Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309'531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112'495 Franken. Die Artikel erschienen zwischen 2014 und 2015 im *Blick* und *Blick am Abend* und befassten sich mit der sogenannten Landammann-Affäre, die mit provokativen Schlagzeilen wie „Sex-Skandal in Zug“ und „Jolanda Heggli zeigt…