Millionenstrafe und Schuldbekenntnis: Urs E. Schwarzenbach akzeptiert Urteil

Der Fall des Luxushotelbesitzers Dolder, Urs E. Schwarzenbach, und dessen Steuerdelikte gehört zu den aufsehenerregendsten Steuerfällen der Schweiz. Mehr als ein Jahrzehnt dauerte der Rechtsstreit um Millionenbeträge, Kunstwerke und die Umgehung von Zoll- und Steuerpflichten.

Mit der endgültigen Bestätigung des Urteils durch das Zürcher Obergericht im August 2024 ist der Fall nun abgeschlossen. Schwarzenbach wurde zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt, wie Medien übereinstimmend berichten. Damit geht ein komplexes Verfahren zu Ende, das mehrmals durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht ging.

Die Anfänge des Falls und die Steuerhinterziehung
Der Fall begann 2012, als Zollbeamte Schwarzenbach am Flughafen Zürich mit nicht deklarierten Kunstgegenständen im Gepäck entdeckten. Der Wert der Kunstwerke betrug über 300’000 Franken, wie die NZZ berichtet. Schwarzenbach gab an, die Zollformalitäten seien zu zeitaufwändig gewesen, weshalb er die Einfuhr nicht angemeldet habe. Der Fund führte zu umfangreichen Abklärungen der Eidgenössischen Zollverwaltung, die 2013 ein Strafverfahren gegen Schwarzenbach eröffnete.

Nach Ansicht des Zürcher Obergerichts hat Schwarzenbach bei der Einfuhr von Kunstwerken systematisch versucht, die geschuldeten Einfuhrzölle und Mehrwertsteuern zu hinterziehen. Laut „NZZ“ und „Tagesanzeiger“ hat der Milliardär in insgesamt 123 Fällen die Einfuhr von Kunstwerken nicht deklariert und in weiteren 27 Fällen einen zu tiefen Wert angegeben. Dem Fiskus entgingen dadurch rund 3,7 Millionen Franken, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestätigte. Schwarzenbach nutzte ein komplexes System von Offshore-Gesellschaften und fingierten Kommissionsverträgen, um die importierten Kunstwerke als Drittwaren zu deklarieren und so keine Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen.

Eine zentrale Rolle spielten dabei laut NZZ und Tagesanzeiger Scheinverträge mit der Galerie Gmurzynska, die ebenfalls in die Machenschaften verwickelt war. Schwarzenbach gab vor, die Werke seien für den Weiterverkauf bestimmt, während er in Wirklichkeit plante, sie dauerhaft in seinen Luxushotels Dolder in Zürich und an anderen Orten wie St. Moritz auszustellen. Die Absicht, die Kunstwerke dauerhaft zu behalten und nicht zu verkaufen, war laut Bundesgericht offensichtlich. Diese Steuerumgehungsstrategie legten Schwarzenbach und seine Partner 2007 in einem Memorandum fest, das bei Hausdurchsuchungen sichergestellt wurde.

Der lange Instanzenweg
Der Fall wurde jahrelang vor verschiedenen Instanzen verhandelt und ging mehrmals bis vor Bundesgericht, bevor nun ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Im Mai 2018 verurteilte das Bezirksgericht Bülach Schwarzenbach wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken. Im Laufe des Verfahrens reduzierte das Zürcher Obergericht die Strafe zunächst auf rund 2,5 Millionen Franken, weil es die lange Verfahrensdauer als strafmildernd wertete. Im Jahr 2021 hob das Bundesgericht dieses Urteil jedoch auf und wies den Fall zur Neubeurteilung zurück, da es die Anwendung des Asperationsprinzips, einer Methode zur Strafzumessung, für unzulässig hielt.

Nach weiteren Verhandlungen und einer weiteren Reduktion der Busse auf 3,098 Millionen Franken entschied das Obergericht im August 2024 erneut und setzte die Busse auf die ursprünglichen vier Millionen Franken fest, wie das Zürcher Obergericht und der Tagesanzeiger berichten. Eine weitere Erhöhung der Strafe war wegen des strafprozessualen Verschlechterungsverbots ausgeschlossen, da sie ursprünglich vom Bezirksgericht Bülach festgelegt worden war. Schwarzenbach akzeptierte schliesslich das Urteil, das im Oktober 2024 rechtskräftig wird.

Finanzielle Konsequenzen
Neben Schwarzenbach waren auch der Mitinhaber der Galerie Gmurzynska sowie dessen Anwalt in die Steuerhinterziehung verwickelt und wurden verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte die Urteile gegen die beiden Männer, reduzierte aber die Strafe für Schwarzenbachs Anwalt von rund zwei Millionen Franken auf knapp 1,8 Millionen Franken. Der Galerist hingegen muss eine Busse von rund 1,4 Millionen Franken bezahlen. Zusätzlich wurden sie verpflichtet, die nicht entrichtete Mehrwertsteuer für die eingeführten Kunstwerke nachzuzahlen. Diese belaufen sich für den Galeristen auf insgesamt 7,7 Millionen Franken und für den Anwalt auf 4,8 Millionen Franken. Die „NZZ“ berichtet, Schwarzenbach habe seinen Anteil an den Steuern bereits bezahlt.

Ende nach über zehn Jahren
Mit dem rechtskräftigen Urteil und der Zahlung der Steuerschuld geht ein langjähriger Streit zwischen Schwarzenbach und den Steuerbehörden zu Ende. Laut „NZZ“ und „Tagesanzeiger“ hat Schwarzenbach im Juli 2024 alle noch offenen Steuerforderungen beglichen. Das Zürcher Steueramt und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit teilten in einem Communiqué mit, dass alle Verfahren gegen Schwarzenbach eingestellt worden seien. Damit ist der Milliardär seinen Steuerpflichten vollumfänglich nachgekommen und das aufsehenerregende Verfahren um den Kunstsammler und Hotelier nach einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen beendet.

Der Fall gilt als einer der grössten und medienwirksamsten Steuerfälle der Schweiz und illustriert die Herausforderungen, mit denen die Behörden bei der Ahndung komplexer Steuerdelikte konfrontiert sind. Die „NZZ“ und der „Tagesanzeiger“ betonten, dass der Fall den Wert einer strengeren Durchsetzung der Steuergesetze und die Notwendigkeit einer effizienten Verfahrensführung unterstrichen habe.

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