Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.
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Erneuter Ärger für Staatsanwaltschaft im «Fall Vincenz»
Die NZZ AM SONNTAG berichtet heute über Vorwürfe gegen den Chefankläger im «Fall Vincenz». Der Zürcher Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel soll die Anklageschrift in dem Fall seinem Habilitationsvater Andreas Donatsch zur Begutachtung überlassen haben. Und das könnte den Straftatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllen. Schon allein der Rahmen wirft Fragen auf: Marc Jean-Richard-dit Bressel, Leitender Staatsanwalt der Abteilung A der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte, muss ein Tausendsassa sein. Im Nebenamt ist er nämlich…