Er wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen. 4. Markus Roos wird für die Dauer von fünf Jahren für jegliche selbständige und unselbständige Tätigkeit in der Rechtsberatungs-, Willensvollstreckung- und Treuhandbranche ein Berufsverbot erteilt. Es wird ihm insbesondere jegliche Vermögensverwaltung für Drittpersonen untersagt. Zudem wird ihm insbesondere verboten, sich von Dritten Vollmachten für Bankkonten ausstellen zu lassen oder Gelder und andere Vermögenswerte Dritter…
Schlagwort: Markus Höfliger
Der Fall Roos: Öffentlich verhandelt, öffentlich benannt, öffentlich beurteilt
Mit der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster wurde im Fall Markus Roos eine Schwelle überschritten, die in der Schweizer Justizberichterstattung lange umstritten war: die Namensnennung. Nachdem Inside-Justiz bereits früh über den Beschuldigten berichtet hatte, ziehen nun auch etablierte Medien nach. Der Fall Roos ist damit nicht nur ein Strafprozess von erheblicher Tragweite, sondern auch ein Lehrstück über Transparenz, Medienfreiheit und die Frage, ab wann Öffentlichkeit geboten ist.
