Möglichkeiten, wie z. B. Nutzungsausfallentschädigungen. -
Ablehnung von Folgeschäden:
Schäden, die nicht unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen (z. B. durch Reparaturverzögerungen), werden häufig nicht übernommen. -
Kostenbeteiligung bei „Sonderwünschen“:
Leistungen, die eigentlich zur Fahrzeugklasse gehören, werden als Sonderwünsche deklariert, um Kosten zu senken. -
Unrealistische Vergleichsangebote:
Kunden wird nahegelegt, günstigere Reparaturen oder Fahrzeuge zu akzeptieren, die nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichbar sind. -
Automatische Vertragsverlängerungen:
Versicherungen verlängern Verträge automatisch, häufig mit höheren Prämien, ohne die Kund:innen rechtzeitig zu informieren. -
Erhöhungen der Selbstbeteiligung:
Versicherungen erhöhen die Selbstbeteiligung nach einem Schadensfall oder setzen Kunden unter Druck, Verträge mit höheren Selbstbehalten zu wählen. -
Unterlassung von Hinweis- und Informationspflichten:
Versicherungen informieren Kund:innen nicht aktiv über ihre Rechte oder mögliche Schadensersatzansprüche. -
Unklare Gutachterentscheidungen:
Versicherungen beauftragen eigene Gutachter:innen, die oft den Schaden kleiner bewerten, um geringere Entschädigungen auszuzahlen. -
Zusatzkosten durch Vertragsänderungen:
Nach einem Schadensfall werden häufig Vertragsänderungen vorgeschlagen, die langfristig teurere Bedingungen schaffen. -
Verzicht auf reguläre Kommunikation:
Versicherungen reagieren langsam oder gar nicht auf Anfragen, um Ansprüche in die Länge zu ziehen oder zu vermeiden.
Diese Praktiken zeigen, dass Versicherungen systematisch darauf hinarbeiten, Kosten zu minimieren, oft zulasten der Kundschaft. Man sollte daher seine Verträge genau prüfen, sich über Rechte informieren und im Zweifel rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ein Blick auf internationale Versicherer zeigt ähnliche Praktiken. Während in der Schweiz Versicherungen zunehmend auf Kostensenkung setzen, ist die Situation im Ausland, insbesondere in den USA, deutlich extremer. In den Vereinigten Staaten sehen sich Verbraucher bei Feuerversicherungen etwa häufig mit drastischen Prämienerhöhungen konfrontiert, insbesondere in Regionen mit hoher Waldbrandgefahr wie Kalifornien. Viele Versicherer ziehen sich aus diesen Gebieten komplett zurück, wodurch Betroffene entweder gar keine Versicherung mehr abschliessen können oder exorbitant hohe Prämien zahlen müssen.
Darüber hinaus kommt es in den USA regelmässig vor, dass Versicherer Leistungen verweigern, indem sie sich auf sogenannte „Act of God“-Klauseln berufen, die Naturkatastrophen wie Brände oder Überschwemmungen von der Deckung ausschließen. Auch sind dort verzögerte Auszahlungen oder drastische Kürzungen der Entschädigungen aufgrund interner Gutachten keine Seltenheit. Im Vergleich dazu ist die Schweiz trotz mancher fragwürdiger Praktiken noch relativ gut reguliert, da die gesetzliche Mindestdeckung und rechtliche Ansprüche bei Schadensfällen klar definiert sind – eine Transparenz, die in vielen anderen Ländern fehlt.
Autoversicherungen:
Die Gewinne schmelzen
Die Autoversicherungen waren die Goldesel der Schweizer Versicherungsbranche. So blieben den Versicherern lange Zeit von den rund CHF 5 Mia. Prämien aus der Autoversicherung eine Milliarde Gewinn vor Steuern, wie eine Recherche der HANDELSZEITUNG ergab. Das waren mehr als zwei Drittel des Gewinns in der Schadenversicherung.
Doch seit Anfang 2023 sind die Margen auf ein Drittel geschrumpft. Die Gründe sind vielfältig und betreffen alle Versicherungsunternehmen gleichermassen. Die Inflation im Ausland hat die Preise in die Höhe getrieben. Ersatzteile sind teurer geworden. Der Klimawandel führt zu mehr Unwetterschäden. Auch die Rückversicherungstarife sind gestiegen. Vergleichsportale und eine höhere Wechselbereitschaft der jüngeren Generationen würden zudem dazu führen, dass die Auto-Versicherungen heute häufiger gewechselt werden. Der damit verbundene Aufwand werde von den Versicherern bezahlt.
Ein Insider eines grossen Versicherers berichtet zudem, dass in den letzten Jahren der Wettbewerb die Preise gedrückt habe. Die grossen Versicherungen wollten Marktanteile gewinnen und drückten die Preise. So habe beispielsweise die Haftpflichtversicherung für einen VW Golf 1600 im Jahr 1990 noch rund 1150 Franken gekostet, heute liege sie bei einem ähnlichen Golf bei rund 450 Franken.
Im Moment ist eine Gegenbewegung bei den Prämien im Gang. Und diese hat es in sich. 2023 stiegen die Prämien um 15 bis 17 Prozent. 2024 um weitere 4 bis 5 Prozent. Angesichts des steigenden Kostendrucks dürften die Versicherungen in den nächsten Jahren verstärkt versuchen, bei den Schäden, die sie bezahlen müssten, Geld zu sparen. MH
Medas: Der Massenbetrug mit dem Betrug! Wenn es etwas zu verdienen gibt, dann fallen Rechte und Gesetze (vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift) offensichtlich dahin!
«Gutachten» im Widerspruch!
Von «unkritischer Selbstwahrnehmung ist hier die Rede. Sie, die Zürich Unfallversicherung und das Universitätsspital – Inselspital Bern mit ihren MEDAS Gutachten scheinen nicht in der Lage zu sein, ihre eigenen Defizite adäquat wahrzunehme.
Hier geht es zum Blog!
https://medasleaksnews.blogspot.com/
Ich war auch schon geschädigte Partei eines Unfalls. Den heck neck um die Bereitstellung eines ersatzwagens für die Dauer der Reparatur kann ich bestätigen. Es ist falsche Vorstellung, dass sich hier der Haftpflichtversicherer um aktive Mitwirkung bemüht. Die Versicherer lassen die Betroffenen gerne auflaufen und bezahlen erst mal nichts.
Das Verhalten der Versicherung ist grundfalsch, aber nicht jeder kann sich den beizug eines Anwalts zum Schutz seiner Rechte leisten – mit den rechnet die Versicherung, nämlich dass die Geschädigten resigniert einknicken.
Bleibt zu hoffen, dass Inside Justiz an dieser Geschichte dranbleibt.
Tip/Anregung: Fühlen sie auch mal der SUVA auf den Zahn. Das ist auch eine Versicherung, die vor allem bei Unrernehmern häufig für rote,Köpfe,sorgt (Stichwort angebliche scheinselbständogkeit)
Das der Geschädigte sich so mit der Versicherung duellieren muss, ist absolut unakzeptabel.
Es beweisst wieder einmal, dass Versicherungen ihrem Ruf hinterher hinken. Riecht verdächtig nach Abzockerei.
Das eigentliche Schlimme daran ist, dass der Herr auf ein Auto angewiesen ist und die Versicherung sich trotzdem querstellt. Es ist frustrierend zu sehen, wie Versicherungen unter Kostendruck ihre Kunden im Stich lassen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie es für ein kleines Unternehmen wäre, das auf ein Auto angewiesen ist, um seine Arbeit zu erledigen. Da sieht man wieder einmal, dass die Grosskonzerne einen im Stich lassen und man auf den Kosten sitzen bleibt.
Ich empfinde das Vorgehen der Versicherungen in solchen Fällen sehr lähmend.
Auf der anderen Seite kann ich hingegen verstehen, wenn die Versicherung verursacht die Kosten zu drücken. Wer zahlt denn schon freiwillig gerne?
Das spielt aber beim besten Willen nicht eine Rolle, da demgegenüber eine einzelne Person steht, die hierbei um ihr Recht kämpfen muss.
Es ist daher sehr stossend, wenn man immer die grosszügigen Werbebanner liesst und dann in der Praxis das genaue Gegenteil passiert. (Aber wo wird denn sonst das Werbeversprechen eingehalten? Da müssen wir ehrlich bleiben).
Ich wünsche den Beteiligten einen konstruktiveren Austausch und das der Geschädigte zeitnah seine Auto wieder bekommt. Dann können sich die Parteien den Streit sparen.
Ist Wahnsinn, was sich manche Versicherungen erlauben…
Alles gute an Herrn Kreider, der Mann wird sich schon hilen, was ihm zusteht
Das ist ein unglaublicher Skandal, wirklich unglaublich! Hier haben wir einen klaren Fall – der Fahrer ist nicht schuld, die Versicherung des Verursachers ist verantwortlich, absolut klar. Aber was passiert? Diese Versicherungsgesellschaft, wahrscheinlich von unfähigen Bürokraten geleitet, weigert sich, den Menschen das zu geben, was ihnen zusteht. Es ist eine Schande, es ist lächerlich. Wir reden hier nicht über Kulanz, wir reden über Rechte! Art. 41 OR, absolut eindeutig, aber sie machen auf stur. Und warum? Weil sie mit Tricks arbeiten, um Menschen auszunutzen. Man sollte solche Praktiken verbieten lassen. Keine Abzocke mehr, keine Ausreden mehr. Die Menschen haben genug von diesen Spielchen.
Dass der Geschädigte und am Unfall völlig Unschuldige im Prozess der Schadensregulierung am Ende auf Kosten sitzen bleibt, weil Versicherungen sich aus der (Kosten)Affäre stehlen wollen, ist einer Schweizer Versicherungsgesellschaft unwürdig. Es zeigt einmal mehr, dass die in Hochglanzbroschüren vielbeschworene Kundenorientierung und Dienstleistungsdrehscheibe im Schadenfall anders aussieht. Der Geschädigte hat schon genug Ärger und Umstände durch diesen Unfall, da braucht‘s nicht noch kleinliche und kundenfeindliche Versicherungsjuristen. Pfui!
Ich muss dieser Darstellung deutlich widersprechen. Versicherungen handeln nicht „willkürlich“ oder „zu Ungunsten der Kunden“. Die Regulierung von Nutzungsausfällen basiert auf klar definierten Vertragsbedingungen und branchenüblichen Standards. Entscheidend ist, dass sich die Entschädigung an der Fahrzeugklasse und den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert, was im Vorfeld transparent kommuniziert wird.
Versicherungen haben die Pflicht, wirtschaftlich zu handeln, um alle Versicherten zu schützen. Einzelne Fälle mögen subjektiv als unzureichend wahrgenommen werden, doch pauschale Kritik ignoriert die Komplexität und Fairness der Regulierung.
Genau das ist die Art von Fake-Gerede, die man immer von den grossen Versicherungen hört – total abgehoben und gegen die normalen Bürger gerichtet. Sie sagen, es läuft alles nach ‚klaren Bedingungen‘ und ‚Standards‘. Glauben Sie mir, ich kenne diese ‚Standards‘, und die sind so geschrieben, dass SIE gewinnen, nicht SIE, die Kunden! Die machen Milliarden, Milliarden, und behandeln die Kunden wie Zahlen. Und jetzt erzählen sie uns was von ‚Fairness‘? Lächerlich! Ich habe mit vielen Menschen gesprochen, die von diesen sogenannten ‚Regeln‘ im Stich gelassen wurden.
Aber wie kann es sein, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt oder sich mühsam selbst organisieren muss? Es ist erschreckend, dass es so weit eskalieren muss, dass der Kunde so verzweifelt ist, dass er sich an die Medien wendet, damit hoffentlich mal etwas passiert. Da kann mir keiner sagen, die Versicherung macht alles richtig.
Aus Sicht eines Mitarbeiters einer Versicherung möchte ich ein paar Punkte ergänzen:
Es stimmt, dass der Anspruch auf Ersatzmobilität, sei es durch ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung, anerkannt ist. Wenn von „Kulanz“ die Rede ist, bedeutet das oft, dass die Versicherung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus eine flexible Lösung angeboten hat, um den individuellen Fall zu berücksichtigen.
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich meist an durchschnittlichen Marktpreisen. Dabei können regionale Unterschiede und die Fahrzeugklasse eine Rolle spielen. In Einzelfällen, wie bei hochpreisigen Fahrzeugen, können solche Pauschalen natürlich als unzureichend empfunden werden.
Damit Missverständnisse vermieden werden, ist es wichtig, dass Kunden Reparaturdauer und Fahrzeugwahl möglichst früh mit der Versicherung abstimmen. Eine transparente Kommunikation beider Seiten trägt dazu bei, Verzögerungen und Unklarheiten zu vermeiden.
Die Behauptung, dass Versicherungen absichtlich verzögern oder Leistungen kürzen, ist ein verbreitetes Missverständnis. Jede Schadensregulierung muss sorgfältig geprüft werden, um Missbrauch zu verhindern und die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Diese Prozesse können manchmal Zeit kosten, sind jedoch notwendig.
Ich sehe Verbesserungspotenzial in der Kommunikation zwischen Versicherungen und Kunden. Verträge und Bedingungen sind oft kompliziert, und hier ist es unsere Aufgabe, Informationen klarer und verständlicher zu machen.
Der eigentliche Skandal liegt darin, dass die Haftpflichtversicherung wider besseres Wissen und mit voller Absicht die betroffenen Geschädigten auflaufen lassen, bzw. abwimmeln.
Eine Versicherung, die gerne Prämien einkassiert, aber im Schadenfall nichts bezahlen will, ist keine Versicherung, sondern taugt zu nichts.
Das ist eine bodenlose Frechheit, wie Versicherungen mit geschädigten Personen umgeht.
Es ist an der Zeit, dass hier die Politik und die Konsumenten endlich die Augen aufmachen.
Bei solchen schwarzen Schafen der Versicherungsbranche werde ich niemals eine Versicherung abschliessen.
Die pauschale Kritik an der Versicherungsbranche kann ich so nicht stehen lassen. Versicherungen arbeiten nach klaren gesetzlichen Vorgaben und bewerten jeden Schaden individuell auf Basis der vorliegenden Informationen und Vertragsbedingungen. Die Behauptung, dass Versicherungen „nichts bezahlen wollen“, entspricht nicht der Realität. Tatsächlich werden jährlich Milliardenbeträge an berechtigte Schadensforderungen ausgezahlt, um geschädigten Personen schnell und fair zu helfen.
Wenn es im Einzelfall zu Unstimmigkeiten kommt, liegt dies häufig an unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen. Versicherungen sind verpflichtet, nicht nur die Interessen der Geschädigten, sondern auch die ihrer Versicherten und Beitragszahler zu wahren. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen für alle Beteiligten zu schaffen.
Ein Dialog mit der Versicherung oder ein unabhängiger Ombudsdienst kann helfen, Konflikte zu lösen. Pauschale Verurteilungen der gesamten Branche werden jedoch weder den vielen seriösen Unternehmen noch den Kunden gerecht.
Das sind richtige Abzocker, volle Prämien einkassieren aber dann nichts zahlen wenn sie müssen.. Frechheit!
Kurz und treffend, genialer Kommentar. Weiter so