Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309'531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112'495 Franken. Das Urteil, das erstmals in der Schweiz eine Gewinnaufteilung in einem solchen Zusammenhang regelt, hat das Potenzial, die Medienlandschaft grundlegend zu beeinflussen.